Verteilzentrum: Versprechen von Lidl soll in Vertrag festgehalten werden

In der Geschichte über die Zonenplan- und Baureglementsänderung «Brunnmatt» in Roggwil wird das nächste Kapitel geschrieben. Nachdem der Regierungsstatthalter den Entscheid der Gemeindeversammlung aufgehoben hat, sind gegen diesen Entscheid wiederum Beschwerden eingereicht worden. Eine Einzelbeschwerde richtet sich sogar gegen die gesamte Gemeindeversammlung, was dazu führt, dass alle Entscheide vom 31. August 2020 noch nicht rechtsgültig sind. Die Sache liegt nun beim Verwaltungsgericht. Nur noch maximal 450 Lastwagenfahrten pro Tag

Gleichzeitig wird ab nächster Woche die umstrittene Zonenplan- und Baureglementsänderung erneut öffentlich aufliegen – mit zwei Anpassungen versehen. «Wir haben uns juristische Beratung und Unterstützung geholt. So ist uns ein gangbarer Weg aufgezeigt worden», sagt Marianne Burkhard, Gemeindepräsidentin von Roggwil. Nun ist einerseits die Nutzung des Bahnanschlusses enthalten, andererseits werden auch die Lastwagenfahrten auf maximal 450 Fahrten pro Tag reduziert. Das sind rund 20 Prozent weniger als ursprünglich vorgesehen.

Die restlichen Zugeständnisse, die der Grossverteiler Lidl Anfang Jahr gemacht hat, will die Gemeinde in einem Vertrag festhalten. Dies sind 1 Million Franken zur Stärkung der Verkehrssicherheit in Roggwil, Beiträge an den Lotsendienst sowie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Verteilzentrums. Der Vertrag wird in den nächsten Tagen ausgearbeitet und soll bis spätestens 13. Juni unterschrieben sein. Dann soll über die überarbeitete Zonenplan- und Baureglementsänderung «Brunnmatte» erneut abgestimmt werden. Dieses Mal allerdings an der Urne.

Der Gemeinde sind die Hände gebunden

Im Kanton Bern dürfen aufgrund der Corona-Massnahmen bis Mitte Jahr stattfindende Gemeindeversammlungen an der Urne abgehalten werden. Diesen Weg wählt Roggwil nun auch für die Traktanden der Gmeind, die am 14. Juni geplant gewesen wäre. Es soll nicht noch einmal das Gleiche passieren wie am 31. August 2020. Weil nun alle Entscheide der damaligen Versammlung noch nicht gültig sind, können verschiedene private Bauprojekte nicht bewilligt werden. Und das dringend benötigte Kommunalfahrzeug konnte auch noch nicht beschafft werden. Wann der Entscheid des Verwaltungsgerichts vorliegen wird, ist offen.