Vielleicht geschmacklos, aber nicht strafbar: «Mohrenkopf»-Verkäufer wird freigesprochen

Der Imbissunternehmer Markus Heim, der im vergangenen Sommer auf einem Rorschacher Firmengelände Mohrenköpfe der Aargauer Firma Dubler feilgeboten hat, ist vom Rorschacher Kreisgericht vom Vorwurf der Rassendiskriminierung ­freigesprochen worden. Zu beurteilen, ob die Aktion geschmacklos gewesen sei oder nicht, sei nicht Sache des Gerichts, sagte der Gerichts­präsident. Strafrechtlich relevant sei sie nicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, Heim habe mit seiner Verkleidung (sogenanntes «Black­facing») und dem Verkauf der Schokoküsse Menschen mit dunkler Hautfarbe in ihrer Würde herabgesetzt oder dies zumindest in Kauf genommen. Vor dem Hintergrund der Black-Lives-Matter-Bewegung habe er wissen müssen, dass er mit seiner Aktion Menschen beleidigen werde. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Praxis des Bundesgerichts sei in Bezug auf die Rassismusstrafnorm streng. So müsse eine unbefangene, durchschnittliche Drittperson eine Handlung als für eine bestimmte Gruppe beleidigend ­empfinden. Auch müsste eine ­Menschengruppe ganz klar herabgesetzt werden. Die «Mohrenkopf»-Standaktion sei nicht gravierend ­genug, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.

Wurstverkäufer Markus Heim, ­dessen Leidenschaft nach eigenen ­Angaben das Schreiben erotischer ­Romane ist, zeigte sich nach dem Urteil erleichtert.

Er habe nie rassistische Motive gehabt. «Ich wollte einfach nur den Verkauf der ‹Mohrenköpfe› bewerben.» Wird er weiterhin schwarz angemalt Süssigkeiten verkaufen? Vorerst habe er es nicht vor, so Heim. Die Perücke und den goldenen Mantel habe er auf jeden Fall noch.

Auslöser war Diskussion um Dubler-«Mohrenköpfe»

Die Blackfacing-Aktion in Rorschach kam in Folge der Diskussion um die berühmten Freiämter «Mohrenköpfe» von Robert Dubler zustande, die letzten Frühsommer wiederholt aufflammte. Hersteller Dubler hielt trotz massiver Kritik an der Bezeichnung «Mohrenkopf» für sein Produkt fest und erlebte einen Ansturm sondergleichen auf seinen Fabrikladen in Waltenschwil, nachdem die Migros entschied, die Süssspeise wegen des Namens aus dem Sortiment zu nehmen.

Von der Standaktion in Rorschach distanzierte sich Robert Dubler aber. Die Aktion sei seiner Ansicht nach «daneben» gewesen, sagte er bereits letzten Juni gegenüber dem «St. Galler Tagblatt».