Von A wie Aargau bis Z wie Zürich: Diese Corona-Regeln gelten in den Schweizer Kantonen – eine Übersicht

Hinweis der Redaktion: Dieser Inhalt liefert eine Übersicht über die aktuelle Lage in den Kantonen. Sie kann sich jedoch laufend verändern. Der Artikel wurde letztmals aktualisiert am: Freitag, 23. Oktober, 15:00 Uhr.

Aargau

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Auch bei weniger als 15 Personen müssen die Kontaktdaten aller Besucher erfasst werden.

Situation für Bars und Clubs: Limitierte Anzahl von maximal 50 Personen.

Situation an den Schulen: Maskenpflicht für Erwachsene, wobei die Lehrpersonen die Maske im Schulzimmer abnehmen können, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.

Appenzell Ausserrhoden

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Tanzverbot und Contact-Tracing.

Situation an den Schulen: Maskenpflicht ab Sekundarstufe I. Die Ausserrhoder Schulen haben sich geeinigt, die Gesichtsmasken bis auf weiteres bereitzustellen.

Appenzell Innerrhoden

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Tanzverbot.

Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

Basel-Landschaft

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind bis Ende Jahr nicht mehr erlaubt. Bereits erteilte Bewilligungen werden widerrufen.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Limitierte Anzahl von maximal 100 Personen. Bei mehr als einem Raum gilt pro Raum die Begrenzung von 100 Personen, maximal sind jedoch 300 Personen zugelassen.

Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln

Basel-Stadt

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Verbot für Veranstaltungen ab 1000 Personen.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Limitierte Anzahl von maximal 300 Personen.

Situation an den Schulen: Ab dem 26. Oktober gilt an Schulen ab Oberstufe die Maskenpflicht auch im Unterricht. Lager gibt es auf allen Stufen keine mehr in diesem Schuljahr.

Bern

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Verbot für Veranstaltungen ab 1000 Personen.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Limitierte Anzahl von maximal 100 Personen.

Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

Freiburg

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Grossveranstaltungen sind auf 1000 Personen begrenzt.

Regelungen für private Veranstaltungen: Versammlungen von mehr als zehn Personen werden im Kanton Freiburg ab 23 Uhr verboten – sowohl im öffentlichen wie im privaten Raum.

Situation für Bars und Clubs: Maximal noch vier Personen pro Tisch, Gastrobetriebe müssen um 23 Uhr schliessen. Discos, Casinos und Bowlinghallen werden geschlossen.

Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

Weiteres: Am Freitag hat der Kanton Fribourg entschieden, dass Sportarten mit Körperkontakt wie Fussball oder Eishockey verboten werden.

Genf

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Bars und Clubs sind geschlossen.

Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

Glarus

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Keine weiteren Beschränkungen.

Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

Graubünden

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Keine weiteren Beschränkungen.

Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

Jura

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Maskenpflicht bei über 15 Personen.

Regelungen für private Veranstaltungen: Veranstaltungen mit über 15 Personen werden verboten – ausgenommen sind Beerdigungen.

Situation für Bars und Clubs: Der Kanton hat die vorläufige Schliessung dieser Einrichtungen beschlossen. Restaurants müssen um 22 Uhr schliessen.

Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

Weiteres: Der Kanton hat am Freitag bekanntgegeben, dass neu eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz in Innenräumen gilt und in Fahrzeugen, falls Abstand nicht eingehalten werden kann. Breitensport wie Fussball, Basketball oder Chorproben wird verboten. Dieses strenge Regime gilt vorerst einmal für die Dauer von drei Wochen.

Luzern

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Limitierte Anzahl von maximal 100 Personen.

Situation an den Schulen: Maskenpflicht auch während des Unterrichts für alle Lehrpersonen und die Schülerschaft ab Oberstufe. Über eine Maskentragpflicht auf dem Schulareal ausserhalb der Schulgebäude entscheiden die Schulen in ihren lokalen Schutzkonzepten selber.

Neuenburg

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine Veranstaltungen von über zehn Personen im privaten und öffentlichen Raum.

Situation für Bars und Clubs: Limitierte Anzahl von maximal 100 Personen, Restaurants müssen um 23 Uhr schliessen.

Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

Weiteres: Fitnesszentren werden geschlossen.

Nidwalden

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Keine weiteren Beschränkungen.

Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

Obwalden

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Keine weiteren Beschränkungen.

Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

Schaffhausen

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Keine weiteren Beschränkungen.

Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

Schwyz

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Keine weiteren Beschränkungen.

Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

Solothurn

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Maximal 50 Personen, wenn Abstände und Schutzmassnahmen nicht eingehalten werden können. Grossveranstaltungen mit maximal 1000 Zuschauern.

Regelungen für private Veranstaltungen: Maximal 50 Personen, wenn Abstände und Schutzmassnahmen nicht eingehalten werden können.

Situation für Bars und Clubs: Sperrstunde von 1-6 Uhr und limitierte Anzahl (maximal 300 Pers.).

Situation an den Schulen: Maskenpflicht für Erwachsene, wenn Abstand über längere Zeit nicht eingehalten werden kann (ab dem 26. Oktober).

St.Gallen

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Tanzverbot.

Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

Tessin

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Bars und Clubs sind geschlossen.

Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

Thurgau

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Keine weiteren Beschränkungen.

Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

Uri

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Keine weiteren Beschränkungen.

Situation an den Schulen: Maskenpflicht für Erwachsene.

Waadt

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Bars und Clubs sind geschlossen.

Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

Wallis

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Verbot von Veranstaltungen bei über 10 Personen (Ausnahme Profisport ohne Zuschauer).

Regelungen für private Veranstaltungen: Verbot von Veranstaltungen bei über 10 Personen.

Situation für Bars und Clubs: geschlossen.

Situation an den Schulen: Fernunterricht auf Tertiärstufe.

Weiteres: In Altersheimen und Spitälern gilt ein Besuchsverbot. Maskenpflicht in allen geschlossenen Einrichtungen, so zum Beispiel in Büros. Neben Bars und Clubs werden auch Massagesalons und Erotik-Einrichtungen geschlossen.

Zug

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Limitierte Anzahl von maximal 100 Personen.

Situation an den Schulen: Keine zusätzlichen Regeln.

Zürich

Weitere Corona-Regeln für öffentliche Veranstaltungen: Keine.

Regelungen für private Veranstaltungen: Keine.

Situation für Bars und Clubs: Limitierte Anzahl von maximal 300 Personen.

Situation an den Schulen: Maskenpflicht für Erwachsene, auch an Hochschulen.

Diese Regeln gelten in der gesamten Schweiz:

© CH Media

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