Vor Bundesgericht abgeblitzt: Messerstecher von Hohenrain muss definitiv ins Gefängnis

Damit sind die Schuldsprüche des Luzerner Kantonsgerichts rechtskräftig geworden, wie dieses am Freitag mitteilte. Gemäss Urteil des Kantonsgerichts vom 19. August 2019 haben sich die drei Beschuldigten, nebst dem 38-jährigen Mazedonier und dem 33-jährigen Kosovaren ein weiterer, heute 29-jähriger Kosovare, aktiv am Angriff auf die vier Brasilianer beteiligt.

Dabei setzten sie nebst Faustschlägen und Fusstritten einen Hammer sowie Pfefferspray ein. Gestützt auf die Beweislage war für das Kantonsgericht eindeutig, dass einer der drei Beschuldigten das Opfer im Verlauf des Angriffs mit einem Messerstich getötet hat.

Der 33-jährige Kosovare, welcher gemäss Urteil des Kantonsgerichts den tödlichen Messerstich ausgeführt hat, machte unter anderem die Verletzung der Unschuldsvermutung geltend. Das Bundesgericht hielt fest, das Kantonsgericht sei zu Recht zum Schluss gelangt, dass als Urheber des tödlichen Messerstichs nur er in Frage komme. Eine Mittäterschaft der beiden Mitbeschuldigten sei auszuschliessen.

Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 2 Monaten

Es sei nicht willkürlich, wenn eine andere Lösung oder Würdigung der Beweise als vertretbar erscheine. Weiter rügte er die rechtliche Würdigung. Eine eventualvorsätzliche Tatbegehung falle ausser Betracht. In seinen Erwägungen kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass wer im Rahmen einer dynamischen Auseinandersetzung einem Menschen unkontrolliert mit einem Messer in Bauch oder Brust steche, das Risiko einer tödlichen Verletzung in Kauf nehme und damit eventualvorsätzlich handle. Damit bestätigte das Bundesgericht den Schuldspruch gegen den 33-Jährigen wegen eventualvorsätzlicher Tötung und Angriffs bei einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 2 Monaten.

Der 29-jährige Kosovare rügte vor Bundesgericht, das Strafverfahren wegen eventualvorsätzlicher Tötung sei rechtskräftig eingestellt worden, weshalb eine Verurteilung wegen Angriffs unzulässig sei. Das Bundesgericht hielt fest, dem Angriff auf die Gruppe der Brasilianer und der eventualvorsätzlichen Tötung eines der Mitglieder der angegriffenen Gruppen lägen zwei unterscheidbare Lebensvorgänge zugrunde. Es bestätigte daher die Verurteilung wegen Angriffs zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten.

Keine Verletzung des Beschleunigungsgebots

Der 38-jährige Mazedonier wandte sich gegen die Strafzumessung und verlangte unter anderem angesichts der langen Verfahrensdauer eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Da ein Beschuldigter während längerer Zeit nicht auffindbar war, verneinte das Bundesgericht eine Verletzung des Beschleunigungsgebots. Es bestätigte die Verurteilung des Mazedoniers zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten.

Urteil des Bundesgerichts 6B_128/2020 vom 16. Juni 2020, Erwägung 3.2