
Was ist ein Minilockdown und kommt er auch in der Schweiz? 7 Fragen und Antworten
Das Bundesamt für Gesundheit meldet am Mittwoch 5596 neue laborbestätigte Coronainfektionen. Am Dienstag waren es 3008 neue Fälle. 11 Personen starben.
Damit wird auch der Ruf nach Massnahmen zur Eindämmung des Virus lauter. Eine Forderung lautet „Minilockdown“. Was steckt dahinter, und ist es realistisch, dass auch die Schweiz zu diesem Mittel greift? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Minilockdown:
Was ist ein Minilockdown genau?
Es handelt sich um eine abgespeckte Version des Lockdowns, den die Schweiz im Frühling erlebte, als ein Teil des wirtschaftlichen und privaten Lebens eingeschränkt wurde. Vorstellbar ist zum Beispiel die Schliessung von Beizen und Restaurants oder Läden, die nicht existenziell sind für die Versorgung der Menschen. Auch könnten die Bürgerinnen und Bürger dazu angehalten werden, auf nicht notwendige Reisen und Treffen mit anderen zu verzichten. In Nordirland wurden im Rahmen eines Minilockdowns etwa Pubs und Restaurants geschlossen. Sie dürfen nur noch Heimlieferungen anbieten. Treffen dürfen nur noch im engen Kreis mit Familie oder engen Freunden (maximal zehn Personen) stattfinden.
Was ist der Unterschied zu einem normalen Lockdown?
Der Minilockdown wird befristet angeordnet. Im Beispiel von Nordirland sind es vier Wochen. Teilweise sind die Massnahmen auch weniger streng, als sie bei der ersten Welle waren. Auch zwei Wochen wurden schon als Dauer für einen Minilockdown genannt. Die Befristung kann auch dazu führen, dass die Massnahme von der Bevölkerung eher akzeptiert wird, weil sie gleichsam das Licht am Ende des Tunnels sieht.
Was ist der Zweck eines Minilockdowns?
Wird das Leben eingeschränkt, begegnen sich weniger Menschen und die Gelegenheiten für Ansteckungen werden weniger. Dadurch erhofft man sich eine Verlangsamung der Ausbreitung und damit eine Entlastung des Gesundheitswesens. Je langsamer die Ausbreitung, desto weniger Patienten kommen gleichzeitig in die Spitäler. So können Engpässe etwa in den Intensivstationen verhindert werden.
Kommt der Minilockdown in der Schweiz?
Gemäss dem «Tages Anzeiger» diskutiert der Bundesrat einen Mini-Lockdown als eines von vier Szenarien. Für viele Akteure in Bundesbern ist die Lage derzeit sehr undurchsichtig. Selbst die Kantone sind im Ungewissen, was die Landesregierung derzeit vorhat. Offen ist auch, was der diskutierte Mini-Lockdown genau beinhalten würde.
Sowohl jeder Kanton für sich, wie auch der Bundesrat für das ganze Land. Letzterer muss aber die Kantone anhören. Grundlage ist das Epidemiengesetz. Selbst für einen Mini-Lockdown muss der Bundesrat nicht die «ausserordentliche Lage» ausrufen. Auch in der «besonderen Lage» hat er weitreichende Kompetenzen wie die Schliessung von Schulen, Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen.
Wird der Bundesrat heute Mittwoch einen Entscheid fällen?
Nein, davon ist nicht auszugehen. Derzeit herrscht die «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz. Das heisst, die Kompetenzen liegen bei den Kantonen. Der Bundesrat kann zwar ebenfalls Massnahmen erlassen, wie er es am vergangenen Sonntag mit der Ausweitung der Maskenpflicht und der 15er-Regel getan hat. Allerdings muss er vorher die Kantone anhören. Das hat der Bundesrat nicht getan, weshalb auch keine Massnahmen erwartet werden.
Was sagt die Wissenschaft zum Minilockdown?
Die Epidemiologin Nicola Low von der Universität Bern ist Mitglied des wissenschaftlichen Corona-Beratungsgremium des Bundes. Sie empfiehlt einen Minilockdown. Aus wissenschaftlicher Sicht sei ein solcher Schritt für zwei bis drei Wochen sinnvoll, sagte sie der NZZ. Übertragungsketten könnten so unterbrochen werden. Die epidemiologische Situation sollte dann neu bewertet und die Massnahmen entsprechend angepasst werden. Sie sagt weiter: