
Was läuft im Murgenthaler «Spielsalon» genau?
Den richtigen Namen für das Lokal – «Broadway» – in der Sohle zwischen Gemeindehaus und Coop verwendet in Murgenthal fast niemand. Wer von dem Lokal spricht, nennt es ganz einfach «Spielsalon». Auch über die Gemeindegrenzen hinaus hat der Name Bestand. Seit Jahren ranken sich Gerüchte um die Lokalität, von illegalen Glücksspielen ist die Rede. Die wenigsten Murgenthaler waren wohl selbst schon einmal drin, schliesslich gehen dort lediglich «Balkanstämmige» ein und aus, wie es im Dorf heisst. Ursprünglich kommt der Name «Spielsalon» allerdings aus einer Zeit, als in den Räumlichkeiten Billardtische und dergleichen aufgestellt waren.
Vor rund vier Jahren donnerte ein Auto in die Fensterfront. Der Titel der Nachricht lautete damals: «Auto fuhr in Spielsalon – Fahrer unverletzt.» Erneut in die Medien schaffte es das Lokal Anfang Mai. Rund um den Höhepunkt des Lockdowns, als sämtliche Restaurants und Bars geschlossen waren, beobachteten Anwohner über Wochen, wie mehrere Personen in die Liegenschaft ein- und ausgingen. Am 6. Mai erfolgte eine Hausdurchsuchung durch die Kantonspolizei. 15 Personen hielten sich verbotenerweise in den Räumlichkeiten auf (wir berichteten). Bei der gleichen Aktion entdeckten die Beamten zwei Geldspielautomaten. Diese waren zwar ausgeschaltet, aber noch warm. Aschenbecher, Getränke und Schlüsselbunde standen auf ihnen; die Polizei musste davon ausgehen, dass die Geräte unmittelbar vor der Kontrolle noch in Betrieb waren. Zudem wurde Bargeld in den Automaten gefunden.
Bei einer Nachkontrolle am 29. Mai, wiederum in Bezug auf Verstösse gegen Corona-Verordnungen, entdeckten Polizisten erneut einen Geldspielautomaten. Bei den sichergestellten Geräten spricht die Polizei von Zufallsfunden. «Das bedeutet, das wir wegen etwas anderem ermittelt haben und dabei auf die Automaten gestossen sind», sagt Aline Rey, Mediensprecherin der Kantonspolizei Aargau. Zufallsfunde, die in Murgenthal aufgrund der seit Jahren kursierenden Gerüchte wohl niemanden erstaunen.
Ein Gastgewerbebetrieb ist an der Adresse angemeldet
Auf Nachfrage will der Besitzer der Liegenschaft keine Auskünfte geben. Gemeindeschreiber Rolf Wernli sagt, dass sich laut den Informationen der Gemeinde ein Gastgewerbebetrieb an der Adresse befindet. «Bei einem solchen Betrieb gibt es im Kanton Aargau lediglich eine Meldepflicht. Eine Bewilligungspflicht gibt es – sofern kein Wirtepatent benötigt wird – keine.» Getränke ausschenken dürfe quasi jeder.
Da das Lokal unmittelbar in der Nähe der Gemeindeverwaltung ist, bekommen die Angestellten zwangsläufig einiges mit. «Der Laden scheint gut zu laufen, die Parkplätze sind immer gut belegt», so Wernli.