
Was noch erlaubt ist – und was nicht: So will der Bundesrat die Schweiz durch die nächsten Wochen führen
Es ist alles etwas kompliziert gerade. Die Schweiz streitet darüber, wie sie künftig mit dem Coronavirus umgehen will. Morgen Freitag entscheidet der Bundesrat, wie es weitergehen soll. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Vorschlägen der Regierung, die dieser Zeitung vorliegen. Derzeit befinden sie sich bei Kantonen und Verbänden in der Konsultation. Am Samstag sollen sie in Kraft treten – und bis am 20. Januar gelten. Wobei es gut sein kann, dass der Bundesrat da und dort noch abschwächt, weil der Widerstand gegen viele der angedachten Regeln gross ist.
1. Wo greift der Bundesrat ein?
Ins öffentliche wie ins private Leben. Die neuen Regeln betreffen Restaurants und Bars, Kultur und Sport, private und öffentliche Veranstaltungen.
2. Kann ich künftig noch ins Restaurant gehen?
Ja, aber das Schlemmen bis in den Abend hinein ist nicht mehr möglich. Restaurants sollen nämlich um 19 Uhr schliessen.
3. Was, wenn mir der Sinn nach einem Kebab steht?
Den gibt es auch später noch. Take-away-Betriebe dürfen bis 23 Uhr offen bleiben. Das gilt auch für Lieferdienste.
4. Wie sieht es mit einem Bier mit Freunden aus?
Hier muss man sich künftig sputen. Bars sollen nämlich wie Restaurants um 19 Uhr zumachen müssen. Am Sonntag müssten Gastrobetriebe zudem einen Ruhetag einlegen. Ausgenommen sind Hotelrestaurants, die lediglich den Hotelgästen zur Verfügung stehen.
5. Fällt dieses Jahr der Glühwein-Apéro auf dem Weihnachtsmarkt aus?
Wo der Weihnachtsmarkt bisher trotz Corona noch stattfindet, soll ab Samstag ebenfalls die 19-Uhr-Sperrstunde gelten.
Um 19.00 Uhr soll auch an Weihnachtsmärkten Schluss sein. © Keystone
6. Soll das auch für die Kinos gelten?
Ja, das tut es, so wie für alle Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen. Also zum Beispiel auch Casinos oder Spielhallen.
7. Darf ich meine Weihnachtseinkäufe noch erledigen?
Keine Sorge, das geht weiterhin. Allerdings sollten Sie nicht in den Abend hinein planen. Auch hier gilt: Um 19 Uhr muss der Laden runter. Den sonntäglichen Weihnachtseinkauf will der Bundesrat ebenfalls unterbinden. Beides gilt für alle Einkaufsläden. Nur Apotheken sind ausgenommen.
8. Die Festtage stehen vor der Tür. Welche Regeln gelten für das Familienfest?
Generell dürfen sich ab Samstag gemäss der Vorschlage des Bundesrats nur noch maximal 5 Personen aus zwei Haushalten treffen. Für die Weihnachtstage (24. bis 26. Dezember) sowie den 31. Dezember soll diese Regel aber nicht gelten. Dann sind Feiern mit bis zu zehn Personen erlaubt.
9. Was gilt an diesen Tagen für Restaurants, Bars und Läden?
Am 25. und 26. Dezember soll alles geschlossen bleiben. Dafür will der Bundesrat die 19-Uhr-Sperrstunde an zwei Tagen lockern: In der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember sowie in der Neujahrsnacht sollen Gastronomie-Betriebe bis 1 Uhr geöffnet haben dürfen.
10. Was, wenn ich am Heiligabend in die Kirche will? Bleibt der Gottesdienst erlaubt?
Der Bundesrat will Veranstaltungen zwar wieder ganz verbieten. Das gilt aber nicht für religiöse Anlässe. Diese sollen weiterhin möglich sein, wobei die Regierung eine Obergrenze von 50 Personen vorschlägt. Auch für Bestattungen im engen Familien- und Freundeskreis gilt die Ausnahme.
Bleiben unter Auflagen erlaubt: Religiöse Anlässe in der Kirche.
© Manuela Jans-Koch
11. Wie lange bleibt mein Fitnesscenter offen?
Für Sportanlagen – und eben auch Fitnesscenter – gelten dieselben Öffnungszeiten wie für Läden, Restaurants und so weiter. Das abendliche Training würde also für eine Weile entfallen, ebenso jenes am Sonntag und an den Feiertagen vom 25. und 26. Dezember sowie dem 1. Januar.
12. Darf ich am Sonntag demzufolge auch nicht auf die Skipiste?
Doch, hier ist eine Ausnahme vorgesehen. Skigebiete dürfen durchgehend offen bleiben.
13. Was gilt sonst noch im Sportbereich?
Hier sind die Einschränkungen schon heute stark. Kontaktsportarten sind etwa für Personen über 16 Jahre verboten. Künftig will der Bundesrat die Schraube weiter anziehen. Die Personen-Obergrenze für Trainings oder Wettkämpfe bei Sportarten ohne Körperkontakt soll von 15 auf 5 sinken.
14. Sport ist nicht mein Ding. Kann ich am Sonntag denn noch ins Museum?
Nein, am Sonntag bleibt alles zu, das gilt auch für Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen wie eben Museen, aber auch Bibliotheken oder etwa botanische Gärten und Zoos.
15. Was ist im Kulturbereich überhaupt noch möglich, auch mit Blick auf Veranstaltungen?
Der Bundesrat will mehr oder weniger alles verbieten, auch im schulischen Bereich. Nur noch Aktivitäten bis zu 5 Personen, die über 16 Jahre alt sind, bleiben erlaubt. Im professionellen Bereich sind zudem online übertragene Veranstaltungen weiterhin erlaubt.