Was Sie zur Maskenpflicht wissen müssen: Zwölf Fragen und Antworten

1. Was sagt die Wissenschaft zur Nützlichkeit von Masken?

Beim Husten oder Niesen bleibt ein Teil der Tröpfchen im Maskengewebe hängen. Zudem bremst die Maske den Luftstrom kräftig ab. Diejenigen Tröpfchen, die aus der Maske entweichen, bewegen sich viel weniger weit als bei einem ungebremsten Luftstrom. Das verringert die Gefahr, dass andere Menschen infiziert werden. Die Maske schützt aber auch in gewissem Mass die Person, die sie trägt. Beide Effekte kommen besonders dann zum Tragen, wenn Menschen den empfohlenen Abstand von 1,5 Meter nicht einhalten können.

Gelegentlich wurde in den vergangenen Monaten argumentiert, Masken könnten auch kontraproduktiv wirken, weil sie ein falsches Sicherheitsgefühl vermittelten . Die nationale wissenschaftliche Task Force vermutet nun aber eher, dass durch die Maskenpflicht das Risikobewusstsein der Bevölkerung zunimmt.

2. Wie viele Leute stecken sich im öffentlichen Verkehr an?

Das ist unklar, der Bund hat keine Zahlen dazu. Detaillierte Angaben zu Ansteckungsorten liefert der Aargau: In den kantonsweit 137 Fällen seit Mitte Mai wurde kein einziges Mal der ÖV als Ansteckungsort vermerkt. Das heisst allerdings nicht, dass dies nie der Fall war: Während eine Ansteckung innerhalb der Familie oder am Arbeitsplatz relativ leicht nachvollziehbar ist, ist dies im ÖV schwieriger. In rund einem Drittel der Fälle ist laut Bundesrat unklar, wo sich jemand infiziert hat.

Grundsätzlich gilt: Die Gefahr einer Übertragung ist in geschlossenen Räumen, in denen der Abstand nicht eingehalten werden kann, erhöht. Das trifft auf volle Züge und Busse zu.

3. Müssen auch Kinder eine Maske tragen?

Die Maskenpflicht gilt erst ab 12 Jahren. Eine Ausnahme gibt es auch für Personen, die zum Beispiel aus medizinischen Gründen keine Masken tragen können.

4. Darf man auch eine Stoffmaske tragen?

Das kommt drauf an: Industriell gefertigte Textilmasken können getragen werden. Von selbstgenähten Masken rät das Bundesamt für Gesundheit hingegen ab, da diese zu wenig Schutz bieten. Ob ein Kontrolleur den Unterschied erkennt, ist eine andere Frage. Klar ist: Es reicht nicht, sich einen Schal um Mund und Nase zu wickeln.

5. Welche Maske ist wie wirkungsvoll?

Das hängt von zwei Faktoren ab: Wie gut die Maske am Gesicht anliegt und wie gut das Gewebe ist. Laut einer soeben erschienenen amerikanischen Studie werden die Viren aber sogar mit einer einfachen selbstgebastelten Masken deutlich weniger weit im Raum verteilt. Besseren Schutz bieten aber doppelte Stoffmasken und OP-Masken. Bei Stoffmasken empfiehlt sich, auf das Label «TESTEX Community Mask» der Forschungsanstalt Empa zu achten. Bei chirurgischen Masken (OP-Masken) gilt die Norm EN 14683.

Masken mit Partikelfilter sind weniger alltagstauglich und werden nur in speziellen Bereichen, zum Beispiel für medizinisches Personal bei gewissen medizinischen Behandlungen, empfohlen.

6. Wie verwende ich die Maske korrekt?

Da das Virus auch über die Hände verbreitet wird, sollten vor dem Anziehen und nach dem Ausziehen wenn möglich die Hände gewaschen werden. Die Maske sollte nur an den Bändern angefasst werden. Sie muss Nase und Mund komplett bedecken. Hat die Maske einen Metallbügel, sollte er so zurechtgebogen werden, dass das Gewebe an der Nase möglichst dicht anliegt. Die Maske wird ausgewechselt, sobald sie von der Atemluft durchfeuchtet ist. Einwegmasken sollten sofort nach der Verwendung entsorgt, mehrfach verwendbare Stoffmasken bei mindestens 60 Grad gewaschen werden.

7. Gibt es genügend Masken in der Schweiz?

Der Maskenverbrauch dürfte ab Montag sprunghaft steigen. Normalerweise transportieren allein die SBB 1,3 Millionen Passagiere pro Tag. Aktuell sind es deutlich weniger (die Auslastung liegt bei 60 Prozent im Fernverkehr und 70 Prozent im Regionalverkehr). Dennoch werden allein die SBB-Passagiere pro Woche mehrere Millionen Masken brauchen.

Anders als zu Beginn der Krise hat die Schweiz inzwischen aber viele an Lager. Die Armeeapotheke hat bis Mitte Juni rund 306 Millionen Hygiene-Masken eingekauft. Davon wurden 22 Millionen an die Kantone und 18 Millionen an den Detailhandel abgegeben, wie es beim Verteidigungsdepartement heisst. Private Unternehmen beschaffen ebenfalls Masken. Zudem produzieren verschiedene Schweizer Firmen inzwischen Stoffmasken.

8. Wie viel kostet eine Maske?

Einweg-Masken kosten rund einen Franken pro Stück. Wer Glück hat und von einer Aktion profitieren kann, kriegt sie auch günstiger. Stoffmasken schlagen mit rund 15 bis 20 Franken zu Buche, dafür können sie mehrmals gewaschen und wieder getragen werden.

9. Für Pendler kann das Maskentragen ins Geld gehen. Geben SBB und Postauto die Masken gratis ab?

Nein, die Masken müssen von den Reisenden selbst gekauft werden. Für Menschen mit kleinem Budget könne die Maskenpflicht eine starke finanzielle Belastung sein, mahnt das Hilfswerk Caritas. Sprecher Stefan Gribi sagt: «Wegen der Coronakrise sind Menschen, die zuvor knapp über der Armutsgrenze waren, in eine Notsituation geraten. Für diese zählt jeder Franken.»

Gerade für regelmässige Pendler und Familien kann es teuer werden: Wenn eine Familie zwei über 12-Jährige Kinder hat, die mit dem ÖV in die Schule müssen, kostet allein dies 50 bis 100 Franken pro Monat. Caritas hat deshalb kurzerhand ein neues Angebot aufgegleist: Ab nächster Woche werden laut Gribi in den Caritas-Märkten Masken gratis abgegeben, vorerst 10’000 Stück. Zugang haben nur Armutsbetroffene – in den Caritas-Märkten kann nur einkaufen, wer eine Berechtigungskarte hat.

10. Wird man gebüsst ohne Maske im ÖV? Und wer setzt die Maskenpflicht durch?

Wer sich weigert, eine Maske zu tragen, muss an der nächsten Station aussteigen. Benimmt sich jemand renitent, kann er wegen Ungehorsams gebüsst werden.

Kontrollen beim Einsteigen oder Ähnliches sind aber nicht geplant. SBB-Sprecher Reto Schärli sagt, im Fernverkehr werde das Personal Passagiere, die keine Masken tragen, auf die geltende Pflicht aufmerksam machen – so, wie dies heute bei «ungebührlichem Verhalten» der Fall sei. «Bei Bedarf werden die Transportpolizei oder entsprechende Sicherheitsdienste hinzugezogen.» Die Verantwortung, eine Maske zu tragen, liege bei den Kunden, insbesondere im unbegleiteten Regionalverkehr.

Ähnlich handhabt es Postauto. Die Chauffeure werden die Einhaltung nicht überwachen, wie eine Sprecherin sagt. Das Kontrollpersonal weise die Fahrgäste auf die Maskenpflicht hin – und könne im Streitfall die Polizei hinzuziehen.

11. Weshalb gilt die Maskenpflicht erst ab Montag und nicht ab sofort?

Weil die Vorarbeiten noch Zeit brauchen. Der Bundesrat hat am Mittwoch den Grundsatzentscheid gefällt, die Verordnung dazu wird am Donnerstag verabschiedet. Und die Transportunternehmen müssen sich vorbereiten. Eine Postauto-Sprecherin sagt: «Wir werden nun mit Hochdruck daran arbeiten müssen, dass unsere Kunden zeitnah die neue Maskenpflicht kennen und ab Montag eine Maske in den Postautos tragen.»

12. Soll man die Tracing-App «SwissCovid» im Zug noch aktivieren, wenn ohnehin alle eine Maske tragen?

Die App registriert ausschliesslich den Abstand zweier Smartphones und kann nicht erkennen, ob jemand eine Maske trägt. So kann es vorkommen, dass sie eine Situation als riskant einschätzt, obwohl das Ansteckungsrisiko aufgrund der Masken gering ist. Das Bundesamt für Gesundheit hat zu dieser Frage bislang noch keine Empfehlung abgegeben. Angesichts einer drohenden zweiten Welle kann jedoch gesagt werden: Lieber eine App-Warnung zu viel, als eine zu wenig.