Wegen Rahmenabkommen kein Anschluss an Corona-App: Schweiz soll mit allen 27 EU-Staaten einzeln verhandeln

Schweizer Corona-App läuft heiss

Die Fallzahlen in der Schweiz steigen gerade stark an. Und das zeigt sich auch in der Schweizer Corona-App. Wer positiv auf Corona getestet wird und die App nutzt, erhält einen Code, den er auf der App eingibt. Daraufhin werde enge Kontaktpersonen gewarnt. Die Zahl der eingegebenen Codes ist in den letzten Tagen stark angestiegen und hat die 200er-Grenze jeweils überschritten. Noch im September wurden an keinem einzigen Tag mehr als 100 Codes eingegeben. Zwischen dem 3. und dem 10. Oktober waren es nun gesamthaft 1223. Die Gesamtzahl der aktiven Corona-Apps beträgt aktuell rund 1,7 Millionen. (dow)

Bei der Gesundheit hört der Spass auf – könnte man meinen. Doch für die EU-Kommission ist die Corona-Pandemie seit Neuem der willkommene Anlass, der Schweiz zu zeigen, wie dringend sie eine stärke Anbindung an die Europäische Union braucht.

Nicht nur wird die Schweiz vom europäischen Ampelsystem zur Überwachung der Corona-Infektionen ausgeschlossen. Auch bei beim Zusammenschluss der nationalen Corona-Apps darf die Schweiz nicht mitmachen. Als Grund wird beide Male das Fehlen eines bilateralen Gesundheitsabkommen ins Feld geführt.

Dieses liegt zwar ausverhandelt in der Schublade. Weil das institutionelle Rahmenabkommen aber blockiert ist, weigert sich die EU, die bilaterale Gesundheitskooperation mit der Schweiz freizugeben.

Im konkreten Fall geht es um den Zugang zu einer von der EU-Kommission eingerichteten Schnittstelle, die in den nächsten Tagen aktiviert werden und den Datenaustausch zwischen den verschiedenen Corona-Apps der EU-Staaten ermöglichen soll. Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.

Rechtsgrundlage für den Datenaustausch fehle

Im Gegensatz zu den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat die Schweiz die Richtlinie nicht übernommen, weshalb auch der Zusammenschluss der Corona-Apps nicht möglich sei, wie die EU-Kommission in einem Brief an den deutschen EU-Parlamentarier Andreas Schwab schreibt. Der CDU-Politiker hat zusammen mit drei Kollegen aus dem deutschen Bundestag die EU-Kommission aufgefordert, der Schweiz unbürokratisch an einer europäischen Lösung teilnehmen zu lassen.

«Das Virus kennt keine Grenzen», schrieb das Quartett im August an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. In ihrem Antwortbrief, der dieser Zeitung vorliegt, sagt von der Leyen nun, die Kommission verfüge «nicht über die Rechtsgrundlage, die genannte digitale Gesundheitsinfrastruktur für die Schweiz anschlussfähig zu machen».

Der Abschluss eines Gesundheitsabkommen sei die Voraussetzung und würde «weiterhin vom 2018 zwischen der EU und der Schweiz ausgehandelten Abkommens über einen institutionellen Rahmen abhängen».

Stattdessen schlägt von der Leyen vor, dass die Interoperabilität der Corona-Apps kurzfristig «durch bilaterale Abkommen zwischen einzelnen EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz sichergestellt» werden könnte, wobei die Daten über die jeweiligen nationalen Infrastrukturen bilateral ausgetauscht werden.

Auch Grenzgängern fehlt der Anschluss

Solche Gespräche müsste die Schweiz jedoch einzeln mit sämtlichen 27 EU-Staaten führen, was ohne Zweifel zu viel Aufwand und Zeitverlusten führen würde.

Auf der Strecke bleibt, dass ohne Zusammenschluss der schweizerischen Corona-App mit den europäischen Anwendungen nicht nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger das Nachsehen haben, sondern auch europäische Reisende in die Schweiz und insbesondere die über 300’000 EU-Grenzgänger.

Allerdings: Abgesehen vom EU-Zugang bleibt auch eine bilaterale Kopplung nicht ohne Hindernisse. Anders als die Schweiz und die Mehrheit der europäischen Staaten setzt Frankreich zum Beispiel nicht auf eine dezentrale, sondern eine zentrale Lösung zur Kontaktverfolgung, was eine Zusammenschaltung der Anwendungen schwierig macht.