
Weitere Lockerungen zum Wochenstart: Das ändert sich konkret für Sie im Alltag
Seit dem 16. März befindet sich die Schweiz im Ausnahmezustand: Die Strassen sind leer, die Geschäfte geschlossen und Fluglärm gehört (vorläufig) der Vergangenheit an. Um einen Weg aus dem Lockdown – der unser Land momentan fest im Griff hat –, zu finden, hat der Bundesrat Lockerungsmassnahmen in mehreren Schritten angekündigt.
Bereits seit dem 27. April sind Bau- und Gartengeschäfte wieder geöffnet, Spitäler dürfen wieder nicht zwingende Eingriffe durchführen und Coiffeursalons können, unter Auflagen, wieder Kunden bedienen. Alle anderen Geschäfte mussten sich nochmals um zwei Wochen gedulden und dürfen nun erst am Montag wieder öffnen.
© Quelle: Bund / Grafik: Lea Siegwart
Mit den Lockerungsmassnahmen, die nun am 11. Mai in Kraft treten, gehen wir nun einen grossen Schritt zurück in Richtung Normalzustand – wenn auch mit Einschränkungen im Alltag.
So dürfen zum Beispiel alle Läden ab Montag wieder geöffnet haben, es gelten aber Beschränkungen für die Anzahl Personen, die sich in einem Geschäft aufhalten dürfen. Auch verkehrt der öV wieder nach normalem Fahrplan, den Reisenden wird jedoch das Tragen einer Maske empfohlen. Die grösste Änderung dürfte jedoch die Wiedereröffnung der Primar- und Sekundarschulen sein, nachdem diese nun für acht Wochen auf Homeschooling und Fernunterricht setzen mussten.
Die detaillierte Übersicht der morgigen Lockerungen sehen Sie in der Grafik:
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Für viele Menschen, und natürlich Restaurant- und Barbesitzer, dürfte auch die Lockerung im Gastrobereich eine grosse Freude sein. Denn auch diese sind am morgen wieder geöffnet und man kann sich nach langem Unterbruch wieder ein Feierabend-Bier in seiner «Beiz» genehmigen oder Freunde zum Znacht treffen.
Allerdings unter starken Auflagen, die verhindern sollen, dass sich zu viele Menschen mit wenig Abstand am gleichen Ort aufhalten. Um mögliche Ansteckungsketten rückverfolgen zu können, sind Gäste daher auch dazu angehalten, ihre persönlichen Daten im Restaurant zu hinterlegen.
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Aufschnaufen dürfen auch kulturelle Institutionen wie etwa Bibliotheken, Galerien und Museen, die ihre Türen wieder öffnen dürfen. Die «Bitte nicht berühren»-Policy dürfte jetzt noch strenger umgesetzt werden. Ausgenommen von der Öffnung sind Opern- und Schauspielhäuser, da deren Veranstaltungen in der Regel in die Kategorie «Grossveranstaltungen» fallen, welche noch bis Ende August verboten sind.
Abhängig von der Entwicklung der Coronavirus-Lage im Land wird es dann voraussichtlich am 8. Juni zu einer weiteren Lockerung der Massnahmen kommen. Angekündigt wurde unter anderem, dass das Versammlungsverbot von Gruppen über 5 Menschen wieder aufgehoben werden soll. Auch sollen etwa Gottesdienste wieder durchgeführt werden und Zoos, Kinos und weitere kulturelle Institutionen ihre Türen wieder öffnen können.
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Ob und in welchem Umfang diese Lockerungen umgesetzt und durchgeführt werden können, hänge jedoch auch stark davon ab, die sich die Bevölkerung weiterhin an die Einhaltung der Massnahmen halte, die vom BAG herausgegeben wurden. Sind die Ansteckungszahlen weiterhin rückläufig, so will der Bundesrat am 27. Mai entscheiden, wie es mit dem weiteren Lockerungsfahrplan aussehen soll.
Verhaltensregeln gelten weiterhin
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Trotz all der Lockerungen, die in einer ersten Etappe am 27. April begonnen und nun am 11. Mai weitergeführt werden, gelten nach wie vor wichtige Verhaltensregeln für die Bevölkerung im Alltag. Diese sind:
- Halten Sie weiterhin Abstand: «Social Distancing» ist bei der Bekämpfung des Virus äusserst wichtig, damit Risikogruppen geschützt werden können. Schützen Sie diese also durch genügend Abstand, etwa beim Anstehen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Sitzungen oder aber auch im Alltag im Umgang zum Beispiel mit den Grosseltern.
- Hygiene beachten: Regelmässiges Händewaschen vermindert das Ansteckungsrisiko. Waschen Sie sich mehrmals am Tag gründlich mit viel Seife und warmem Wasser die Hände. Gutes und gründliches Händewaschen dauert mindestens 20 Sekunden. Vermeiden Sie zudem ein mögliches Übertragungsrisiko, indem Sie nicht einfach in die Luft hinaus oder in Ihre Hände niesen. Verwenden Sie dazu ein Taschentuch oder niesen Sie in Ihre Armbeuge. Um die Übertragung von Person zu Person zu vermindern, vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Menschen. Verzichten Sie aus Begrüssungsküsse und Händeschütteln.
- Arbeiten Sie von zu Hause aus: Wenn immer möglich (und vom Arbeitgeber erlaubt) sollten Sie weiterhin im Home-Office arbeiten. Dies verhindert, dass der öffentliche Verkehr und Grossraumbüros während der nächsten Tage und Wochen zu voll sind. Je weniger Menschen sich auf engem und dichten Raum befinden, desto weniger schnell kann sich das Coronavirus verbreiten.