Wenn dem Glauben das Geld ausgeht

Das Kirchgemeindehaus Riken (Gemeinde Murgenthal) steht vor einer ungewissen Zukunft. Es stehen Investitionen in den Erhalt des Gebäudes von mehreren 100 000 Franken an. Geld, das die Kirchgemeinde nicht hat – zumal sie das Haus eigentlich nicht mehr benötigt.

Die politische Gemeinde Turgi hat letzte Woche Schlagzeilen gemacht, weil es ihr gelang, ohne massive Steuererhöhungen – rein durch Optimierungsmassnahmen auf der Ausgabenseite – der Schuldenfalle zu entkommen. Anders die Situation bei den Kassen der örtlichen reformierten und römisch-katholischen Kirchen. Beiden fehlt es immer mehr an Mitgliedern und damit an Steuerzahlerinnen und -zahlern. Man denkt deshalb über einen Abbruch – neusprachlich Rückbau – der beiden Kirchen aus den 1960er Jahren nach. Sehr konkret die reformierten Kirchgenossinnen und -genossen. Sie haben die Vision, auf dem zentral gelegenen Grundstück etwas Neues zu bauen – zum Beispiel Alterswohnungen.

Eine Gemeinde ohne Kirchturm? Für den Turgemer Gemeinderat unvorstellbar. Er berief eine ausserordentliche Gemeindeversammlung ein und beantragte dieser, die beiden Kirchen unter kommunalen Schutz zu stellen. Zwölf Prozent der Stimmberechtigten nahmen teil – was den Berichterstatter der lokalen Zeitung zur Feststellung verleitete: «Das Thema interessierte im Dorf.» So viel zum Zustand der direkten Demokratie im Jahr 2019.

125 Personen waren gegen den Schutz, 45 dafür – die Kirchgemeinden sollen selber über ihre Häuser entscheiden können. Schliesslich bezahlen sie ihre Gebäude und sorgen für den Unterhalt. Sieht man von Geldern aus dem Lotteriefonds für Restaurationsarbeiten an kirchlichen Baudenkmälern – wie die Stadtkirchen von Baden, Bremgarten oder Zofingen – ab, tun sie dies ohne Mittel aus weltlichen Kassen.

Das ist richtig so. Im Gegensatz zu England kennt die Schweiz keine Staatskirche. Auf Bundesebene ist die Glaubensfreiheit festgeschrieben, aber nichts zum Verhältnis zwischen Kirche und Staat – hier entscheiden die Kantone. So weist die Reformierte Landeskirche des Kantons Zürich (die Zwingli-Kirche) eine Tendenz in Richtung Staatskirche auf. Generell aber haben wir es mit 24 unterschiedlichen Systemen und Namen zu tun. 24 deshalb, weil die Kantone Genf (trotz oder wegen Calvin) und Neuenburg eine klare Trennung zwischen Kirche und Staat kennen.

Im Aargau sprechen wir von Landeskirchen. Neben der Römisch-katholischen und der Evangelisch-reformierten trägt dieses Label auch die Christkatholische Kirche, was nicht in allen der 24 Kantone so ist. Was sind die Vorteile, Landeskirche zu sein? Ein wichtiger ist ein monetärer. Der Staat Aargau treibt diesen drei Religionsgemeinschaften die Steuern ein – basierend auf der «weltlichen» Steuerveranlagung.

So etwas weckt Begehrlichkeiten. Durchaus auch berechtigte – etwa bei den jüdischen Mitbürgern. Ihnen geht es um Sicherheit. Einen Drittel ihrer Einnahmen geben die israelitischen Kultusgemeinden in Baden und im Surbtal dafür aus, dass ihre Synagogen und ihre Friedhöfe nicht faschistoiden Krawallanten zum Opfer fallen. Dass jüdische Gemeinden in diesem Zusammenhang bei einem Staat um Geld betteln müssen, der enorme Summen rund um die Gewaltbekämpfung im Umfeld des Fussballs ausgibt, ist beschämend.