Werden Bezirke mehr und mehr zum Auslaufmodell?

Am 13. Juni wird ein neuer Präsident an das Bezirksgericht Zofingen gewählt. Für das Amt bewerben sich zwei Kandidaten. Der eine lebt im Bezirk Baden, der andere im Bezirk Lenzburg. Den politischen Parteien ist es nicht gelungen, eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus der Region zu finden.
Neben Juristinnen und Juristen mit Anwaltspatent in den Präsidien bestehen die Kammern der Aargauer Bezirksgerichte aus Laienrichterinnen und -richtern. Sie sollen ihre Lebenserfahrung und ihr berufliches Wissen – ja, auch «Volkesstimme» – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in die Urteilsfindung einbringen.
Laienrichterinnen und -richter sind nicht schlecht bezahlt – dennoch auch hier ab und zu «fremde» Richterinnen und Richter (Leute, die in einem anderen Bezirk leben). Eine weitere Tendenz: Immer mehr Juristinnen und Juristen in der Rolle der Laien. Machen vor diesem Hintergrund bezirksweise organisierte Gerichte noch Sinn?

Der Kanton Luzern hat seine Verfassung 2007 tiefgreifend überarbeitet – und auch seine Verwaltungsgliederung nicht ausgeklammert. So nahm man Abschied von den fünf Ämtern (im Aargau Bezirke). Deren hergebrachte Namen und einstigen Verwaltungsaufgaben finden in der aktuellen Verfassung keine Erwähnung mehr. An ihre Stelle traten sieben Wahlkreise und vier Gerichtsbezirke. Das erstinstanzliche Gericht in Willisau zum Beispiel ist für die Kreise Entlebuch, Sursee und Willisau zuständig. Wie Aargauer Bezirksgerichte sind sie für die juristische Beurteilung der ganzen Palette vom Straf- und Zivilrecht bis hin zu Wirtschaftsdelikten und dem Strassenverkehrsrecht da.

Andere Kantone kennen für zivilrechtliche und strafrechtliche Angelegenheiten in erster Instanz verschiedene Gerichte – so die beiden Basel, Freiburg, Genf und Solothurn. Der Kanton Bern hat sogar ein erstinstanzliches Wirtschaftsstrafgericht.

Im Aargau sind die Bezirke Wahlkreise für den Nationalrat und den Grossen Rat sowie Sitz des Bezirksgerichts. Früher gab es zudem den Bezirksamtmann und seinen Statthalter. Das waren Untersuchungs- und Strafbefehlsrichter – übten aber auch die Aufsicht über die Gemeinden und deren Verwaltungen aus. Grundbuchämter gab es ebenfalls in jedem Bezirk. Jenes in Zofingen ist heute für die Grundbücher der Bezirke Aarau, Kulm und Zofingen zuständig.

Hat die Institution des Bezirks – die Funktion des Wahlkreises ausgeklammert – ausgedient? Gibt es im Jahr 2021 noch einen Grund, dass jeder Bezirk sein eigenes Gericht hat?

Die Staatsanwaltschaft betreut im Amtshaus am Zofinger Bahnhof die Bezirke Kulm und Zofingen. Weshalb nicht auch ein Straf- und Zivilgericht für beide Bezirke und kantonal-zentrale Fachgerichte der ersten Instanz für die komplexen und aufwendigen Verfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität?

Geplant wird heute nicht mehr innerhalb von Bezirksgrenzen, sondern kantoneübergreifend, wie zofingenregio oder AareLand illustrieren. Kaum eine Gemeinde kann heute die gestellten Aufgaben selber bewältigen – und es werden mehr und mehr Aufgaben, die regional angegangen werden und die Gemeinden in ihrer heutigen Funktion mehr und mehr infrage stellen, was auch für willkürlich gezogene Bezirksgrenzen gilt.