Wird der Kanton Luzern nun transparenter?

Öffentlichkeitsprinzip: Um was geht es?

Im Kanton Luzern gilt Stand heute das Geheimhaltungsprinzip für amtliche Dokumente. Personen müssen glaubhaft machen, dass sie ein besonderes, schutzwürdiges Interesse daran haben, Zugang zu bestimmten amtlichen Informationen zu erhalten. Aufgrund dessen entscheidet die Behörde, ob das Interesse berechtigt ist und in der Folge die Dokumente ausgehändigt werden. Mit dem Öffentlichkeitsprinzip werden die Vorzeichen umgekehrt: Die Behörde müsste sodann begründen, wenn sie ein Gesuch ablehnt. Ferner soll der Entscheid auch angefochten werden können. Luzern ist der grösste Kanton, in dem das Geheimhaltungsprinzip nach wie vor gilt: Auf Geheimhaltung setzen auch die Kantone Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nid- und Obwalden sowie Thurgau. (RZU)

Die Antwort des Regierungsrates wirkt wie eine Trotzreaktion: Ihr wolltet es vor zweieinhalb Jahren nicht, jetzt wollen wirs auch nicht mehr. Die Rede ist vom Öffentlichkeitsprinzip, wonach amtliche Dokumente grundsätzlich öffentlich sein sollen. Stand heute gilt im Kanton Luzern das Geheimhaltungsprinzip.

Sara Agner, Kantonsrätin aus Dagmersellen, reichte im Februar dieses Jahres den Vorstoss ein, der vom Regierungsrat die Anhandnahme der Vorbereitungsarbeiten zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Luzerner Verwaltung verlangt.

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat bereits im Herbst 2015 eine Botschaft zur Einführung dieses Gesetzes unterbreitet, der Kantonsrat wiederum beschloss mit einer deutlichen Mehrheit (87 zu 28 Stimmen) erst gar nicht darauf einzutreten. Vor allem bürgerliche Parteien wie die FDP, SVP und die CVP waren damals dagegen, und stimmten dem Nichteintretensantrag der Staatspolitischen Kommission (SPK) zu. Die Mehrheit der Kommission, der nun auch Agner angehört, war damals der Auffassung, dass der Zeitpunkt aufgrund der Finanzlage nicht günstig und der Nutzen des Öffentlichkeitsprinzips verhältnismässig gering sei. Nun sieht der Regierungsrat keinen Grund, auf das Anliegen noch in der laufenden Legislatur zurückzukommen, wie er in seiner aktuellen Stellungnahme zur Motion von Sara Agner (SP) schreibt. Er beantragt dem Kantonsrat, die Motion, die er nächste Woche im Parlament behandeln wird, abzulehnen.

Inhalt soll im Vordergrund stehen

Sara Agner hofft, dass nächste Woche in erster Linie über den Inhalt diskutiert wird. «Vor zweieinhalb Jahren hat der Kantonsrat die Vorlage vor allem aus finanziellen Gründen abgelehnt.» Ihr gehe es darum, dass der Bevölkerung alle Informationen zur Verfügung stünden, damit man richtig abwägen könne. «Das ist für eine Demokratie zentral.»

Ihrer Ansicht nach hat sich die Ausgangslage mittlerweile geändert. In der Stadt Luzern fand ein Meinungsumschwung statt: Das Parlament entschied sich Anfang Februar 2018 einstimmig für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips, nachdem das Begehren 2016 noch abgewiesen wurde. Zudem habe die nahe Vergangenheit gezeigt, dass es trotz zunehmender Bedeutung der Neuen Medien immer wieder zu Kommunikationsproblemen bei den kantonalen Behörden gekommen sei. Die Nachanalyse zur Erhöhung des Steuerfusses vom Juni 2017 habe zudem gezeigt, dass es Massnahmen brauche, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung zurückzugewinnen. Für Agner wäre das Öffentlichkeitsprinzip eine solche Massnahme. Der Regierungsrat geht in seiner Antwort nicht weiter auf diese Ansicht ein und verweist auf die «Beratung des entsprechenden Planungsberichtes». Der Kantonsrat hat mit der Annahme einer anderen Motion den Regierungsrat beauftragt, die politische Kultur in einem Planungsbericht zu analysieren. FDP-Kantonsrat Erich Leuenberger hat im Herbst 2015 dem Antrag der vorberatenden Kommission, nicht auf Botschaft einzutreten, zugestimmt. Seiner Ansicht nach ist eine Einführung des Öffentlichkeitsprinzips nach wie vor unnötig. Das Argument der Vertrauenskrise werde nur herbeigeredet und ziehe nicht, sagte er nach der Eingabe der Motion.