
Wo der Präsident des Ständerats die Maskenpflicht nicht mehr für nötig befindet – und was das BAG dazu sagt
Wann kehrt die Schweiz zur Normalität zurück? Dann, wenn alle, die sich impfen lassen wollen, die doppelte Dosis bekommen haben. Wann es so weit ist, das bestimmen die Kantone, welche die Impfkampagnen organisieren.
Alex Kuprecht (SVP) ist Präsident des Ständerats, also der Parlamentskammer, welche die Kantone vertritt. Er hofft, dass die Normalität schnell näher rückt: «Knapp die Hälfte der Bevölkerung ist geimpft, in der Sommerferienzeit hat sich das Tempo etwas verlangsamt. Ich erwarte, dass es danach wieder steigt», sagt der Schwyzer Ständerat, der Mitglied der Gesundheitskommission ist. Bis die Impfquote höher liegt, hält er grössere Lockerungen für unrealistisch.
In einem Punkt plädiert Kuprecht jedoch schon jetzt für eine Lockerung, wie er am Rande einer 1.-August-Feier gegenüber CH Media sagte: «Man sollte die Maskenpflicht nun stufenweise zurückfahren.»
Nicht im öffentlichen Verkehr, wo viele Menschen mit wenig Abstand über eine teilweise längere Zeit miteinander im selben Raum sind, so Kuprecht. «Aber in grösseren Läden, in denen man sich meist nur kurz und mit grossen Abständen bewegt, ist nach meiner Einschätzung die Maskenpflicht nicht mehr nötig», sagt der Ständeratspräsident.
Besondere Lage soll bleiben, sonst droht ein «Flickenteppich»
Kuprecht ist im Gegensatz zu SVP-Parteikollegen zurzeit nicht dafür, die besondere Lage aufzuheben, also die volle Verantwortung wieder in die Hände der Kantone zu geben. «Sonst würde es schon bald wieder einen kantonalen Flickenteppich mit unterschiedlichen Regeln geben», begründet er. Das habe die Bevölkerung beim letzten Mal nicht verstanden. In der besonderen Lage gibt der Bund Mindest-Einschränkungen vor; die Kantone dürfen selber nur strengere, aber keine lockereren Regeln erlassen.
Kuprecht liegt mit seinem behutsamen Öffnungsvorschlag auf Linie von liberalen Epidemiologen wie Marcel Salathé oder Marcel Tanner. «Jeder und jede hat nun die Gelegenheit gehabt, sich impfen zu lassen», sagte Tanner, ehemaliges Mitglied der wissenschaftlichen Taskforce des Bundes, in der «SonntagsZeitung». Die aktuelle Coronasituation gestatte es darum, dass der Bundesrat «im Verlauf des Augusts» die nächste und letzte Phase der Lockerung ausruft.
Das schreibt ein BAG-Sprecher auf Anfrage von CH Media. Laut «NZZ am Sonntag» haben nur die Kantone AG, AR, BE, GE, GL, SG, ZG und ZH die Kriterien ganz oder teilweise erfüllt. Die drei Kriterien, die der Bund in seinem Phasenmodell zur Lockerung aufgestellt haben, gehen weit. So müssen Impfwillige erstens innerhalb zweier Werktage einen Termin bekommen. Zweitens soll dieser in der Wohngegend wahrgenommen werden können. Und drittens muss das Angebot die Nachfrage mindestens eine Woche deutlich übertreffen. Wann dieses Kriterien flächendeckend erfüllt sind, darüber wagt niemand eine genaue Prognose.