Wolfgang Kunzelmann sind die Dossiers zu Unrecht entzogen worden

Den Gemeinderat Wolfgang Kunzelmann (SVP) erfüllt der Entscheid mit Freude und Genugtuung. Der restliche Gemeinderat nimmt ihn zur Kenntnis. Der Entscheid kommt vom Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons. Dieses hat festgelegt, dass die restlichen Gemeinderäte Kunzelmann unberechtigt sämtliche Dossiers entzogen haben. Nun muss das Gremium ihm sämtliche Aufgaben wieder zurückgeben.

Rückblende: Den Entzug der Dossiers beschloss das Gremium, weil es Kunzelmann der Amtsgeheimnisverletzung, Amtsverweigerung und Verletzung des Kollegialitätsprinzips bezichtigte. Anlass dazu war beispielsweise die Gemeindeversammlung wenige Wochen zuvor. Damals habe sich Kunzelmanns Partnerin in vermutlich rufschädigender Art und Weise insbesondere gegenüber der Gemeindeschreiberin geäussert. Diese Äusserungen brachten dem SVP-Gemeinderat den Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung ein. Der Vorwurf der Amtsverweigerung wiederum untermauerte der Gesamtgemeinderat mit «Ungereimtheiten» bezüglich der Dachsanierung und Aufstockung des Gemeindehauses. Wolfgang Kunzelmann, der unweit des Gemeindehauses wohne, habe seinen Ratskollegen Unterlagen und Informationen im Rahmen des Submissionsverfahrens vorenthalten.

Mit dem Entzug sämtlicher Dossiers konnte Kunzelmann de facto nur noch an Gemeinderatssitzungen teilnehmen. Auch sein Lohn wurde dabei gekürzt. Daraufhin reichte Kunzelmann beim Kanton zuerst eine Aufsichts-, später eine Verwaltungsbeschwerde ein, und beantragte eine Aufhebung der Beschlüsse. Ende September wies das Departement von Paul Winiker (SVP) die Stimmrechtsbeschwerde ab. Die Begründung: Es gab keine gravierenden Mängel bei der Protokollierung der Gemeindeversammlung von 6. Juni 2018. Bei der Verwaltungsbeschwerde, die mit der Aufsichtsbeschwerde zusammengenommen wurde, sieht es anders aus.

Die Verwaltungsbeschwerde von Kunzelmann wurde Ende Oktober gutgeheissen. Das kantonale Recht sehe keine Möglichkeit eines Ressortentzugs und damit eine Pensenreduktion durch den Gemeinderat vor, heisst es im Entscheid des Departements. Auch das Organisationsrecht der Gemeinde enthalte keine genügende Grundlage für den umfassenden Entzug der Ressortverantwortung. Es bestehe lediglich eine Grundlage für den Entzug eines oder allenfalls mehrerer Aufgabenbereiche, wenn das Gemeinderatsmitglied die Aufgaben eines Aufgabenbereichs wiederholt nicht ausführe. Zudem stehe dieser Entscheid im Widerspruch zur Wahl als Gemeinderat und dem Kollegialitätsprinzip, das grundsätzlich Gleichheit unter den Mitgliedern des Rates verlange. Die vorläufige oder endgültige Amtsenthebung einer von den Stimmberechtigten gewählten Person wäre alleine dem Regierungsrat vorbehalten.

Ein weiterer Verfahrensfehler des Gemeinderates ist laut Departement die Unterlassung des rechtlichen Gehörs. Der Beschwerdeführer habe in seinen Eingaben dargelegt, dass er vor dem Entzug der Dossiers nie auf irgendwelche Verfehlungen, Unachtsamkeiten hingewiesen worden sei. Der Gesamtgemeinderat wehrte sich daraufhin gemäss Akten des Departements mit den Worten: der Beschwerdeführer habe von der Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme keinen Gebrauch gemacht und auf die Gewährung des rechtlichen Gehörs freiwillig verzichtet. Das Departement sieht aber ferner Mängel bei der Dringlichkeit. So könne man superprovisorische Massnahmen nur dann rechtfertigen, wenn erhebliche Anliegen gefährdet seien; also die Gefahr eines Verzugs oder wenn die vorgängige Anhörung den Zeck der Massnahmen vereiteln würde. Aus dem Entscheid des Gesamtgemeinderates ergebe sich weder das eine noch das andere.

Der Gesamtgemeinderat von Wikon will den Entscheid nicht weiterziehen. «Das hat keinen Sinn», sagt Gemeindepräsident René Wiederkehr (FDP) auf Anfrage dieser Zeitung. Man sei sich im Klaren, dass man einen groben Verfahrensfehler begangen habe. Man habe sich vor dem Entscheid zwar rechtliche Unterstützung beigezogen, aber schlussendlich habe es nicht funktioniert. Noch im Sommer erwartete Wiederkehr von Kunzelmann den Rücktritt – eine Zusammenarbeit sei nicht mehr möglich. Nun äussert sich der Gemeindepräsident anders: «Wir müssen zusammenarbeiten, anders gehts nicht.» Kunzelmann schreibt in einer persönlichen Mitteilung, er sei überzeugt, dass mit gutem Willen aller und mit vereinten Kräften für das Wohl der Gemeinde in die Zukunft geschritten werden könne. So harmonisch ist es aktuell aber noch nicht: Gegen die Mitglieder des Gemeinderates sowie die Gemeindeschreiberin sind bei der Staatsanwaltschaft Sursee Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch, Ehrverletzung, Urkundenfälschung im Amt und Amtsgeheimnisverletzung hängig, wie der Anwalt von Kunzelmann in einer Mitteilung schreibt.

Erledigt hat sich indes die Baubewilligung zur Dachsanierung des Gemeindehauses, auf das das Justiz- und Sicherheitsdepartement zwar nicht eingetreten ist. Der Gemeinderat strebt nun eine Komplettsanierung ohne Aufstockung an. Kunzelmann wird zudem der Lohn der letzten Monate ausbezahlt; er wurde seit dem Dossierentzug nur für ein Pensum von sieben Prozent entlohnt. Die Gemeinde muss drei Viertel der Verfahrenskosten, also 1500 Franken, übernehmen. Weiter muss die Gemeinde die Anwaltskosten von Kunzelmann im Wert von fast 3000 Franken berappen.