
Zonenplanänderung Roggwil: Einsprache gegen Wiederholung der Abstimmung
Am 16. Dezember gab der Regierungsstatthalter des Oberaargaus bekannt, dass die Abstimmung rund um die Zonenplanänderung «Brunnmatt» wiederholt werden muss. Am 25. Januar lief nun die Frist für Beschwerden gegen diesen Entscheid ab. Da solche beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern eingereicht wurden, zieht sich der Prozess in die Länge. Der Gemeinderat Roggwil muss nun bis am 22. Februar 2021 Stellung zu den neuen Beschwerden nehmen. Schlussendlich entscheidet das Verwaltungsgericht, ob die Abstimmung tatsächlich wiederholt wird. Eine Wiederholung kann allerdings erst stattfinden, wenn dieser Entscheid rechtskräftig ist. Schon jetzt ist klar: Die allfällige wiederholte Abstimmung kann nicht am angestrebten Termin vom 7. März stattfinden. (rew)