Zufallsfund bei Corona-Kontrolle: Polizei stösst in Aargauer Club auf illegales Glücksspiel

Die Hinweise gingen in der Phase der striktesten Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ein. In einem Aargauer Club würden sich verbotenerweise Besucher aufhalten, hiess es in mehreren Meldungen an die Kantonspolizei. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eröffnete eine Untersuchung wegen Verdachts auf Widerhandlung gegen die damals geltende Covid-19-Verordnung.

Anfang Mai durchsuchte die Aargauer Kantonspolizei die Räumlichkeiten. Im Club fanden die Beamten fünfzehn Personen – und zwei Spielautomaten. Ein Zufallsfund, der die Behörden zu einem neuen Verdacht führte: Widerhandlung gegen das Geldspielgesetz.

Die Spielautomaten – Modell «Las Vegas» – waren bei der Hausdurchsuchung zwar ausgeschaltet, aber noch immer warm. Darauf fanden sich Schlüssel, Getränke und eine brennende Zigarette. Auch der Inhalt der Automatenkassen lieferte Indizien für Glücksspiel mit finanziellen Einsätzen: 2350 Franken in bar stellten die Beamten sicher. Dazu das Smartphone des Clubbetreibers, der die Auswertung seiner Daten durch die Behörden abwenden wollte.

Noch während der Hausdurchsuchung verlangte er die Siegelung seines Mobiltelefons. Doch damit war die Eidgenössische Spielbankenkommission nicht einverstanden, die für ihre Ermittlungen auf die auf dem Gerät abgespeicherten Informationen zurückgreifen will und sich deshalb an die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts wandte.

Zweite Kontrolle, zweiter Zufallsfund

Aus dem am Montag veröffentlichten Beschluss geht hervor: Das Richter-Trio hält die Durchsuchung der Räumlichkeiten für gerechtfertigt. An dieser Einschätzung vermag auch nichts zu ändern, dass es sich bei den Spielautomaten um einen Zufallsfund handelt. Bereits im April wurde die Kantonspolizei in einer anonymen E-Mail darauf hingewiesen, im Aargauer Club würden seit Mitte März täglich illegale Spiele gespielt. Die Hausdurchsuchung hätte daher auch aufgrund dieses Verdachts angeordnet werden können, urteilt die Beschwerdekammer.

Damit die Daten eines sichergestellten Smartphones durch die Behörden ausgewertet werden dürfen, müssen diese für die Untersuchung von Bedeutung sein. Eine Voraussetzung, die aus Sicht der Bundesstrafrichter beim Mobiltelefon des Aargauer Clubbetreibers erfüllt ist. Dabei verweisen sie auf die Aussagen eines Besuchers. Dieser gab gegenüber der Polizei an, er besuche das Lokal bereits seit 15 Jahren. Schon damals seien dort Wetten angeboten worden. Seine Verluste über diese Zeit hinweg schätzte er auf 5000 bis 7000 Franken.

Der Hauptverdächtige sei seit einigen Monaten für den Betrieb verantwortlich, sagte der Besucher aus. Dieser habe die Spiele jeweils gegen Bezahlung über ein Smartphone freigeschaltet. Im Beschluss heisst es daher, die Auswertung des Geräts könne bei den Ermittlungen von Nutzen sein. «Zudem kann das versiegelte Mobiltelefon Aufschluss geben über den Zeitpunkt des Aufstellens der Spielautomaten, die Ein- und Auszahlung der Kreditbeträge bzw. Gewinne sowie über allfällige weitere Beteiligte.»

Zu einem weiteren Zufallsfund kam es bereits rund drei Wochen nach der ersten Durchsuchung des Clubs. Die Aargauer Kantonspolizei kontrollierte, ob die Corona-Regeln nun eingehalten werden – und stellte erneut einen Spielautomaten sicher.