
Zwei-Meter-Regel wird nur leicht gelockert: Für Kantone bleibt «normaler Vollzeitunterricht» an Gymnasien unmöglich
Der Kanton Zürich bietet die Schüler an Gymnasien und Berufsschulen in Halbklassen zum Unterricht auf. Dabei bleibt es, obwohl das Bundesamt für Gesundheit die Regeln für den Präsenzunterricht am Montag leicht angepasst hat. Revolutionäres hat der Bund nicht beschlossen. In der nachobligatorischen Schule sowie an Hochschulen hält er an der Zwei-Meter-Regel fest.
Neu muss sie in den Unterrichtsräumen jedoch nur noch «wann immer möglich» (vorher: «konsequent») eingehalten werden. Zudem entfällt die Vorgabe, dass jede Person vier Quadratmeter Platz haben muss.
Mit anderen Worten: Die «Lockerung» besteht aus einer sprachlichen Nuance und lässt viel Interpretationsspielraum offen.
Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zeigte sich enttäuscht über das Festhalten an den Abstandsvorschriften. Damit könne an Gymnasien, Berufsschulen und Hochschulen kein normaler Vollzeitunterricht stattfinden, teilte sie mit. Irritation löst auch die Tatsache aus, dass der Bund just an dem Tag, an dem Präsenzunterricht an der nachobligatorischen Schule wieder möglich ist, neue Regeln formuliert. Denn die Kantone erarbeiteten ihre Schutzkonzepte auf Basis der bisherigen Grundprinzipien.
Die EDK verlangt, dass mit der Aufhebung der ausserordentlichen Lage am 19. Juni wieder die Kantone zuständig sind für die Schutzkonzepte beim Unterricht.
Elternabende sind wieder möglich
Für die obligatorische Schule hat der Bund das Coronaregime leicht gelockert. Elternabende und Abschlussfeiern sind unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder möglich. Auch Klassenlager dürfen wieder stattfinden.