
2,25 Quadratmeter-Regel: So setzen Aargauer Kantis und Berufsschulen die neue Maskenpflicht um
Auch Aargauer Schüler müssen künftig Maske tragen: An der Sek II und an den Höheren Fachhochschulen gilt ab nächstem Montag auf Weisung des Departements Bildung, Kultur und Sport eine Maskenpflicht, sobald der Abstand von 1,5 Metern zwischen den Schülern im Klassenzimmer nicht mehr eingehalten werden kann. Die obligatorische Volksschule ist davon nicht betroffen.
Konkret müssen die Schulen für jedes Schulzimmer berechnen, wie viele Personen sich darin aufhalten können. Für jeden Anwesenden müssen 2,25 Quadratmeter zur Verfügung stehen. «Falls die maximal zulässige Personenzahl überschritten wird, gilt für sämtliche im Raum anwesenden Personen eine Maskenpflicht», so die Weisung des Bildungsdepartements. Ausserdem können «die Schulleitung und die Lehrpersonen zusätzlich eine situative Maskenpflicht anordnen, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können».
Die Ausgangslage ist sehr unterschiedlich
Da das Maskenobligatorium von der Klassen- und Zimmergrösse abhängt, ist die Ausgangslage der Aargauer Gymnasien und Berufsschulen und ihrer Schüler sehr unterschiedlich. Die AZ hat bei mehreren Schulen nachgefragt, wie sie die neuen Massnahmen umsetzen.
Patrick Strössler, Rektor der Kantonsschule Zofingen und Präsident der Rektorenkonferenz, begrüsst den Entscheid des Bildungsdepartements, eine Maskenpflicht einzuführen. An seiner Schule wird nun wie in allen anderen Aargauer Mittelschulen die Anzahl erlaubter Personen berechnet, die sich in jedem Klassenzimmer aufhalten dürfen.
«Klar ist bereits, dass bei uns die Maskenpflicht vor allem für die Klassen eines ganzen Jahrgangs im Grundlagenfach und für gewisse klassenübergreifende Kurse gelten wird, weil dort jeweils 25 und mehr Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden», sagt Strössler. Eine weitere Frage sei, was passiere, wenn die Schüler zu zweit am Pult sitzen und den Abstand nicht einhalten können.
Maske beim Anstehen und in der Umkleidekabine
Ausserhalb der Schulzimmer könnte beim Anstehen in der Mensa eine Maskenpflicht verordnet werden, ebenso in engen Gängen, in den Umkleidekabinen und in der Bibliothek, sobald der Mindestabstand über eine gewisse Zeit nicht eingehalten werden kann. «Disziplinarische Massnahmen sind bisher keine geplant, falls ein Schüler die Maskenpflicht nicht einhält», erklärt der Rektoren-Präsident. Die Lehrpersonen könnten allerdings verlangen, dass der Schüler das Zimmer verlassen müsse. Man zähle aber auf das Verständnis und die Rücksichtnahme der Schülerinnen und Schüler.
Rektor Daniel Franz vor der Kantonsschule Baden: Hier trifft die Maskenpflicht die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler. © Sandra Ardizzone
Die Lehrer und Schüler der Kantonsschule Baden werden wohl «in der Mehrheit der Klassenzimmer» eine Maske tragen müssen, da diese eher klein seien, erklärt Rektor Daniel Franz. Für die Lehrpersonen käme auch ein Plexiglas in Frage, wenn sie am Pult sitzen. Dazu komme eine Maskenpflicht in Zonen ausserhalb der Schulzimmer, in denen die Abstände nicht eingehalten werden können. Dazu zählen enge Treppenhäuser in gewissen Gebäuden und das Anstehen in der Mensa, so der Rektor. Im Falle einer Verweigerung werde man das Gespräch mit den betroffenen Schülern suchen.
Sowohl der Rektor der Kantonsschule Wettingen als auch derjenige der Alten Kantonsschule Aarau wollte gestern noch keine Angaben zur Umsetzung der neuen Weisungen machen. Die Rektoren der Kantonsschule Wohlen und der Neuen Kantonsschule Aarau waren nicht erreichbar.
Wer ohne Maske erscheint, wird des Unterrichts verwiesen
Die neuen Weisungen betreffen auch die Berufsschulen. Für die Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule BBB Baden gilt im Unterricht generell eine Maskenpflicht, erklärt Rektor Rolf Häner. Dies gilt im Klassenzimmer, aber auch für Gruppenarbeiten draussen. Während des Sportunterrichts ist das Tragen einer Maske nicht obligatorisch, jedoch in der Garderobe beim Umziehen. Zusätzlich wird gestaffelt geduscht. In den Liften gilt ebenfalls eine Maskenpflicht, in den Gängen und Aussenbereichen der Schule allerdings nicht. Lernende, die ohne Maske zum Unterricht erscheinen, werden des Unterrichts verwiesen, um sich eine Maske zu kaufen.
An den drei Standorten der Berufsfachschule Gesundheit und Soziales in Brugg und Rheinfelden ist laut Website das Maskentragen in den Schulzimmern auch dann obligatorisch, wenn sich ein Risikopatient unter den Anwesenden befindet. Beim Anstehen in der Mensa und beim Umziehen in den Garderoben gilt ebenfalls eine Maskenpflicht. In der Mensa dürfen sich gemäss dem aufgeschalteten Schutzkonzept höchstens fünf Personen gemeinsam an einen Tisch setzen. Schüler ohne Maske können des Unterrichts verwiesen werden.
Zahlen müssen die Schüler beziehungsweise die Eltern die Schutzmasken selber. Das hält die Weisung des Kantons klar fest. Für Härtefälle gebe es aber Lösungen, sagt Rektoren-Präsident Strössler. Schutzmasken für Lehrpersonen und weitere Angestellte dagegen werden durch die Schulen angeschafft und bezahlt.
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