50 Kleidergeschäfte wehren sich: «Die Wirtschaftsmassnahmen sind ein Affront gegenüber unserer Branche»

«Um die Geschäfte in unserer Branche steht es schwierig bis schlimm.» Markus Von Däniken redet stellvertretend für die neugegründete Interessengemeinschaft von Mode-, Sport-und Schuhgeschäften im Kanton Aargau. Er selbst führt zusammen mit seiner Frau als Inhaber das Aarauer Damen- und Herrenmodegeschäft «Von Däniken Fashion».

Seit dem Ausbruch der Pandemie waren diese Läden insgesamt viereinhalb Monate lang geschlossen. Und weil im Aargau die Läden in der zweiten Welle am 20. Dezember dichtmachen mussten, fiel auch das wichtige Weihnachtsgeschäft ins Wasser.

Zwar werden auch diese Betriebe unterstützt, genau wie alle anderen. Das heisst: Kurzarbeit für die Mitarbeiter und Fixkostenbeiträge für die Dauer der Schliessung. Und wenn das nicht reicht, können weitere Liquiditätshilfen beantragt werden. Für die spezifische Branche der Mode-, Sport- und Schuhgeschäfte gibt es hier aber zwei grosse Probleme. Von Däniken meint deshalb: «Die Kriterien und die Wirtschaftsmassnahmen sind ein Affront gegenüber unserer Branche.»

Darum haben sich, ausgehend von einer Initiative des Badener Unternehmers Ibi Kalan von Wild & Solivio, über 50 Aargauer Geschäfte zusammengetan. Und sie bekommen Unterstützung von mehreren Verbänden, unter anderem dem Aargauischen Gewerbeverband. Diesen Donnerstag haben sie der Aargauer Regierung einen vierseitigen Brief mit ihrem Anliegen übergeben.

Das sind die Probleme:

1. «Wir können nicht alle über denselben Leisten geschlagen werden»

Das erste Problem betrifft die Fixkostenbeiträge. Die Idee hinter der Massnahme: bei geschlossenen Betrieben werden diejenigen Kosten übernommen, die nicht eingespart werden können. Miete, Strom, Versicherungen zum Beispiel. Personalkosten sowie Warenkosten sollen, so die Idee weiter, durch Kurzarbeit und dadurch, dass nichts Neues eingekauft wird, eingespart werden.

Der Fixkostenanteil wird anhand einer Statistik des Bundes berechnet. Die erwähnten Geschäfte fallen in die Kategorie Detailhandel, sie bekommen 16 Prozent ihrer gesamten Unkosten als Fixkostenbeiträge. Genauso wie auch ein Laden, der Geschirr verkauft.

Das Problem: Kleiderläden verkaufen kein Geschirr. Sie können dieselbe Ware nicht einfach ein halbes Jahr später verkaufen. «Wir sind eine saisonale Branche», sagt Von Däniken. Die Geschäfte sitzen nun auf massenhaft Winterkleidern- und -schuhen. Diese Waren können nicht einfach im nächsten Jahr als «neu» verkauft werden, sie kommen bestenfalls in den Ausverkauf. Die nächsten Kollektionen mussten bereits bestellt werden. Um die Rechnungen aber bezahlen zu können, fehlt bereits diesen Frühling vielen Unternehmen das Geld.

Darum müsse in diesen saisonalen Branchen ein grosser Teil der Warenkosten als Fixkosten betrachtet werden, sagt Von Däniken. «Wir können nicht alle über denselben Leisten geschlagen werden.» Der Warenaufwand in dieser Branche beträgt etwa die Hälfte des Gesamtaufwands. Von Däniken: «Die aktuellen Fixkostenbeiträge sind für unsere Branche ein Tropfen auf den heissen Stein.»

2. «Die Unternehmen wollen sich nicht noch weiter verschulden»

Das zweite Problem betrifft die weiteren Liquiditätshilfen. Wer trotz Fixkostenbeiträge in Schwierigkeiten kommt, kann weitere Finanzhilfen beantragen. Voraussetzung dafür ist ein Umsatzrückgang von mindestens 25 Prozent. Ein erstes Problem: Die meisten Betriebe würden dieses Kriterium nicht erfüllen, sagt Von Däniken.

Ein weiteres: Wer bereits Fixkostenbeiträge bekommen hat, erhält danach «nur» noch Kredite, die zurückbezahlt werden müssen. Wer keine Fixkostenbeiträge bekommt, kann hingegen A-fonds-perdu-Beiträge beantragen – von maximal 20 Prozent des Jahresumsatzes.

Kredite würden der Branche aber nicht helfen, sagt Von Däniken: «Viele Geschäfte haben im ersten Lockdown bereits einen Covid-19-Kredit aufgenommen. Sie wollen sich nicht noch weiter verschulden.» Das sei auch nicht im Sinne des Erfinders. Dieser «Sperrriegel» sei völlig unfair.

Erst ab einem Umsatzrückgang von 40 Prozent können Unternehmen zusätzlich zu den Fixkostenbeiträgen weitere A-fonds-perdu-Beiträge beantragen.

Andere Kantone, andere Lösungen

Was Von Däniken besonders stossend findet: Andere Kantone haben andere Lösungen aufgegleist. Und je nachdem bekommen Betriebe derselben Grösse jenseits der Kantonsgrenze massiv mehr Geld.

Im Kanton Zürich bekommen die Betriebe mehr Geld als im Aargau. Bild: Keystone
Im Kanton Zürich bekommen die Betriebe mehr Geld als im Aargau. Bild: Keystone

 

Etwa im Kanton Zürich: Geschlossene Betriebe können dort mit bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes à fonds perdu unterstützt werden. Von Däniken: «Ein Branchenkollege aus Zürich wurde mit 190’000 Franken à fonds perdu unterstützt. Ein Unternehmen derselben Grösse im Aargau bekommt maximal 28’000 Franken.»

Das sind etwa drei Prozent des Jahresumsatzes. Diese kantonalen Unterschiede würden zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Im Brief an die Regierung steht: «Die staatliche Zwangsschliessung unserer Geschäfte war Ihr Entscheid. Es kann aber nicht sein, dass wir keine angemessene Entschädigung erhalten.»