
67 Strafbefehle und mehr als 2500 Ordnungsbussen: Kanton soll Gebühren zurückzahlen – fordert ein EVP-Grossrat
67 Strafbefehle und mehr als 2500 Ordnungsbussen wurden im Aargau wegen Verstössen gegen die Covid-19-Verordnung des Bundes und das Epidemiengesetz erlassen (AZ vom 9. Juni). Bestraft wurden unter anderem Ladenbesitzer, die ihr Geschäft unerlaubt offen hielten, oder Personen, die gegen das Versammlungsverbot verstiessen. In einem ersten Prozess vor Bezirksgericht Aarau wurde eine junge Frau freigesprochen, die sich trotz Verbot auf dem Schulareal Suhr aufgehalten haben soll. Hätte die Frau den Strafbefehl akzeptiert, wären eine Busse von 100 Franken und eine Strafbefehlsgebühr von 300 Franken fällig geworden.
Das stösst EVP-Grossrat Uriel Seibert sauer auf: In einem Vorstoss, den er am Dienstag eingereicht hat, kritisiert er, dass die Gebühren bei Strafbefehlen die Busse «in diversen Fällen massiv übersteigen». Seibert verlangt vom Regierungsrat, den Erlass oder die Rückerstattung der Strafbefehlsgebühren zu prüfen. «Ich habe selber noch keine Abklärungen getroffen, ob und auf welche Art dies möglich wäre», sagt Seibert auf Nachfrage der AZ. Er hält aber fest, dass Einzelrichter Reto Leiser bei der Verhandlung gesagt habe, es sei «rechtlich fragwürdig, ob die Aargauer Kantonsärztin ein Betretungsverbot für Schulanlagen anordnen darf».
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Natürlich gelte grundsätzlich das Prinzip «Unwissenheit schützt vor Strafe nicht», räumt Seibert ein. Für ihn sei klar, dass vorsätzliche Verstösse gegen die Coronaregeln eine Strafe nach sich ziehen müssten. Es sei zum Beispiel allgemein bekannt gewesen, dass Läden nicht öffnen dürften.
Uriel Seibert Grossrat EVP: «Bei mir haben sich mehrere Personen gemeldet, die sich über die Gebühren aufregten und fanden, die Corona- Strafbefehle seien unverhältnismässig.»
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Dennoch dürften die Betroffenen «von den massiven Folgen einer Widerhandlung» gegen die Coronabestimmungen überrascht sein, gibt er zu bedenken. Zudem dürften Gebühr und Busse die Vorteile, welche durch die Verstösse entstanden seien, um ein Mehrfaches übersteigen. Konkret: Wenn eine Bar trotz Coronaverbot für eine kurze Zeit noch Gäste bewirtete, dürfte der Ertrag tiefer sein, als die Summe, welche der Betreiber wegen des Verstosses zahlen muss.
«Bevölkerung findet Gebühren und Strafbefehle zu hart»
Die hohen Gebühren könnten in der Bevölkerung ausserdem das Gefühl auslösen, dass die Corona-Bestimmungen im Aargau unverhältnismässig hart angewendet würden. «Bei mir haben sich nach den Berichten in der AZ mehrere Personen gemeldet, die sich über die Gebühren aufregten und die Strafbefehle unverhältnismässig fanden», sagt der EVP-Grossrat.
Seibert fragt den Regierungsrat in seiner Interpellation, auf welchem Weg ein Erlass oder eine Rückerstattung der bisher aus Verstössen gegen die Covid-19-Verordnung und das Epidemiengesetz umgesetzt werden könnten. Zudem will er wissen, aus welchen Gründen in 42 Fällen ein Strafbefehl erlassen und keine Ordnungsbusse ausgestellt wurde. Und er verlangt Auskunft darüber, wie hoch die Strafbefehlsgebühren wegen Verstössen gegen die Coronaregeln insgesamt sind.