
774 Handyantennen allein im Aargau: Wie schädlich sind sie wirklich?
Jedes Jahr werden im Kanton Aargau Dutzende Handyantennen gebaut. Bis heute wurden insgesamt 774 Anlagen bewilligt, wie Heiko Loretan von der Abteilung für Umwelt des Kantons Aargau erklärt. In den letzten Monaten habe es zudem «ein wenig angezogen».
In der Regel müssen die Provider mit Widerstand rechnen. Hunderte Einsprachen gegen ein einzelnes Baugesuch sind Alltag (AZ vom Dienstag). Oft wird der Orts- und Landschaftsbildschutz als Argument angeführt. Der wahre Grund dahinter sind in der Regel aber gesundheitliche Bedenken.
Anbieter müssen Daten liefern
Die Provider Swisscom, Sunrise und Salt stellen sich auf den Standpunkt, dass sich nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine Belege finden lassen, wonach sich Handystrahlung negativ auf die Gesundheit von Mensch und Tier auswirke. Sie zitieren Studien der EU, der Weltgesundheitsorganisation WHO oder des Bundesamts für Umwelt. Sunrise-Sprecher Roger Schaller sagt sogar: «Die Grenzwerte sind politisch motiviert und basieren nicht auf wissenschaftlichen Fakten.»
Das Signal, das eine Mobilfunkanlage aussendet, heisst im Fachjargon NIS, nicht ionisierende Strahlung. Der Bund hat im Jahr 2000 in der NIS-Verordnung geregelt, welche Grenzwerte gelten und wie Baugesuche geprüft werden müssen. Das Ziel der Verordnung wurde deutlich formuliert: sie solle «Menschen vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung schützen». Bund, Kantone und Provider betonen, in der Schweiz gelte der strengste Grenzwert Europas. Beim Kanton Aargau ist Heiko Loretan, Sektionsleiter Luft, Lärm und NIS, zuständig für die Thematik. Er bestätigt: «In der Schweiz ist der NIS-Grenzwert um einen Faktor 10 tiefer als etwa in Deutschland.»
Will ein Provider bauen, muss er vor Eingabe des Baugesuchs eine Standortevaluation durchführen. Zusammen mit der Gemeinde, in der die Anlage zu stehen kommen soll, ist der bestgeeignete Antennenstandort zu finden. So schreibt es eine Vereinbarung des Kantons mit den Mobilfunkanbietern vor. Wird später das Baugesuch eingereicht, muss dieser Bericht beiliegen.
Die Aufgabe von Loretans Team ist es dann, die geplante Anlage auf ihre Umweltverträglichkeit gemäss NIS-Verordnung zu prüfen. Ist diese gegeben, wird das Gesuch als «bewilligungsfähig» taxiert. Die Frage, ob tatsächlich der bestgeeignete Standort gewählt wurde, beurteilt der Kanton nicht. Sie ist Sache von Gemeinde und Gesuchsteller. Ob eine Baubewilligung erteilt wird, entscheidet letztlich ebenfalls die Gemeinde. Für Loretan ist dieses Dialogmodell ein Erfolg: «Es dauerte ein wenig, bis wir die Betreiber so weit hatten, aber heute klappt es gut.» Die wenigsten Gesuche müsse man zur Überarbeitung zurückweisen.
Ganz anders sieht das Hansueli Jakob, Schwarzenburg BE, Präsident des Vereins Gigaherz. Die IG ElektrosmogBetroffener hilft bei Einsprachen gegen Sendeantennen. Jakob unterstützte Mobilfunkgegner in über 750 Verfahren. Dem Dialogmodell kann er nicht viel abgewinnen: «Der Aargau hat damit die Gemeinden entmündigt.» Gemeinden könnten nur noch abnicken, weil es den Betreibern ein Leichtes sei, mit eigenen Modellen zu beweisen, dass der von ihnen gewählte Standort der bestgeeignete sei. Den um Faktor 10 tieferen Grenzwert bezeichnet Jakob als «den grössten Schwindel am Schweizervolk». In der EU gelte der Grenzwert dort, «wo sich Menschen aufhalten können», in der Schweiz, «wo sich Menschen dauernd aufhalten müssen». Daraus ergebe sich eine Abweichung zur Senderichtung oder eine Distanz, die den Wert schon aus physikalischen Gründen um Faktor 10 reduziere.
Schlafstörungen und Kopfweh
Jakob sähe lieber gar keine Antennen im Siedlungsgebiet. Da heute jeder ein Smartphone habe, aber keine Antenne vor dem Haus wolle, sei das Ganze ein Schwarzpeterspiel. In Frankreich habe man es anders gelöst: auf Anhöhen in der Landwirtschaftszone werden stärkere Anlagen mit Sendern aller Gesellschaften bestückt. Was gesundheitlich «ein wenig besser wäre», in der Schweiz aber baugesetzlich nicht möglich sei. Betroffene klagen laut Jakob, der selber kein Handy hat, erst über Schlafstörungen. Danach können Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Herzflimmern, Augenschmerzen und Tinnitus hinzukommen.
Gemäss Heiko Loretan von der Abteilung für Umwelt wäre es theoretisch möglich, in einem Baugesuch eine geringere Strahlenbelastung zu verlangen. Dies wäre Verhandlungssache zwischen Gemeinde und Bauherr. «Wir wirken jedoch nicht darauf hin, weil die Grenzwerte schon die tiefsten in Europa sind», sagt Loretan. Eigene Messungen auf Schularealen und an neuralgischen Orten wie dem Bahnhof Aarau oder dem Shoppi Tivoli Spreitenbach hätten gezeigt, dass die Werte nirgends überschritten würden.