
Experten der Anti-Folter-Kommission fordern weniger Polizei in der Psychiatrie
So arbeitet die Anti-Folter-Kommission
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ist von Bund und Kantonen unabhängig. Sie überprüft die Situation von Personen im Freiheitsentzug und besucht zum Beispiel Gefängnisse oder Psychiatrische Kliniken.
Zu jedem Besuch verfasst die Kommission einen Bericht und übermittelt diesen den zuständigen Behörden zur Stellungnahme. «Das Ziel des Dialogs mit den Behörden ist es, die Behandlung und Situation der Personen im Freiheitsentzug zu verbessern, sowie Folter und andere unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen oder Strafen vorzubeugen», heisst es auf der Website.
Die Kommission besteht aus zwölf Mitgliedern, die für eine Amtszeit von vier Jahren vom Bundesrat gewählt werden. Die Mitglieder sind Expertinnen und Experten aus den Bereichen Grundrechte, Medizin, Psychiatrie sowie Straf- und Massnahmenvollzug.
Während vier Tagen wurde eine Patientin oder ein Patient letztes Jahr in der psychiatrischen Klinik Königsfelden fixiert. Das heisst, die Person wurde mit Gurten an ein spezielles Bett gebunden. In der Psychiatrischen Klinik kommen maximal 5-Punkte-Fixierungen zum Einsatz. Dabei wird der Körper des Patienten an beiden Armen, Beinen und über den Bauch am Bett festgebunden. Dass ein Patient länger als vier Tage fixiert wird, ist die Ausnahme.
Im Durchschnitt dauerte eine Fixierung 13 Stunden und 49 Minuten. Neben der viertägigen Fixierung gab es zwischen Januar und Ende August 2017 sechs weitere, die länger als 48 Stunden dauerten. Das geht aus einem aktuellen Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter hervor.
Eine sechsköpfige Delegation der Kommission hat im Herbst 2017 an zwei Tagen die Psychiatrische Klinik in Königsfelden (PDAG) besucht. Sie überprüfte die Situation der Patientinnen und Patienten auf den Stationen für Psychiatrie und Psychotherapie, Alters- und Neuropsychiatrie sowie das Kriseninterventions- und Triagezentrum. Insgesamt habe die Kommission einen positiven Eindruck erhalten, was Infrastruktur, psychiatrische Betreuung und Personal betreffe.
Kritisiert wird im Bericht hingegen die hohe Anzahl bewegungseinschränkender Massnahmen, wozu die Fixierungen gehören. 2016 wurden in der Statistik 1922 Fixierungen erfasst. Im Zeitraum von 1. Januar bis 28. August 2017 waren es 560.
Lob für saubere Dokumentation
Leo Näf, Delegationsleiter und Kommissionsvizepräsident, sagt auf Anfrage der AZ, die Fixierung sei ein Instrument, das in der Psychiatrie noch in vielen Kliniken eingesetzt werde. Werden Patienten über mehrere Tage fixiert, sei das ein «Alarmzeichen». Von mehrtägigen Fixierungen sei grundsätzlich abzusehen und, wenn immer möglich, seien mildere Massnahmen in Betracht zu ziehen, heisst es im Bericht.
Bei den mehrtägigen Fixierungen in der Klinik Königsfelden handle es sich aber um Einzelfälle, sagt Leo Näf. Trotzdem sei es wichtig, dass die Kliniken darauf hinarbeiten, Fixierungen nur einzusetzen, wenn es nicht anders geht. Die Kommission begrüsst deshalb, dass die PDAG das strategische Ziel verfolgt, freiheitsbeschränkende Massnahmen zu reduzieren und auf Fixierungen möglichst zu verzichten.
Dass es in der Klinik in Königsfelden im Vergleich mit anderen Kliniken eher viele Fixierungen gibt, liegt laut Leo Näf einerseits daran, dass die Klinik einen Aufnahmezwang habe und alle – also auch unfreiwillig eintretende – Patientinnen und Patienten aufnehmen müsse.
Andererseits werde erfreulicherweise jede bewegungseinschränkende Massnahme korrekt erfasst, was die grosse Anzahl im Vergleich zu andern Kliniken relativiert. «Vereinzelt mussten wir andere Kliniken rügen, weil sie bewegungseinschränkende Massnahmen nicht schriftlich verfügt und dokumentiert haben», sagt Leo Näf.
Deeskalation statt Polizei
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die häufigen Polizeieinsätze. Zwischen September 2016 und März 2017 wurde die Polizei 82 Mal beigezogen. Die AZ berichtete im Juni 2017 über die Zunahme der Hilferufe von den Psychiatrischen Diensten. Wolfram Kawohl, Chefarzt und Leiter der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, sagte damals, viele Fälle würden in Zusammenhang mit Rauschzuständen auftreten, weil es im Aargau keine Einrichtung gebe, die akut alkoholisierte Personen aufnehme.
Die stellvertretende Kantonsärztin Silvia Dehler bestätigte dies. Sie betonte aber auch, dass Menschen in einem akuten Rauschzustand nur im Zusammenhang mit einer psychischen Krankheit oder bei Fremdgefährdung auf Anordnung eines Arztes in Königsfelden untergebracht werden.
Laut Leo Näf ist es wichtig, Polizeieinsätze möglichst zu vermeiden. «Uniformierte Personen können Angst und Verunsicherung auslösen – vor allem auch bei anderen Patienten auf der Station.» Die Kommission empfiehlt, das Pflegepersonal stattdessen in Deeskalationstechniken zu schulen. Auch Chefarzt Kawohl wäre es am liebsten, wenn das Pflegepersonal alle Situationen alleine bewältigen könnte. Das werde aber auch in Zukunft kaum möglich sein, erklärt Kawohl .
Keine Folter, keine Stellungnahme
Den Bericht zur PDAG hat die Kommission bereits Mitte Juni fertiggestellt. Publiziert wurde er erst diese Woche. Das liegt daran, dass die zuständige Behörde, im Aargau das Gesundheitsdepartement, vor der Veröffentlichung dazu Stellung nehmen konnte.
Die schriftliche Stellungnahme aus Aarau erreichte die Kommission am Montag. Barbara Hürlimann, Leiterin der Abteilung Gesundheit, schreibt: «Dem Bericht ist zu entnehmen, dass keine Folter in den Psychiatrischen Diensten Aargau betrieben wird. Aus diesem Grund verzichtet das Departement Gesundheit und Soziales auf eine Stellungnahme.»
Die knappe Reaktion kann Leo Näf «nicht ganz nachvollziehen», wie er sagt. Normalerweise würden die Kantone ausführlich Stellung nehmen und sich teilweise zu jedem kritischen Punkt äussern. «Uns ist wichtig, dass die Behörde die Möglichkeit zur Stellungnahme hatte», sagt Näf. Wenn sie, wie das Aargauer Gesundheitsdepartement, darauf verzichte, nehme man das zur Kenntnis.
Bericht an den Regierungsrat des Kantons Aargau betreffend den Besuch der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter.
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