
Mutter nimmt sich das Leben nach Sorgerechtsstreit um Kinder
Suizidgedanken: Hier erhalten Sie Hilfe
Der 37. war ihr letzter Geburtstag. Im Dezember hat sich eine Frau aus dem Fricktal das Leben genommen. Sie hinterlässt fünf Kinder zwischen drei und zehn Jahren. In der Todesanzeige schreiben die Angehörigen: «Die Last ist für dich zu gross geworden – wir lassen dich in Liebe ins Licht gehen.» In der «NZZ am Sonntag» erzählen die Eltern und Geschwister der Verstorbenen die Geschichte der Familie. Eine Geschichte, die geprägt ist von Gewalt und einem Streit um das Sorgerecht für die Kinder. Mitte Dezember hatte das zuständige Gericht entschieden, die Obhut der Kinder deren Vater zuzusprechen.
Der Vater der Verstorbenen sagt, das Urteil des Familiengerichts, fünf Tage vor dem Suizid, sei für seine Tochter «der K.-o.-Schlag» gewesen. Die Mutter sagt: «Sie ging, weil man ihr die Kinder weggenommen hat.» Auf Anfrage der AZ wollten sich die Eltern am Sonntag nicht äussern. Sie haben einen Freund damit beauftragt, sie gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten.
«Die Kinder waren alles für sie»
Dieser sagt zur AZ, die Frau und ihre Familie hätten sehr darunter gelitten, dass der Vater ihnen die Kinder vorenthalten habe. Der Freund der Familie hatte die Frau bis kurz vor ihrem Tod unterstützt, mit ihr Argumente für einen Rekurs beim Verwaltungsgericht aufgelistet, damit sie das Sorgerecht doch noch erhalten würde. Er wünscht sich eine öffentliche Diskussion darüber, «was in diesem Fall falsch gelaufen ist». Für ihn ist klar: «Hier ist eine Mutter daran verzweifelt, dass ihr die Kinder weggenommen wurden.» Ihre fünf Kinder seien alles für die Frau gewesen.
Das Familiengericht sprach die Obhut der Kinder im Dezember dem Vater zu, obwohl dieser seine Kinder und seine Frau in der Vergangenheit immer wieder geschlagen hatte. Das Gericht stützt sich in seinem Urteil laut «NZZ am Sonntag» unter anderem auf eine Diagnose einer Psychiatrischen Klinik, wonach die Frau an einer bipolaren Störung leide und nicht in der Lage sei, für ihre Kinder adäquat zu sorgen. Zwar wird im Urteil des Gerichts auch die Gewalttätigkeit des Vaters erwähnt. Diese wird aber weniger stark gewichtet – genauso wie die Rolle der Mutter als Hauptbezugsperson der Kinder.
Massgebend ist das Kindeswohl
Die Sprecherin der Gerichte des Kantons Aargau äussert sich auf Anfrage der «NZZ am Sonntag» zurückhaltend zum Fall, weil Eheschutzverfahren nicht öffentlich sind. Sie sagt aber, dass das Gericht in solchen Fällen stets «sämtliche Argumente, die von beiden Eltern vorgebracht werden, sorgfältig gegeneinander abwägt». Massgebend sei das Kindeswohl. Es gehe darum, «die schwierige Frage zu beantworten, welcher Elternteil zurzeit die bessere Gewähr bietet, für die Kinder angemessen zu sorgen». Die Obhut sei dem Vater zugeteilt worden, die Betreuung der Kinder sei indessen so ausgestaltet gewesen, dass die Mutter diese im Laufe der Zeit mehrheitlich hätte übernehmen sollen. «Die Mutter wurde im Hinblick auf dieses Ziel auch unterstützt», sagte die Sprecherin zur «NZZ am Sonntag».
Die Grosseltern haben ihre Enkel seit der Beerdigung der Frau nicht mehr gesehen. Sie wüssten nicht, wie es den fünf Kindern beim Vater gehe, erzählen sie dem «NZZ»-Journalisten. Zusammen mit einer Anwältin wollen sie nun vor Gericht ein Besuchsrecht erwirken.
Die Mutter ist im Fricktal aufgewachsen. Ihr Suizid bewegt und gibt zu reden. «Viele Leute sind erschrocken, als sie davon erfahren haben. Die Anteilnahme war riesig», sagt ein Gemeindeammann aus einem Nachbardorf. Ein anderes Behördenmitglied sagt: «Ich verstehe nicht, wie das passieren konnte. Es hätte nicht passieren dürfen.»