Stufe Orange: Was das Corona-Ampelsystem für den Aargau konkret heissen würde

Um die Coronapandemie in den Griff zu bekommen, hat der Bundesrat den Kantonen drei Massnahmenpakete vorgeschlagen. Je nach epidemiologischer Lage würden strengere oder weniger strenge Massnahmen gelten. Der Kanton Aargau stimmt den Massnahmen zu und findet Kriterien als Entscheidungsbasis für weitere Verschärfungsmassnahmen sinnvoll.

Ausschlaggebend dafür, welche Eskalationsstufe gilt, sind zwei Kriterien: der Reproduktionswert R, der zeigt, wie viele Personen ein Infizierter im Durchschnitt ansteckt, und die Auslastung der Intensivstationen.

Restaurants zu und Sport nur noch draussen erlaubt

In einer ersten Stufe würden Gastrobetriebe mit Ausnahme von Take-away-Ständen geschlossen. Auch Freizeit-, Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen wären zu. Sport wäre nur noch draussen erlaubt – in Gruppen von maximal fünf Personen.

Diese Massnahmen treten in Kraft, wenn der R-Wert über 1 liegt oder die Intensivstationen zu mehr als 80 Prozent belegt sind. Das schreibt der «Tages-Anzeiger» mit Verweis auf die Vernehmlassungsunterlagen. Im Kanton Aargau wären diese Werte erreicht.

Recht auf Homeoffice und Aufruf zu Hause zu bleiben

Es folgt die zweite Eskalationsstufe. Zusätzlich zu den Massnahmen der ersten Stufe würden Läden und Märkte an Wochenenden geschlossen. Arbeitnehmer hätten das Recht auf Homeoffice oder starken Schutz am Arbeitsplatz. Zudem würde der Bund dazu aufrufen, zu Hause zu bleiben und auf Ausflüge zu verzichten.

Dieses Massnahmenpaket würde greifen, wenn der R-Wert mehr als 1,1 beträgt oder die Intensivstationen zu über 85 Prozent ausgelastet wären. Im Kanton Aargau beträgt der R-Wert 1,17 und die Betten auf den Intensivstationen sind zu 87 Prozent ausgelastet. Die epidemiologische Situation würde also Massnahmen der zweiten Eskalationsstufe erfordern.

Alle Läden zu – mit wenigen Ausnahmen

Die dritte Eskalationsstufe erreicht der Aargau knapp nicht. Bei einem R-Wert über 1,2 oder einer Auslastung der Intensivstationen über 90 Prozent würden zusätzlich zu den Massnahmen der ersten und zweiten Stufe alle Läden geschlossen – mit Ausnahme jener, die Güter des täglichen Bedarfs verkaufen. An privaten Veranstaltungen dürften sich maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen und im öffentlichen Raum wären Treffen von mehr als zehn Personen verboten.

Ob und ab wann die drei Pakete zum Einsatz kommen, entscheidet der Bundesrat am Freitag. Ursprünglich wollte er vor dem 28. Dezember keine neuen Massnahmen beschliessen, sondern abwarten, ob die aktuellen Massnahmen zu einer Reduktion der Zahlen führen.

Verschiedene Kantone fordern der Bund jedoch auf, früher zu handeln. Der Aargau beantragt, die Massnahmen der Stufe 2 oder 3 bereits am Samstag einzuführen.