Tiefere Firmensteuern: Aargauer Gemeinden sind nur teilweise zufrieden – sie warnen vor Steuererhöhungen

Der Regierungsrat hat am letzten Freitag in seiner Botschaft an den Grossen Rat die Revision des Steuergesetzes vorgestellt. Die Vorlage beinhaltet zwei Teile: Die Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und Sparzinsen sowie die Reduktion des Gewinnsteuertarifes bei den juristischen Personen.

Die Notwendigkeit der beiden Vorlagen werde von der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau (GAV) nicht bestritten, heisst es in einer Medienmitteilung der neu von Patrick Gosteli (SVP) präsidierten Vereinigung. Die Entlastung der Unternehmen als Standortfaktor für Unternehmen werde explizit begrüsst. Die beiden Teilvorlagen verursachen den Gemeinden Mindereinnahmen von bis zu 84 Millionen Franken.

Die Regierung schlägt dazu bekanntlich eine auf vier Jahre begrenzte Gegenfinanzierung für die Gemeinden in Form eines Steuerfussabtausches zwischen Kanton und Gemeinden vor. Die GAV hat schon früher klargemacht, dass sie die Steuervorlage grundsätzlich begrüsst. Die vorgeschlagene Kompensation der Steuerausfälle im Bereich der juristischen Personen weist sie aber «als ungenügend, weil nicht nachhaltig, entschieden zurück».

«Dies führt in vielen Fällen zu Erhöhung des Steuerfusses»

Die finanziellen Ausfälle bei den Gemeinden würden damit nur verzögert, argumentiert die Vereinigung, spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist von vier Jahren müssten die Gemeinden die Verluste vollständig tragen. Dies führe in vielen Fällen zu einer Erhöhung des Steuerfusses, was keinesfalls die Absicht der Vorlage sein könne.

Die Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau stellt daher folgende Forderungen: Die «Gegenfinanzierung» des Kantons an die Gemeinden soll ab dem Jahr 2022 (Beginn der gestaffelten Reduktion des Gewinnsteuersatzes der juristischen Personen) zwei Drittel der entstehenden Ertragsausfälle betragen. Diese Massnahme soll unbefristet sein.

Die Überprüfung der Aufgaben- und Lastenbilanz, welche die Regierung in der Botschaft ankündigt, «sei umgehend zwingend und umfassend vorzunehmen».

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