
Fall Simon Burger: Verantwortliche der Kantonspolizei müssen trotz Kritik kein Disziplinarverfahren fürchten
Bei der Kontrolle und Festnahme von mutmasslichen Kriminaltouristen verletze die Kantonspolizei Aargau gesetzliche Vorgaben und die Strafprozessordnung: Das ist vereinfacht gesagt der Vorwurf, den Simon Burger, Leitender Staatsanwalt der Bezirke Zofingen und Kulm, gegen die Polizei erhebt. Gegen Burger, der auch im Clinch mit seinen Mitarbeitern steht, läuft derzeit ein Disziplinarverfahren wegen seines Umgangs mit der Polizei.
In einem Vorstoss kritisierte SVP-Grossrätin Désirée Stutz, einst selber Staatsanwältin und Parteikollegin von Burger, dass gegen die Verantwortlichen der Kantonspolizei kein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Stutz wollte weiter wissen, wie der Regierungsrat dafür sorge, dass die Kantonspolizei rechtsstaatlich korrekt handle.
Rechtsgutachten stellt Mängel bei Dokumentation von Festnahmen fest
In seiner Antwort verweist der Regierungsrat auf ein Gutachten von Andreas Donatsch. Der Rechtsprofessor, der früher selber Staatsanwalt und Polizeioffizier war, kommt darin zum Schluss, dass primär die Dokumentation von Kontrollen und Festnahmen mutmasslicher Kriminaltouristen mangelhaft war.
Deshalb würden Vorlagen für Polizeirapporte angepasst und es werde ein Formular «Inhaftierungsprozess» zur Sicherstellung der korrekten Befragung und Rechtsmittelbelehrung erarbeitet. Zudem gebe es neu ein von der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft erarbeitetes Merkblatt zur vorläufigen Festnahme.
Regierung entlastet Polizei: Kein strafrechtlich relevantes Verhalten
Grundsätzlich hält die Regierung fest, es gebe keine Anhaltspunkte für ein Verhalten von Polizeiverantwortlichen, das die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens rechtfertigen würde. Es lägen auch keine Hinweise für strafrechtlich relevantes Verhalten einzelner Personen vor. Allerdings läuft noch eine weitere Untersuchung von Rechtsprofessor Donatsch.
In diesem Rahmen wird unter anderem ein Fall untersucht, den die AZ vor zwei Wochen publik machte: Die Polizei hatte einen Verdächtigen über die deutsche Grenze verfolgt, obwohl die Staatsanwaltschaft dies untersagt hatte. Über die Ergebnisse der Untersuchung und allfälligen Handlungsbedarf in der Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft will der Regierungsrat im Mai informieren.