Repetitives Testen bleibt freiwillig: So will die Regierung gegen Corona an den Aargauer Schulen vorgehen

Der Regierungsrat hat lange gerungen, mit welcher Strategie er nach den Herbstferien die Coronasituation an den Schulen verbessern will. Nun hat er «unter Abwägung aller Aspekte» entschieden, das repetitive Testen an Schulen weiterzuführen.

Die Teilnahme bleibt sowohl für die Schulen als auch die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Der Regierungsrat empfiehlt den Schulen aber die Teilnahme. Allerdings halten sich die Verantwortlichen eine Hintertür offen: «Für den Fall einer gravierenden Eskalation bei den Infektionszahlen ist das Obligatorium als Option vorgesehen», heisst es in der Mitteilung der Regierung.

Maskenpflicht bis am 29. Oktober

Auch an der Maskenpflicht, welche die Regierung am 1. September als Sofortmassnahme wegen der stark ansteigenden Infektionszahlen wieder eingeführt hat, gilt nach den Herbstferien weiterhin. Alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse müssen im Schulhaus und in den Schulzimmern noch bis am 29. Oktober Maske tragen

Neben des repetitiven Testens wir auch das Ausbruchsmanagement an den Schulen weitergeführt. Dieses komme insbesondere auch bei Schulen zum Tragen, die nicht beim repetitiven Testen mitmachen, heisst es in der Mitteilung. Bei einer Ausbruchsuntersuchung besuchen spezialisierte Teams Schulen, wo Coronafälle auftreten und führen die notwendigen Tests und Abklärungen durch, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Klassenquarantänen nur noch in schwerwiegenden Fällen

Neu sollen Klassenquarantänen nur noch in schwerwiegenden Fällen angeordnet werden, schreibt die Regierung. Beispielsweise beim Auftreten von mehreren Infektionsfällen im Zusammenhang mit einem Klassenlager.

In der Mitteilung betont die Regierung auch die Wichtigkeit des Impfens an Schulen. An Berufs- und Mittelschulen wird seit dem 16. August geimpft. Seit dieser Woche haben nun auch Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler die Möglichkeit, sich in der Schule impfen zu lassen, wenn sie eine Einwilligung ihrer Eltern vorweisen können.

Medienkonferenz live

Ab 10.30 Uhr erläutert der Regierungsrat seine Massnahmen. Hier gehts zum Live-Ticker