Der Kanton Aargau begrüsst die Ausweitung der Test-Strategie – hebt wegen den Labors aber den Mahnfinger

Der Bundesrat hat am 12. März 2021 nach Anhörung der Kantone die Ausweitung der Teststrategie beschlossen. Mit einer verstärkten Prävention und Früherkennung von lokalen Ausbrüchen soll die schrittweise Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unterstützt werden. Seit dem 15. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für Schnelltests in allen bis anhin zugelassenen Testinstitutionen, auch für Personen ohne Symptome.

Sobald verlässliche Selbsttests zur Verfügung stehen, soll jede Person monatlich fünf Selbsttests beziehen können. Unternehmen und Schulen sollen zudem kostenlos Pooltests durchführen können.

Kanton Aargau begrüsst Ausweitung der Teststrategie…

Der Kanton Aargau stellt sich hinter den Entscheid des Bundesrats zur Ausweitung der Teststrategie, wie er am Dienstag in einer Medienmitteilung schreibt. Er sieht diesen Entscheid als wichtigen Pfeiler der Pandemiebekämpfung, bis die erforderliche Immunität in der Bevölkerung durch die Impfungen erreicht sein wird. Was der Kanton aber auch zu bedenken gibt:

«Der weitere Erfolg der Pandemiebekämpfung hängt auch von der Eigenverantwortung und dem Befolgen der Schutzmassnahmen der Bevölkerung ab.»

Die Verknüpfung des repetitiven Testens sowie der Selbsttests mit spezifischen Schutzregelungen (zum Beispiel bei Besuchen von Restaurants oder Fussballspielen) werde zu gegebener Zeit definiert.

Kantonsärztin Yvonne Hummel stellt aber klar, dass repetitives Testen die nach wie vor notwendigen Schutzmassnahmen wie das Maskentragen und Abstandhalten nicht ersetzen kann. Das Testen ergänzt die bisherigen Pfeiler im Kampf gegen die Pandemie: das Impfen und das Contact Tracing.

…und weist auf realistische Erwartungen bezüglich zeitlicher Umsetzung hin

Der Kanton Aargau weist im Zusammenhang mit dem Bundesratsentscheid darauf hin, dass die vollständige Umsetzung des repetitiven Testens einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird. Der limitierende Faktor besteht in der maximalen Laborkapazität für die Auswertung von Tests (sowohl Pooling- als auch Einzeltests). Die Laborkapazität ist schweizweit sehr knapp. Weiterer Klärungs- und Organisationsbedarf besteht in den Bereichen Logistik, Informatik, Anmelde- und Meldewesen sowie Datenerhebung, -auswertung und -publikation.

Es ist davon auszugehen, dass im Kanton Aargau pro Woche rund 100’000 Tests in Schulen und Heimen sowie mindestens so viele Tests in Unternehmen und Betrieben durchzuführen sind. Bei der Festlegung der Abläufe und Prozesse ist auch zu klären, welche Aufgaben und Zuständigkeiten die involvierten Stellen zu übernehmen haben.

Pilotversuche seit Anfang März 2021

Seit 3. März 2021 werden im Rahmen der kantonalen Pilotversuche in ausgewählten Schulen die Schülerinnen und Schüler, das Lehrpersonal sowie das Verwaltungspersonal, in Pflegeheimen das Personal sowie in Betreuungsinstitutionen das Personal, die Klienten, Bewohner und Bewohnerinnen sowie Schülerinnen und Schüler einmal wöchentlich getestet.

Die Teilnahme an diesen Tests ist freiwillig. Der Kanton schreibt dazu: «Dabei handelt es sich um Pilotversuche, mit denen eine optimale Organisation, die Abläufe innerhalb der jeweiligen Institutionen und die notwendige Logistik ausserhalb ermittelt werden. Die Erfahrungen und Erkenntnisse werden ausgewertet und fliessen in die weitere Projektplanung ein.»

Zudem sollen die Pilotversuche darüber Aufschluss geben, wie viele Personen ohne Symptome tatsächlich Träger des Virus sind.

Umsetzung der erweiterten Teststrategie erfolgt in vier Phasen

Die Pilotversuche dauern noch bis Ende März 2021. Der wöchentliche Testbetrieb in den beteiligten Institutionen wird fortlaufend evaluiert. Die dadurch gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse zu Abläufen und Prozessen bilden die Grundlage für die Ausgestaltung des Hauptprojekts, das Anfang April 2021 lanciert wird.

Die Umsetzung des freiwilligen repetitiven Testens erfolgt in vier Phasen, wobei der genaue Zeit- und Phasenplan jeweils stark von den Rahmenbedingungen abhängen wird, namentlich der Verfügbarkeit der Laborkapazitäten zur Auswertung der Tests. In der ersten Phase werden weitere Schulen sowie Institutionen und Einrichtungen im Betreuungswesen auf freiwilliger Basis ins repetitive Testing einbezogen, in der zweiten Phase zusätzlich Unternehmen und Betriebe.

Die ins freiwillige repetitive Testing involvierten Bereiche (Schulen, Heime, Wirtschaftsverbände usw.) werden in die Entwicklung der Umsetzungskonzeption miteinbezogen und regelmässig über den Projektstand informiert, insbesondere über den Zeitplan. Die Unternehmen und Betriebe erhalten so in den nächsten Tagen eine Basisinformation zum weiteren Vorgehen bezüglich des Hauptprojekts. Weiter sind Erhebungen geplant, um die organisatorischen Rahmenbedingungen abklären und den Mengenbedarf abschätzen zu können.

In den Phasen drei und vier sind – ebenfalls auf freiwilliger Basis – regelmässige Tests im Rahmen der bisherigen Strukturen sowie Selbsttestungen vorgesehen.