Die Regierung ist dagegen, dass Ärzte Medikamente verkaufen – doch ein Rezept gegen den Hausärztemangel hat sie nicht

Bereits im Jahr 1241 erliess Kaiser Friedrich II. ein Gesetz, wonach die Berufe des Arztes und Apothekers zu trennen seien. Im sogenannten Edikt von Salerno wurde festgelegt, dass Ärzte keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein dürfen. An diesem Grundsatz hält der Regierungsrat auch 780 Jahre später weiterhin fest: Er lehnt eine Motion von vier Grossratsmitgliedern der GLP, FDP, SVP und SP ab, die es Ärzten erlauben sollte, selber Medikamente zu verkaufen.

GLP-Grossrat Hanspeter Budmiger, Gemeindepräsident in Muri und Sprecher der Motionäre, sieht die Selbstdispensation – also die Abgabe von Medikamenten durch Hausärzte – als wichtigen und einfachen Schritt, die Attraktivität des Berufs zu fördern.

Budmiger weist darauf hin, dass dies in allen Nachbarkantonen erlaubt sei und der Aargau nicht mit gleich langen Spiessen kämpfe, wenn es um die Ansiedlung von Hausärzten gehe. «Vor allem in ländlichen Gebieten ist der Ärztemangel zum Teil dramatisch», sagte der Grünliberale, als er den Vorstoss vor rund drei Monaten einreichte.

Regierung: Medikamentenabgabe löst Problem des Hausarztmangels nicht

Doch der Regierungsrat sieht dies anders und lehnt die Selbstdispensation weiterhin ab: «Die ärztliche Medikamentenabgabe löst das Problem des Hausärztemangels nicht. Stattdessen gefährdet sie die medizinische Grundversorgung durch die Schwächung des gut ausgebauten Netzes von 130 Apotheken», argumentiert die Kantonsregierung. In Kantonen, wo Ärzte selber Medikamente verkaufen dürfen, sei das Apothekennetz nicht einmal halb so gross wie in Kantonen, wo dies nicht erlaubt sei.

Eine tiefere Apothekendichte erschwere «den einfachen Zugang der Bevölkerung zu einer kostengünstigen medizinischen Grundversorgung, zur Selbstmedikation und zu zahlreichen Präventionsdienstleistungen», schreibt der Regierungsrat. Dies gelte insbesondere in ländlichen Gebieten, zu Randzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen. Die Regierung argumentiert zudem, die Apotheke sei eine einfache Anlaufstelle und helfe, Gesundheitskosten zu sparen.

20 Ärzte in abgelegenen Regionen im Aargau dürfen Medikamente verkaufen

Zudem sei Ärzten die Abgabe von Medikamenten erlaubt, wenn eine erreichbare Apotheke fehle. In der Praxis ist diese Vorgabe erfüllt, wenn die nächste Apotheke über eine Stunde mit dem öffentlichen Verkehr entfernt ist. Im Aargau verfügen aktuell 20 Ärztinnen und Ärzte über eine Bewilligung zur Medikamentenabgabe. Dieses System habe sich bewährt, schreibt der Regierungsrat.

Damit ist die Forderung, die Selbstdispensation im Aargau zu erlauben, aber nicht vom Tisch. Der Vorstoss wird an einer der nächsten Sitzungen im Grossen Rat behandelt, das Kantonsparlament kann ihn auch gegen den Willen der Regierung überweisen. Vor acht Jahren hat die Bevölkerung schon einmal über die Selbstdispensation abgestimmt.

Mit einem Nein-Anteil von rund 60 Prozent wurde eine Initiative verworfen, die es Ärzten erlauben sollte, Medikamente zu verkaufen. Abgelehnt wurde zugleich auch ein Volksbegehren der Apotheker mit dem Ziel, das sogenannte Selbstdispensationsverbot der Ärzte in der Verfassung festzuschreiben.

Mehr Geld für Hausärzte? Regierung äussert sich widersprüchlich

Um das Problem der fehlenden Hausärzte im Kanton zu lösen, will der Regierungsrat selber aktiv werden. Wie dies geschehen soll, wird allerdings nicht ganz klar, obwohl die Regierung gleich bei zwei Antworten zu Vorstössen aus dem Parlament auf diese Frage eingeht. Allerdings sind die Aussagen, mit welchen Mitteln die Zahl der Hausarztpraxen erhöht werden soll, dabei teilweise widersprüchlich.

So schreibt die Regierung zu ihrem Nein zur Medikamentenabgabe durch Hausärzte, die GLP-Grossrat Hanspeter Budmiger gefordert hatte: «Der Problematik des Hausärztemangels ist anderweitig, zum Beispiel in Form einer besseren Vergütung der hausärztlichen Tätigkeit entgegenzuwirken.»

In der Antwort auf eine Interpellation von FDP-Grossrat und Arzt Tobias Hottiger, die sich mit der ärztlichen Grundversorgung im Aargau befasst, heisst es hingegen: «Der Mangel an ärztlicher Grundversorgung gründet auf verschiedenen Faktoren – dies legt nahe, dass sich das Problem nicht allein mit einer besseren Abgeltung der Leistungen lösen lässt.»

Kanton finanziert Weiterbildung – zehn Hausärzte eröffneten eine Praxis

Bisher wurde an den beiden Kantonsspitälern Aarau und Baden ein sogenanntes Hausarzt-Curriculum angeboten. Zwei Mentoren, die vom Kanton mitfinanziert werden, sollen dabei interessierte Assistenzärzte auf dem Weg zum Hausarzt begleiten. Der Regierungsrat zieht eine positive Bilanz zu diesem Projekt – in den letzten zwei Jahren eröffneten zehn Ärzte im Aargau eine Praxis, die zuvor eine vom Kanton mitfinanzierte Weiterbildungs absolviert hatten.

Dennoch ist für den Regierungsrat klar, «dass die aktuellen Fördermassnahmen nicht ausreichen, um dem Mangel an ärztlichen Grundversorgern ausreichend zu begegnen». Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Hausarztmedizin, den beiden Mentoren an KSA und KSB sowie der Abteilung Gesundheit prüft derzeit, ob ein Ausbau des Hausarzt-Curriculums zielführend ist. Denkbar sei auch die Unterstützung neuer Organisationsformen in der medizinischen Grundversorgung, schreibt die Regierung, und nennt Gesundheitszentren oder -netzwerke.

Insgesamt blieb die Kantonsregierung bei den möglichen Massnahmen gegen den Hausärztemangel aber vage und hält lediglich fest, man verfolge «einen ganzheitlichen Förderansatz, der bei der Aus- und Weiterbildung, neuen Versorgungsstrukturen und der Niederlassung von Ärzten ansetzt». Mehrfach verweist der Regierungsrat darauf, dass die Förderung der ärztlichen Grundversorgung ein wichtiger Bestandteil der neuen Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) sein werde – diese lässt allerdings seit Jahren auf sich warten.

Kanton hat sechs Ärzten die Bewilligung entzogen

In den letzten zehn Jahren hat das Gesundheitsdepartement sechs Ärztinnen und Ärzten die Berufsausübungsbewilligung entzogen. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Interpellation von SVP-Grossrat René Bodmer hervor. Den sechs Ärzten wurde die Bewilligung entzogen, weil die Vertrauenswürdigkeit nicht mehr gegeben war.

In einem Fall fühlte eine Fehlbehandlung zum Entzug: Der fehlbare Arzt hatte es zweimal unterlassen, entnommene Gewebeproben eines Tumors untersuchen zu lassen. In einem Fall war die Vertrauenswürdigkeit nicht mehr gegeben, weil ein Zahnarzt wegen gesundheitlicher Probleme die Praxis von einem Tag auf den anderen schloss und für seine Patienten nicht mehr erreichbar war.

Die Abteilung Gesundheit führt keine flächendeckenden Inspektionen durch, sondern kontrolliert Ärzte nur bei Verdacht auf Fehlbehandlungen, Übergriffe sowie bei Meldungen und Anzeigen aus der Bevölkerung. Wenn einem Arzt im Aargau die Bewilligung entzogen wird, meldet das Gesundheitsdepartement dies auch anderen Kantonen, wo der Arzt praktiziert.