Was gilt, wenn sich jemand ansteckt? 16 Fragen und Antworten zu Covid-Ausbrüchen an Aargauer Schulen

Im Frühling während der ersten Coronawelle waren die Schulen zu. Sie erneut zu schliessen, soll möglichst verhindert werden. Mit Maskenpflicht, regelmässigen Tests und Ausbruchuntersuchungen. Trotzdem häufen sich die Ansteckungen an Aargauer Schulen.

War die Kurve im Sommer und bis weit in den Herbst flach, hat sich die Zahl der Coronafälle seit dem 21. Januar von damals insgesamt 166 auf 354 am Mittwoch mehr als verdoppelt:

1. Was passiert, wenn sich jemand in der Schule mit dem Coronavirus angesteckt hat?

Bei Covid-19-Ausbrüchen sind Einzelfallbetrachtungen und situativ angepasste Massnahmen nötig. Zum Beispiel werden die bekannten Infektionsketten oder die Schutzkonzepte sowie deren Umsetzung und Einhaltung geprüft und in die Entscheidfindung miteinbezogen. Weiter ist entscheidend, wann dem Contact-Tracing welche Informationen vorliegen. Die Informationsbeschaffung ist immer ein laufender Prozess.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass je besser sich ein Ausbruch eingrenzen lässt und je besser das Schutzkonzept eingehalten wurde, desto gezielter die Massnahmen definiert werden können. Umgekehrt sind bei vermutlich nicht nachvollziehbaren Ansteckungen – zum Beispiel durch asymptomatische Personen – weiter gefasste Massnahmen nötig.

2. Gibt es ein kantonsweit gültiges Konzept mit festgelegten Abläufen, wie eine Schule bei einem Ausbruch vorgehen muss?

Nein, die Fälle werden einzeln beurteilt, auch innerhalb eines Schulhauses. Die Situation präsentiere sich immer anders, sagt der Leiter des Aargauischen Schulleiterverbands, Philipp Grolimund. So spielten etwa die Anzahl betroffener Klassen oder die Raumverhältnisse eine Rolle. «Denn Schulen nützen keine fixen Konzepte, sie müssen sich der jeweiligen Situation anpassen», so Grolimund.

3. Spielt es eine Rolle, ob ein Schüler oder eine Lehrerin positiv auf eine Mutation getestet wurde oder ob die Person das herkömmliche Virus hat?

Nein. Da der Anteil der Mutationen stetig wächst und die Bestätigung mittels PCR-Test Zeit braucht, steht eine entsprechende Unterscheidung oft nicht im Vordergrund. Zum Nachweis der Mutationen kann aber das Testen bei Ausbrüchen nötig sein.

4. Seit dem 22. Februar gilt Maskenpflicht auch für die 5. und 6. Klasse. Wirkt sich dies auf die Quarantäne aus?

Nach wie vor ist ein ungeschützter, enger Kontakt (weniger als 1,5 Meter bei mehr als 15 Minuten über den Tag gerechnet) der Hauptgrund für Quarantänemassnahmen. In geschlossenen Räumen besteht ein erhöhtes Risiko. Weil in diesen Situationen eine Ansteckung nicht ausgeschlossen werden kann, sind oft erweiterte Quarantänemassnahmen nötig. Wenn die Personen jedoch eine Maske tragen, reduziert dies das Übertragungsrisiko.

Aber auch hier gilt es, die Situation im Einzelfall zu analysieren und basierend auf den Ergebnissen einen Entscheid zu fällen. Im Falle des Gönhard-Schulhauses wurde zum Beispiel entschieden, dass die 5. und 6. Klässler keinen Covid-19-Test machen müssen, weil durch die Maske das Infektionsrisiko kleiner ist.

5. Können Kinder und Eltern die Maskentragpflicht verweigern?

Die Maskenpflicht ist verbindlich. Weigert sich jemand, werde eine Lösung gesucht, sagt Schulleiterverbandspräsident Philipp Grolimund. Das könne so aussehen, dass das betreffende Kind konsequent Abstand zu anderen hält und auch den Schulweg alleine unter die Füsse nimmt.

Viele dieser Fälle gebe es aber nicht. In Grolimunds Schulkreis Laufenburg hat momentan lediglich ein Kind eine solche Sonderlösung, grundsätzlich sei die Akzeptanz für die Maske da.

Einfach den Unterricht nicht mehr zu besuchen, würde die Schulpflicht verletzen. Die Schulpflegen sind zuständig für deren Durchsetzung. Bei einer groben Verletzung der Schulpflicht kann die Schulpflege bei der Staatsanwaltschaft ein Verwaltungsstrafverfahren in die Wege leiten.

6. Besteht ein Anrecht auf Fernunterricht während der Quarantäne?

Nein. Schülerinnen und Schüler in Quarantäne erledigen Aufgaben, die sie von der Schule erhalten, Fernunterricht gibt es für sie aber nicht automatisch – es wäre auch schwierig für die Lehrperson, gleichzeitig Präsenz- und Fernunterricht zu erteilen.

Digitalen Fernunterricht kann es geben, wenn beispielsweise eine ganze Klasse oder ein ganzes Schulhaus in Quarantäne ist. Auch hier werde jeder Fall einzeln beurteilt, sagt Philipp Grolimund.

7. Das Gönhard-Schulhaus in Aarau wurde diese Woche wegen Corona geschlossen. Über 340 Kinder sind in Quarantäne. Dürfen sie noch draussen spielen?

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hält in seinem Merkblatt fest, dass «kurze Frischluftepisoden» für unter Quarantäne stehende Kinder möglich sind, ohne Kontakt zu Personen ausserhalb der Familie. Das Gesundheitsdepartement teilt mit, in der Regel seien für Kinder unter 12 Jahren ungefähr 30 Minuten pro Tag an der frischen Luft möglich.

8. Täuscht der Eindruck oder stecken sich Kinder vermehrt mit Covid-19 an?

Christoph Fux, Chef-Infektiologe am Kantonsspital Aarau (KSA), sagt, Kinder würden vermehrt untersucht und damit auch diagnostiziert. «Die Erfahrungen aus bisherigen Ausbrüchen lehren uns, dass Kinder die Viren an ihre Gspänli und ihre Familien weitergeben, der Ansteckungsradius aber sehr gering ist.» Kinder seien deshalb eher Endstation einer Infektionskette als deren Anfang. Oft entwickelten sie auch keine Symptome. Deshalb werden die Ansteckungen häufig erst im Rahmen von breiten Tests überhaupt entdeckt.

9. Welche Rolle spielen die neuen, ansteckenderen Virusvarianten?

Studien zeigen, dass die Ansteckungsrate unter Personen im gleichen Haushalt zu Beginn der Pandemie bei 10 bis 30 Prozent lag. «Wir glauben, dass diese Zahl mit den Mutanten höher liegt, weil diese rund 50 Prozent ansteckender sind», sagt Infektiologe Christoph Fux. Das zeigt sich auch im Testzentrum: Fux stellt fest, dass mehr Paare und ganze Familien zum Abstrich kommen, weil alle Symptome haben.

10. Kinder haben oft den «Schnuderi». Sollen sie deshalb gleich zum Coronatest?

Ja. Schnupfen sei eines der Symptome, bei denen ein Test angezeigt ist, sagt Infektiologe Christoph Fux. Die Folgefrage müsse dann aber gleich sein, woher das Kind seine Infektion hat. «Das ist praktisch immer ein enger Kontakt», sagt Fux. Schulen schicken Kinder mit Symptomen nach Hause und empfehlen den Test, dazu zwingen können sie aber niemanden.

11. Ab welchem Alter sollen Kinder einen Covid-Test machen?

Für Kinder ab 12 Jahren gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene. Wenn sie Atemwegserkrankungen, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksstörungen haben, sollten sie sich testen lassen. Jüngere Kinder sollten laut Infektiologe Christoph Fux dann zum Test, wenn sie in der Familie die Einzigen mit Symptomen sind. Ein positives Testresultat hätte hier relevante Konsequenzen für die Isolation und Quarantäne der Familienmitglieder.

12. Müssen die Kinder in die Kinderarztpraxis für den Test oder können sie ins Testzentrum kommen?

Haus- und Kinderärzte sind grundsätzlich die ersten Ansprechpartner. Im Testzentrum des Kantonsspitals Aarau werden Kinder ab vier Jahren abgeklärt. Jüngere werden auf der Notfallstation des Kinderspitals getestet.

13. Wird bei Kindern der Nasen-Rachen-Abstrich gemacht oder auf angenehmere Speicheltests ausgewichen?

Beides ist möglich. Der Vorteil eines Nasen-Rachen-Abstrichs ist, dass ein Schnelltest gemacht werden kann. Es dauert also wenige Minuten anstatt mehrere Stunden, bis das Resultat vorliegt. Die Speicheltests werden nach dem PCR-Verfahren analysiert, was länger dauert.

Ausserdem hat Infektiologe Christoph Fux beobachtet, dass kleine Kinder und ältere Personen oft nicht genug Speichel produzieren können für einen Test und deshalb teilweise doch ein Abstrich nötig ist.

14. Die Lockerungen, die seit dieser Woche gelten, kommen auch Kindern und Jugendlichen zugute. Sie dürfen sich wieder in grösseren Gruppen treffen. Worauf sollten sie achten?

Infektiologe Fux rät, sich wenn immer möglich draussen – oder zumindest in gut gelüfteten Räumen – zu treffen. Er weist gleichzeitig darauf hin, dass die Fallzahlen im Aargau seit dem 23. Februar bereits wieder langsam ansteigen. Der aktuelle R-Wert liegt bei 1,1. Das heisst, dass es jede Woche 10 Prozent mehr Fälle gibt.

15. Auch Sport ist für Kinder und Jugendliche wieder erlaubt. Werden die Regeln für den Sportunterricht in der Schule deshalb angepasst?

An der Weisung für die Schulen der Volksschulstufe und somit an den Regeln für den Sportunterricht hat sich aufgrund der ersten vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen nichts geändert. Im Sportunterricht oder bei sportlichen Aktivitäten der Schule gilt keine Maskentragpflicht. Es ist aber auf Körperkontakt und auf entsprechende Sportarten zu verzichten. Das Ansteckungsrisiko im Turnunterricht liege vor allem auf dem Weg in die Garderobe, erklärt Schulleiterverbandspräsident Philipp Grolimund. Wichtig sei deshalb, dass die Maske von Schülerinnen und Schülern ab der 5. Klasse bis zum Eingang in die Sporthalle getragen werde.

16. Schullager, Schulreise, Projektwoche: Ist absehbar, ob etwas davon noch in diesem Schuljahr wieder möglich sein wird?

Das hängt von der epidemiologischen Entwicklung der nächsten Wochen ab. Schulausflüge und Projektwochen im Klassenverband ohne Übernachtung werden vermutlich eher möglich sein als Veranstaltungen in neuen Gruppenzusammensetzungen und mit Übernachtungen. Philipp Grolimund sagt, er rechne nicht damit, dass in diesem Schuljahr noch Klassenlager durchgeführt werden können, auf Schulreisen hofft er zumindest.