Letztes Jahr wurden im Aargau 262 Millionen Franken Schwarzgeld offengelegt – der Anstieg überrascht

Erstaunlich ist dies, weil die straflose Selbstanzeige bei bisher nicht deklarierten Vermögen in 71 Ländern nicht mehr funktioniert, seit die Schweiz mit diesen den Automatischen Informationsaustausch (AIA) praktiziert. Für Vermögen in der Schweiz selbst gilt dies aber weiterhin.

So zeigten sich letztes Jahr nach Angaben des Kantons beim kantonalen Steueramt 619 Personen wegen Steuerhinterziehung selbst an. Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden dabei Vermögen mit einem Gesamtwert von 262 Millionen Franken. Das ist sogar etwas mehr als im Vorjahr (vgl. Grafik unten). Für den Kanton und die Gemeinden resultierten daraus zusätzliche Steuereinnahmen in der Höhe von 22,5 Millionen Franken und für den Bund von rund 5,6 Millionen Franken. Grösstenteils sind kleinere Vermögenswerte betroffen.

© CH Media

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Erstaunen beim Steueramt

Beim Kanton hatte man eigentlich erwartet, dass die Selbstanzeigen im Jahr 2020 abnehmen würden, da der AIA von anfänglich 38 auf 33 weitere Staaten ausgeweitet worden ist. Dadurch können nicht gemeldete Konti und Wertschriftendepots aus diesen Ländern ebenfalls nicht mehr straffrei nachgemeldet werden. Da erstaunt es den kantonalen Steueramtsvorsteher Dave Siegrist, dass immer noch so viele Vermögenswerte nachgemeldet und auf diesem Weg legalisiert werden. Für ihn ist klar: «Die kleine Steueramnestie in der Schweiz ist weiterhin sinnvoll.»

Eine Zwischenbilanz seit Gültigkeit der Steueramnestie ab 2010 zeigt: Bisher wurden allein im Kanton Aargau dem Fiskus Vermögenswerte im Gesamtwert von 2,03 Milliarden Franken zur straffreien Nachbesteuerung angemeldet.

Kanton führt auch von sich aus Verfahren durch

Der Kanton wartet übrigens nicht einfach, bis sich jemand meldet, sondern wird auch von sich aus aktiv. Letztes Jahr führte das Kantonale Steueramt – abgesehen von den Selbstanzeigen – rund 500 Nachsteuer- und Bussenverfahren durch. Allein daraus resultierten rund 5,5 Millionen Franken Nachsteuern und Verzugszinsen sowie rund 3,1 Millionen Franken Bussen. 

Steueramnestie nur noch für inländische Guthaben

Wer die kleine Steueramnestie nutzt, zahlt dann zwar Nachsteuern und Verzugszinsen, jedoch keine Bussen. Dies gilt weiterhin, wenn jemand in diesem Jahr ein inländisches Vermögen oder Einkommen legalisieren will, und noch nie von der kleinen Steueramnestie profitiert hat.

Es gilt aber seit Herbst 2018 beziehungsweise 2019 nicht mehr für ausländische Bankguthaben und Wertschriftendepots in den 71 Staaten, die im Rahmen des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) ihre Finanzdaten mit der Schweiz ausgetauscht haben. Da sind keine straffreien Selbstanzeigen mehr möglich. Das betrifft beispielsweise alle EU-Mitgliedsländer, also auch alle Nachbarländer der Schweiz inklusive Liechtenstein, die USA, Kanada, Russland und China.

Fast 10 Milliarden kamen schweizweit allein 2018 zum Vorschein

Die kleine Steueramnestie wirkt in allen Kantonen. Am meisten zuvor vor dem Fiskus versteckte Gelder sind bisher im Kanton Zürich offengelegt worden. Allein bis 2019 waren es 8 Milliarden Franken, also markant mehr als im Aargau. Gesamtschweizerisch sind allein im Jahr 2018 – noch bevor der Automatische Informationsaustausch in Kraft trat – laut NZZ fast 10 Milliarden Franken offengelegt worden.