Grossrätliche Kommissionen heissen Finanzhilfen für Wirtschaft, Kultur und Sport gut

Für Härtefallmassnahmen für Unternehmen sollen wie vom Regierungsrat beantragt 125 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden, für Finanzhilfen im Kulturbereich 16,2 Millionen Franken.

Um eine zeitnahe Auszahlung der Mittel zu ermöglichen, wurde der Regierungsrat durch die KAPF ermächtigt, die Mittel vorzeitig – vor dem Entscheid durch den Grossen Rat – freizugeben. Unternehmen erhalten somit ab sofort die nötige Unterstützung.

Empfehlung zur Anpassung der Ausschlusskriterien

Um nicht voreilig viele stark betroffene Firmen, die unverschuldet in die Krise geraten sind, vom Programm auszuschliessen, empfiehlt die KAPF dem Regierungsrat einstimmig, die Berechnungsmethode der Ausschlusskriterien anzupassen.

Für die Berechnung, ob eine Firma als Härtefall gilt, soll bei der Berechnung des Umsatzrückgangs von der Anrechnung von Kurzarbeitsentschädigungen und Covid-19-Erwerbsersatz sowie bereits geleisteter Sofort- und Direktzahlungen des Kantons abgesehen werden.

Der Grosse Rat behandelt das Geschäft voraussichtlich am 5. Januar 2021.