SVP-Fraktionspräsidentin will Antworten von der Regierung zum untergetauchten mutmasslichen Sexualstraftäter

Die Anklage steht und ist am Bezirksgericht Brugg hängig. Aber anstatt dem Beschuldigten den Prozess zu machen, musste der Gerichtspräsident die Verhandlung letzte Woche neu ansetzen. Vom 32-jährigen Afghanen, der zwei Kinder sexuell missbraucht haben soll, fehlt jede Spur. Er hat sich vor dem Prozess aus dem Staub gemacht. Für die Staatsanwaltschaft gab es nebst dem dringenden Tatverdacht keine weiteren Haftgründe, weshalb sie beim Zwangsmassnahmengericht keinen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt hatte.

SVP-Fraktionspräsidentin Désirée Stutz ist Anwältin und arbeitete früher selbst für die Staatsanwaltschaft. Für sie ist klar: «Die Staatsanwaltschaft hätte U-Haft beantragen müssen.» Das sagte sie am Montag auf Anfrage dieser Zeitung. Einen Tag später doppelt Stutz nach. Im Grossen Rat reicht sie gleich drei Vorstösse mit Fragen zum Fall ein.

Wer ist verantwortlich für den «Fehlentscheid»?

In ihren Vorstössen spricht Stutz von einem «Fehlentscheid» und will wissen, welche Massnahmen die Oberstaatsanwaltschaft und die Leitung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zu ergreifen versuchen, damit die Reputation der Staatsanwaltschaft nicht weiter Schaden nimmt.

Zudem interessiert sie sich für weitere Details, die bisher nicht öffentlich sind, weil noch kein Prozess durchgeführt werden konnte. Stutz möchte wissen, wann der Beschuldigte angezeigt wurde und welchen Aufenthaltsstatus der Afghane, der in die Schweiz geflüchtet war, hat.

Weiter fragt sie, wer den Entscheid getroffen habe, keinen Antrag auf U-Haft zu stellen und ob ein Controlling dieses Entscheids durch die Leitung der Staatsanwaltschaft stattgefunden habe.

Wildwuchs oder einheitliche Praxis?

Stutz sagte zu dieser Zeitung, die Staatsanwaltschaft habe «mehr Glück als Verstand gehabt, dass sie überhaupt ein Verfahren durchführen konnte und der Beschuldigte angesichts der schweren Vorwürfe und der drohenden Strafe nicht früher untergetaucht ist». Von der Regierung will sie deshalb wissen, ob diese Praxis, im Zweifel keinen Antrag auf U-Haft zu stellen, von allen regionalen Staatsanwaltschaften gepflegt werde.

In weiteren Fragen doppelt sie nach und fragt, wie die Oberstaatsanwaltschaft sicherstellt, «dass die Strafprozessordnung auf dem gesamten Kantonsgebiet einheitlich angewandt wird» und welche Massnahmen sie zu ergreifen gedenke, «damit künftig im Zweifel ein Antrag auf Untersuchungshaft gestellt wird».

Wer informiert die Opfer?

Dass der Beschuldigte bis jetzt nicht auffindbar ist, dürfte auch für die beiden Opfer nicht einfach sein. Es sei für die meisten Opfer «schwierig, wenn der Beschuldigte untertaucht», hielt die Opferberatung Aargau gegenüber dieser Zeitung fest.

Stutz fragt in einem ihrer Vorstösse auch, wer von der Staatsanwaltschaft die Opfer wie darüber informieren werde, dass der mutmassliche Täter keiner Strafe zugeführt werden kann, weil man keinen Antrag auf U-Haft gestellt hat.

Nicht zuletzt will die SVP-Fraktionspräsidentin wissen, welche Kostenfolgen das Abtauchen des Beschuldigten sowie die geplatzte Gerichtsverhandlung haben, und verlangt eine Vollkostenrechnung.

Der Regierungsrat hat nun drei Monate Zeit, zu den Fragen Stellung zu nehmen.