125-Millionen-Paket: Aargauer Unternehmen können ab Donnerstag Unterstützung beantragen

Ziel der Unterstützung sei es, wirtschaftlich gesunde Unternehmen zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Die Unternehmen sollten nach der Pandemie wieder ihren gewohnten Geschäftsgang aufnehmen und langfristig weiterführen können.

Der Grosse Rat hatte im Juni einen Kredit von 150 Millionen Franken bewilligt. Davon wurden bisher rund 25 Millionen Franken beansprucht. Der nun vom Regierungsrat beantragte Kredit von 125 Millionen Franken liege damit im Rahmen dieses Parlamentsbeschlusses, wurde Landammann und Finanzdirektor Markus Dieth in der Mitteilung zitiert.

Die 125 Millionen Franken werden vom Bund mitfinanziert. Dieser werde den Aargau voraussichtlich mit 13,5 bis 46 Millionen Franken unterstützen, hiess es weiter. Je nach Entwicklung der Gesuche könnte es nötig werden, den kantonalen Kredit von 125 Millionen Franken zu erhöhen.

Kanton entscheidet über Unterstützung

Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind, können ab Donnerstag und bis am 30. April 2021 ein Gesuch für Härtefallhilfe einreichen. Unterstützung soll es geben, wenn der Umsatz im Jahr 2020 weniger als 60 Prozent des Durchschnitts der Jahre 2018 und 2019 beträgt.

Nach dem Gesuch entscheidet der Kanton, in welcher Form die Unterstützung gewährt wird: als Kreditausfallgarantie für einen Bankkredit, als nicht rückzahlbarer Beitrag oder als Kombination von beidem.

Für Kulturunternehmen sind gemäss dem Covid-19-Gesetz des Bundes spezielle Finanzhilfen vorgesehen. Sie erhalten sie in Form von nicht rückzahlbaren Ausfallentschädigungen oder von Beiträgen an Transformationsprojekte. Dafür stellt der Bund dem Aargau bis Ende 2021 insgesamt 8,08 Millionen Franken zur Verfügung. Der Kanton setzt einen gleich hohen Betrag ein.

Grosser Rat soll Kredite genehmigen

Bis Mitte Dezember soll die grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) beschliessen, dass die Kredite vorzeitig freigegeben werden dürfen. Der Grosse Rat soll dann im Januar 2021 die Kredite nachträglich genehmigen. «Der Kanton steht finanzpolitisch auf einem stabilen Fundament und kann die geplanten Unterstützungsmassnahmen aus eigener Kraft finanzieren», wurde Finanzdirektor Dieth weiter zitiert.

Schliesslich will der Regierungsrat auch die Spitäler und Kliniken für Ertragsausfälle und Zusatzkosten während der Pandemie «angemessen» entschädigen. Diese seien auf die Reduktion der Wahleingriffe, die Spezialbehandlung der Covid-19-Patienten und die Schutz- und Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit zurückzuführen.

Der Regierungsrat bereitet eine Vorlage für finanzielle Unterstützung für die Aargauer Gesundheitsinstitutionen an den Grossen Rat vor. Die entsprechende Anhörung ist für Februar und März 2021 geplant.