
Aargauer Opferschützerin: «Frauen wollen oft nicht gegen Menschenhändler aussagen»
Dass ein Menschenhändler vor Gericht steht und verurteilt wird, wie Adrian B. (Name geändert) am Dienstag, ist im Aargau höchst selten. Vor zwei Jahren zeigte sich, dass Menschenhandel im Aargau weniger stark verfolgt wird als in anderen Kantonen. Inzwischen hat der Kanton fünf zusätzliche Stellen bei Polizei und Staatsanwaltschaft geschaffen, um dies zu ändern. Lelia Hunziker, Geschäftsführerin der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ), sieht den Kanton auf einem guten Weg.
Am Dienstag wurde in Baden ein Rumäne wegen Menschenhandels verurteilt, der in den Jahren 2006 und 2007 junge Frauen zur Prostitution in die Schweiz vermittelt hatte. Wie schwierig ist es, solche Menschenhändler zu überführen?
Lelia Hunziker: Es ist schwierig, denn beim Menschenhandel sind die Aussagen der Betroffenen – der Opfer – elementar. Oft basieren ganze Verfahren auf ihren Aussagen. Zugleich sind die Betroffenen oft stark traumatisiert, dies erschwert ein Verfahren. Einige Strafverfahren dauern lange, die Betroffenen reisen nach Hause und kommen für die Prozesse wieder in die Schweiz.
Welche Probleme gibt es neben der langen Verfahrensdauer?
Sich nach mehreren Jahren wieder mit der Tat auseinanderzusetzen ist für viele schwierig. Nicht selten kommt es so zu Retraumatisierungen. Viele sind deshalb nicht mehr bereit auszusagen, haben ein neues Leben und möchten mit der Vergangenheit abschliessen. Sie wollen vielleicht nicht, dass die Familie oder neue Freundinnen und Freunde erfahren, was damals war.
Welche Rolle spielt die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration in solchen Fällen?
In den Verfahren wegen Menschenhandel spielt der Opferschutz für Betroffene eine zentrale Rolle. Unsere Fachstelle bietet mit dem Opferschutzprogramm Menschenhandel spezialisierte Beratung, Begleitung und Unterbringung für Betroffene. Im letzten Jahr kooperierten 51 Prozent, also gut die Hälfte unserer Klientinnen und Klienten mit den Behörden. Es ist für jede Person immer eine heikle Abwägung: Was bringt mir ein Verfahren für mein Leben und für meine Zukunft? Bringe ich mich oder meine Familie zusätzlich in Gefahr?
Vor rund zwei Jahren schrieb der «Blick», im Aargau würden kaum Fälle von Menschenhandel und Förderung der Prostitution verfolgt. Teilen Sie diese Einschätzung?
Nein, diese Meinung teile ich nicht. Der Grosse Rat hat 2019 entschieden, dass die Ressourcen bei Polizei und Staatsanwaltschaft aufgestockt werden. Im laufenden Jahr erfolgt nun der Personalaufbau. Menschenhandel ist ein Holdelikt. Nur wer hinschaut und ermittelt, findet Betroffene von Menschenhandel. Es braucht Geduld und Erfahrung. Der Aargau ist also auf einem guten Weg.
Die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass im Aargau weniger Fälle von Menschenhandel verfolgt werden als in anderen Kantonen. Zwischen 2009 und 2019 waren es zwei, dazu kamen 23 Fälle illegaler Förderung der Prostitution.
Wir arbeiten regelmässig mit den Behörden im Aargau zusammen. 2019 wurden sieben Betroffene von Menschenhandel, die von der FIZ unterstützt wurden, im Kanton Aargau ausgebeutet. Manchmal ist der Aargau ein Tatortkanton unter anderen Kantonen und das Strafverfahren findet in einem anderen Kanton statt. Oft wird Menschenhandel mit dem Ausweichtatbestand Förderung der Prostitution abgehandelt – manchmal mangels Beweisen für Menschenhandel.
Was braucht es, damit mehr Menschenhändler im Aargau verfolgt und verurteilt werden können?
Der Identifizierungsprozess ist oft langwierig und schwierig. Die betroffene Person und die spezialisierten Opferberatungsstellen wie die Fachstelle FIZ brauchen deshalb insbesondere Zeit. Zum Vertrauensaufbau, um Sicherheit zu gewinnen, mehr Hinweise zu erhalten. Manchmal stellen wir jedoch auch fest, dass der Mut und Wille und nicht zuletzt die Ressourcen und Sensibilisierung für das Phänomen Menschenhandel bei der Staatsanwaltschaft fehlen. Zu den Fällen im Aargau kann ich keine Aussagen machen. Mit den zusätzlichen personellen Ressourcen ist der Kanton jedoch auf dem richtigen Weg.
Menschenhandel wird oft mit Prostitution verbunden, wie im aktuellen Fall in Baden – kommt er auch in anderen Branchen vor?
Ganz wichtig: Sexarbeit ist nicht Menschenhandel. Menschenhandel kommt in vielen Branchen vor, so auch im Sexgewerbe. Aber auch im Baugewerbe, in der Hauswirtschaft, in der Gastronomie, in der Kosmetik, in der Bettelei, in der Reinigung und in der Landwirtschaft. Jede Branche braucht ihren spezifischen Weg zur Identifizierung. Das macht es so schwierig und aufwendig. Im Aargau gibt es, wie in vielen anderen Kantonen, einen Runden Tisch zur Bekämpfung von Menschenhandel.
Was wird an diesem Runden Tisch konkret besprochen?
Akteurinnen und Akteure treffen sich ein- bis zweimal jährlich für einen fachlichen Austausch. Man bespricht Fälle, Schnittstellen, Prozesse und neue Phänomene. Denn die Täterschaft ist oft gut organisiert und agil. Die Fachstelle FIZ mit einem hoch spezialisierten Team und 35 Jahren Erfahrung kann und darf den Aargau unterstützen. Die Zusammenarbeit und Kooperation erfahrener und spezialisierter Fachpersonen im Opferschutz, in der Ermittlung und Strafverfolgung ist gut – und zentral zur Bekämpfung von Menschenhandel.
Zur bestehenden Gefahr für Sexarbeiterinnen, einem Menschenhändler zum Opfer zu fallen, kam im Frühling die erste Coronawelle…
Kurz vor dem Lockdown im Frühling sind viele Sexarbeitende heimgereist. Wir haben Rückreisen organisiert und unterstützt. Im Kanton Aargau ist die Fachstelle Sexuelle Gesundheit zuständig für Sexarbeitende. Die Fachstelle FIZ hat zusammen mit Prokore, dem nationalen Zusammenschluss von Fach- und Beratungsstellen für Sexarbeitende, und der Fachstelle Xenia in Bern eine nationale Koordinationsstelle aufgegleist, die vom Bundesamt für Gesundheit finanziert wurde. Grundlagen wurden gemeinsam entwickelt, ein Spendentopf über die Glückskette geäufnet, Soforthilfen an Sexarbeitende ausbezahlt und ein Schutzkonzept erarbeitet. Dank diesem Konzept konnte in der Schweiz schon im Juni wieder gearbeitet werden.
Wie wirkt sich die Coronapandemie auf das Sexgewerbe im Aargau und die Frauen aus, die in dieser Branche arbeiten?
Während dem Lockdown haben wir Soforthilfe entrichtet und mit den Sexarbeitenden individuell nach Lösungen gesucht. Derzeit darf im Aargau gearbeitet werden, in anderen Kantonen nicht, die Situation ist sehr unübersichtlich und wechselt ständig. Die Schutzkonzepte werden gemäss Polizei von den Sexarbeitenden gut umgesetzt. Der ökonomische Druck ist gleichzeitig sehr hoch, die Einkünfte sind tief. Die Sexarbeitenden brauchen Geld. Je prekärer die Situation, desto höher das Risiko, dass Vorgaben und Schutzmassnahmen nicht eingehalten werden. Es ist deshalb wichtig, dass es Unterstützungsmassnahmen gibt.
Können die Sexarbeiterinnen keine Sozialhilfe beziehen?
Viele Sexarbeitenden haben einen prekären Aufenthaltsstatus in der Schweiz. Quarantänebestimmungen bei Ein- und Ausreise erschweren ihre Situation zusätzlich – wie bei vielen anderen Pendelmigrantinnen. Das erschwert in vielen Fällen auch den Zugang zu Unterstützung. So wollen manche Personen zum Beispiel keine Sozialhilfe beziehen aus Angst vor ausländerrechtlichen Konsequenzen wie einem Entzug der B-Bewilligung. Das kann dazu führen, dass sie sich deshalb in gesundheitlich gefährliche Situationen bringen.