Hilfe für Corona-Betroffene: Der Kanton Aargau will 125 Millionen Franken für die Wirtschaft einsetzen

Die Aargauer Regierung will den von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffenen Aargauer Unternehmen mit zusätzlichen Massnahmen helfen. Sie verlangt auch eine Aufstockung der vom Bundesrat geplanten 200 Millionen Franken Finanzhilfe auf eine Milliarde Franken für die ganze Schweiz. Sie selbst will die Wirtschaft im Aargau mit einem tiefen Griff in die eigene Kasse unterstützen.
Bisher hat der Grosse Rat bekanntlich einen Verpflichtungskredits von 150 Millionen bewilligt, von dem bisher aber lediglich 25 Millionen ausgeschöpft worden sind.

 

Damit würden im Aargau neu rund 125 Millionen Franken für rückzahlbare Darlehen, Bürgschaften/Garantien oder nicht rückzahlbare Beiträge zur Verfügung stehen. Je nach Entwicklung will die Regierung dem Grossen Rat gar eine Erhöhung beantragen, wie sie mitteilt. Im Kultur- und Sportbereich unterstützt der Kanton Akteure, Vereine und Institutionen bei der Beanspruchung der Bundesmassnahmen.

Kanton zahlt seine Rechnungen weiterhin umgehend

 

Während einzelne Unterstützungsmassnahmen per Ende Juni beziehungsweise August ausgelaufen sind, hat die Regierung die ebenfalls seit dem Frühjahr bestehenden kantonalen Kreditausfallgarantien und Leistungen für Härtefälle bis Ende 2020 verlängert. Bis auf weiteres verlängert wurde auch die Weisung, dass vom Kanton zu zahlende Rechnungen ohne Ausnutzung von Zahlungsfristen umgehend bezahlt werden und für vom Kanton ausgestellte Rechnungen die Zahlungsfrist 120 statt 30 Tage beträgt.
«Die Regierung will den von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie und insbesondere der zweiten Welle stark betroffenen Aargauer Unternehmen helfen», sagt Volkswirtschaftsdirektor Urs Hofmann.

Sie plant, dem Grossen Rat für die Unterstützung der von der Covid-19-Pandemie besonders stark betroffenen Unternehmen einen Verpflichtungskredit von 125 Millionen Franken zu beantragen. Er bewegt sich damit innerhalb des Finanzrahmens der vom Grossen Rat schon im Juni bewilligten 150 Millionen Franken. Bisher wurden davon aber nur rund 25 Millionen Franken beansprucht. Mit den 125 Millionen Franken sollen betroffene Aargauer Unternehmen nach den Kriterien der bundesrätlichen Härtefallverordnung unterstützt werden.

 

Ja aber… zur Härtefallverordnung des Bundes

Der Regierungsrat unterstützt zudem grundsätzlich die vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Covid-19-Härtefallverordnung. Diese sieht vor, dass stark unter den Folgen der Coronavirus-Pandemie leidende Unternehmen Unterstützung beantragen können: in Form von rückzahlbaren Darlehen des Kantons, Bürgschaften oder Garantien für Bankkredite sowie nicht rückzahlbaren Beiträgen.

Antragstellende Firma muss grundsätzlich profitabel sein

Die Gesuchstellenden müssen gemäss Vernehmlassungsvorschlag unter anderem folgende Grundvoraussetzungen erfüllen beziehungsweise nachweisen: Sie müssen grundsätzlich profitabel und überlebensfähig sein und die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen ergriffen haben. Weiter müssen die Unternehmen 2019 einen Jahresumsatz von mindestens 50000 Franken erzielt und ihre Wertschöpfung dabei überwiegend in der Schweiz realisiert haben.

Darlehen, Bürgschaften oder Garantien dürfen sich höchstens auf 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 eines Unternehmens und höchstens auf 10 Millionen Franken belaufen; ihre Laufzeit ist auf höchstens zehn Jahre befristet. Die nicht rückzahlbaren Beiträge dürfen sich auf höchstens 10 Prozent des Jahresumsatzes 2019 und höchstens auf 500 000 Franken pro Unternehmen belaufen.

Aargau: der Bund soll mindestens eine halbe Milliarde geben

Der Bundesrat will den Bundesbeitrag an die Finanzierung der Härtefallmassnahmen auf 200 Millionen Franken begrenzen. Bei einem paritätischen Finanzierungsschlüssel zwischen Bund und Kantonen kämen nochmals 200 Millionen Franken von den Kantonen hinzu. 

Die Aargauer Regierung gibt jetzt zu bedenken, dass dieser Plafond vor Ausbruch der zweiten Infektionswelle festgelegt worden ist. Damit sei unberücksichtigt geblieben, dass sich seither das Risiko einer deutlich stärkeren Zunahme von Härtefällen erhöht hat.

Die Aargauer Regierung erachtet deshalb für den dringenden Bedarf an Härtefallleistungen insgesamt mindestens eine Milliarde Franken (Bund- und Kantonsbeiträge) als unbedingt notwendig. Aufgrund des Verteilschlüssels bekäme dann der Aargau vom Bundesanteil von 500 Millionen Franken rund 34 Millionen Franken.

Wie sich der Finanzbedarf für die notwendigen Härtefallleistungen im kommenden Jahr entwickeln wird, sei aktuell aber sehr schwer abzuschätzen, sagt die Aargauer Regierung weiter. Es sei deshalb wichtig, dass Bund und Kantone in enger Zusammenarbeit jetzt alles vorbereiten, um die Mittel für die Härtefallmassnahmen zeitnah aufstocken zu können.

Erhöhung des 125-Mio.-Kredits ist nicht ausgeschlossen

Die Regierung will die Situation laufend beobachten und allfälligen weiteren Handlungsbedarf unter Einbezug des Grossen Rats prüfen. Je nach Entwicklung der Gesuche und Unterstützungsleistungen schliesst sie eine Erhöhung des 125-Millionen-Kredits nicht aus.

Diese Beschlüsse müssen natürlich noch vom Grossen Rat behandelt werden. Laut Mitteilung werden die zuständigen Kommissionen schon bis Mitte Dezember 2020 über eine vorzeitige Kreditfreigabe beschliessen. Vorgesehen ist weiter, dass der Grosse Rat diese Vorlage dann bereits im Januar 2021 berät beziehungsweise die beantragten Kredite nachträglich genehmigen wird.