Die unterirdische Güterbahn rückt einen grossen Schritt näher – sie soll einst quer durch den Aargau führen

Der Bundesrat will mit dem Gesetz für unterirdische Gütertransportanlagen die Voraussetzungen schaffen, damit das Projekt Cargo sous terrain (CST) verwirklicht werden kann. Er hat die dafür nötige Botschaft ans Parlament verabschiedet. Die Vorlage ändert nichts daran, dass das privatwirtschaftlich initiierte Projekt Cargo sous terrain privat finanziert wird. Der Bund macht aber eine wichtige Vorgabe für das 30-Milliarden- Franken-Infrastrukturvorhaben: Über die gesamte Lebensdauer hinweg ist eine Schweizer Mehrheit daran sicherzustellen.

Bei den Promotoren von Cargo sous terrain herrscht ob des jüngsten Schritts des Bundesrates Freude. «Ein absoluter Meilenstein», freut sich Sprecher Patrik Aellig. Er schaut aber bereits über die Vorlage des Bundes hinaus. Wichtig sei, die geplante Strecke parallel zum nationalen Gesetzgebungsprozess bald in den kantonalen Richtplänen zu verankern: «Das ist zwingende Voraussetzung für die zeitgerechte Realisierung der ersten Etappe des Projekts bis 2031.» Diesbezüglich sei man mit den Raumplanungsbehörden des Kantons Aargau im vorbereitenden Gespräch, dasselb gelte für die betroffenen Gemeinden.

Und welche sind das? Die drei bis vier im Aargau geplanten Hubstandorte seien im Bereich bestehender Logistikgebiete und -zentren geplant, sagt Aellig: «Im jetzigen, frühen Stadium können wir die genauen Standorte aber noch nicht sagen.» Es liefen noch keine formellen Prozesse ab. Aellig: «Dafür warten wir selbstverständlich den Gesetzgebungsprozess ab.»

In Buchs-Hunzenschwil und Spreitenbach-Dietikon

Gemäss dem Bundesrat fin- den in Absprache mit Kanton und Gemeinden Verhandlungen mit Eigentümern potenzieller Standorte statt in den Räumen Buchs – Hunzenschwil und Spreitenbach – Dietikon. Zu den potenziellen Standorten äussert sich Giovanni Leardini, Sprecher des kantonalen Baudepartements, nur grundsätzlich. Ziel sei es, «die Hubs in schon eingezonten Arbeitszonen, an beste- henden, gut erreichbaren Standorten vorzusehen, wo noch genügend Verkehrskapazitäten vorhanden sind». Die Varianten für solche Standorte seien zurzeit in Prüfung.

Die beiden Kantone Aargau und Solothurn haben während der Anhörung für diese Vorlage des Bundes dezidiert dafür plädiert, dass die Zuständigkeit für diese künftige nationale Infrastruktur vollumfänglich in Bundeshand liegt. Der Bund ist im Gesetzesentwurf nicht auf diese Forderung der Kantone eingetreten. Das ändere aber nichts daran, so Giovanni Leardini, «dass der Kanton weiterhin die private Trägerschaft bei der Planung unterstützt».