
Nach Grossandrang: Nun muss die Shoppi-Tivoli-Führung bei Gemeinde und Kanton antraben
Am Wochenende geriet Spreitenbach in die nationalen Schlagzeilen: Die Bilder des Menschengetümmels aus dem Shoppi Tivoli, das während vier Tagen seinen 50. Geburtstag feierte, sorgten für Aufregung in den sozialen Medien und in den Online-Kommentarspalten der Zeitungen. In Zeiten, in denen wegen stark ansteigenden Fallzahlen in den vergangenen Wochen die Corona-Schutzmassnahmen schweizweit immer weiter verschärft werden, irritierten die Szenen.
Shoppi Tivoli-Geschäftsführer Patrick Stäuble stand dabei zuvorderst im Kreuzfeuer der Kritik. Er äusserte am Sonntag gegenüber dieser Zeitung, dass er das Unverständnis der Leute verstehen könne, wenn sie diese Bilder sehen – auch wenn sie nur eine Momentaufnahme gewesen und nicht repräsentativ seien. Als die Tischbombe zum Beispiel zur Mittagszeit oder die Tage zuvor gezündet wurde, hätte es keine Probleme gegeben. Die gab es erst Samstagabend. Am Sonntag wurde reagiert und auf die Tischbombe und auch die Minikonzerte verzichtet. «Wir haben den Herdentrieb und den Gewinntrieb der Leute unterschätzt», räumte Stäuble ein. Dasselbe gelte für die Macht der Bilder.
Auch Vizeammann Markus Mötteli (CVP), der mangels eines Gemeindepräsidenten aktuell die Gemeinde gegen aussen vertritt, kann die Aufregung um die Bilder nachvollziehen: «Man hätte ahnen müssen, dass das Schutzkonzept mit dieser Tischbombe nicht eingehalten werden kann», sagt er. Der Spreitenbacher Gemeinderat muss sich mit den Feierlichkeiten nicht wegen dieses Vorfalls am Samstagabend vertiefter auseinandersetzen, sondern wegen des ausserordentlichen Sonntagsverkaufs.
Braucht die Bewilligung der Gemeinde
Diejenigen im Dezember seien Sache des Kantons, sagt er. Nicht aber Sonntagsverkäufe ausserhalb des Weihnachtsmonats, die von der Gemeinde bewilligt werden müssen. Eine solche hätten die Verantwortlichen des Shoppi für den Sonntag einholen müssen. «Aus unserer Sicht braucht es dann immer eine Bewilligung von der Gemeinde. Der Gemeinderat ist sehr restriktiv bei Veranstaltungen in diesem Ausmass», so Mötteli. «Wenn es sich aber um einen speziellen Anlass wie dieses 50-Jahr-Jubiläum handelt, hätte der Gemeinderat vielleicht eine Ausnahme bewilligt.» Das könne er aber nicht abschliessend sagen. Dazu hätten Unterlagen geprüft und Stellungnahmen eingeholt werden müssen, insbesondere auch von der Regionalpolizei, ergänzt er.
Es kommt zu Treffen mit Gemeinde und Kanton
Welche Folgen das nun für die Betreiber des Shoppi Tivoli haben wird, bespreche der Gemeinderat an seiner nächsten Sitzung. Geschäftsführer Patrick Stäuble wartet nun den Ausgang dieser Sitzung ab. Er stellt sich auf den Standpunkt, da es sich nicht um eine Grossveranstaltung handelte, sei das korrekte Vorgehen gewesen, eine Bewilligung für den Sonntagsverkauf beim Kanton einzuholen, was getan worden sei: «Laut Kanton dürfen im Dezember zwei Sonntagsverkäufe durchgeführt werden plus an einem weiteren Sonntag, wenn es sich um Jubiläumsfeierlichkeiten handelt.» Er werde sich deshalb sicherlich noch mit der Gemeinde zusammensetzen.
Keine Personenbeschränkungen in Einkaufseinrichtungen
Auch mit dem Kantonsärztlichen Dienst wird er sich für ein Debriefing treffen müssen, «weil es im Zusammenhang mit einzelnen Jubiläumsveranstaltungen in Anbetracht der Bilder möglicherweise zu Verletzungen des Schutzkonzepts gekommen sei», wie das Departement für Gesundheit und Soziales mitteilt. Für die Jubiläumsfeier mussten die Organisatoren aber kein Schutzkonzept beim Kanton bewilligen lassen, weil es sich auch laut diesem nicht um eine Grossveranstaltung – wie zum Beispiel einen Fussballmatch – handelt.
«Für Einkaufseinrichtungen gelten keine Personenbeschränkungen. Gemäss Bundesvorgaben handelt es sich beim Shoppi Tivoli um öffentlich zugängliche Räumlichkeiten.» Shoppingcenter unterliegen nur der Maskenpflicht. Die einzelnen Geschäfte und Veranstaltungen müssen aber über Schutzkonzepte verfügen. Die liegen vor, so Stäuble, und seien ausser in diesen «unschönen fünf bis zehn Minuten» vom Grossteil der Kundschaft eingehalten worden.