100er-Grenze verlängert – dafür die 1000er gekippt: Das gilt nun im Aargau

100 Personen. So viele Leute dürfen sich maximal aufs Mal in einem Club oder einer Bar im Aargau aufhalten. Die Betreiber müssen zudem Ausweiskontrollen durchführen. Diese aktuell gültigen Auflagen hat der Kanton nun bis Ende Jahr verlängert. Das hat das Gesundheitsdepartement gestern bekanntgegeben. Und noch eine weitere Auflage hat der Kanton bis Ende Jahr verlängert: Bei Veranstaltungen, an denen keine Schutzmassnahmen eingehalten werden können, müssen Sektoren
à 100 Personen gebildet und Kontaktdaten erhoben werden.

 

Diese Massnahmen hätten ihr Ziel bisher erreicht, schreibt der Kanton. Das Contact-Tracing-Center sei nicht überfordert und grössere Ausbrüche in Clubs oder Bars seien verhindert worden. Zugleich sei aber keine Entspannung der Lage in Sicht. «Die Ansteckungsgefahr bleibt da am grössten, wo viele Menschen ohne Einhaltung der Abstandsregeln oder anderer Schutzmassnahmen auf engem Raum für längere Zeit zusammenkommen», schreibt der Kanton in seiner Mitteilung. Deshalb bestehe aktuell kein Anlass, die dort geltenden Massnahmen aufzuheben.

Grossveranstaltungen muss der Kanton bewilligen

 

Gleichzeitig sind ab Oktober Grossveranstaltungen – mit Auflagen – wieder möglich. Dies auf Beschluss des Bundesrats. Veranstalter müssen dafür eine Bewilligung beim Kanton einholen. Ein entsprechendes Formular wird ab Donnerstag auf der Website des Kantons zur Verfügung stehen. Veranstalter müssen eine Risikoanalyse durchführen und ein Schutzkonzept einreichen. So müssen etwa Personenströme «sinnvoll» gelenkt werden und es gilt eine grundsätzliche Sitzplatzpflicht.

Um Veranstaltungen bewilligen zu dürfen, muss der Kanton zwei Punkte berücksichtigen, schreibt der Bund vor. Erstens: Die epidemiologische Lage im Kanton muss eine Durchführung zulassen. Zweitens: Die Kapazitäten des Contact-Tracing-Centers müssen eine Durchführung einer Veranstaltung erlauben. Die Ressourcen des Contact-Tracings würden den Bedürfnissen angepasst, sagt Michel Hassler, Sprecher des Gesundheitsdepartements. «Grundsätzlich muss das Contact-Tracing-Center in der Lage sein, die Infektionsketten nachzuverfolgen und für die engen Kontaktpersonen Quarantäne anzuordnen», ergänzt er.

Würde mit der aktuellen epidemiologischen Lage im Kanton ein Anlass mit mehr als 1000 Leuten bewilligt? «Ja, ausschlaggebend sind aber Risikoanalyse und Schutzkonzept sowie wei- tere Bedingungen von Bund und Kanton», so Hassler. So arbeite man zum Beispiel eng mit den Organisatoren des Hallwilerseelaufs zusammen, um die Durchführung zu ermöglichen.

Kanton sieht keinen Widerspruch bei Regeln

Die 100er-Grenze in Clubs und Bars wird verlängert, die 1000er-Grenze für Grossanlässe fällt. Veranstaltungen, die in Hallen oder sonstigen Innenräumen durchgeführt werden, sind damit theoretisch wieder möglich. Ist das kein Widerspruch?

In der ersten Massnahme geht es darum, die Anzahl enger Kontakte bei Bar- und Clubbesuchen zu begrenzen», hält Hassler fest. Dies sei nötig, weil das Gesundheitsdepartement ein vergleichsweise hohes Übertragungsrisiko in diesen Lokalen vermutet. Grossveranstaltungen müssten in ihren Schutzkonzepten unter anderem aufzeigen, «wie sie sicherzustellen gedenken, dass es dort keine engen Kontakte gibt». Dabei müssten die Abstandsregeln strikt eingehalten werden und es gelte eine Sitzplatzpflicht, betont Hassler. Bei Sportveranstaltungen der Profiligen gelte neben diversen weiteren Vorgaben zusätzlich noch die Maskenpflicht.

Private Veranstaltungen: Noch 300 Personen erlaubt

Schliesslich hat der Kanton am Montag noch eine Anpassung der geltenden Coronaregeln verkündet. Bei privaten Veranstaltungen an nicht öffentlich zugänglichen Orten mussten bisher keine Sektoren gegründet oder sonstige Schutzmassnahmen getroffen werden, wenn maximal 1000 Personen anwesend waren. Es mussten nur Kontaktdaten erhoben werden. Neu liegt die Obergrenze für Privatanlässe bei 300 Personen.