Im Aargau kommt ein Polizist auf 700 Einwohner – wie sinnvoll ist die Regel?

2006 hat die Aargauer Stimmbevölkerung die Volksinitiative «Sicherheit für alle» angenommen. Seither ist im kantonalen Polizeigesetz festgehalten, dass im Aargau mindestens ein Polizist auf 700 Einwohnerinnen und Einwohner kommt. Der Polizeibestand wächst seither im Gleichschritt mit der Bevölkerung. Er beträgt aktuell 965 Polizistinnen und Polizisten.

Auf 709 Einwohnerinnen und Einwohner kommt eine Polizistin. Die Polizeidichte im Aargau liegt damit weit unter dem nationalen Durchschnitt von einer Polizistin pro 454 Einwohner. Würde die Polizeidichte im Aargau auf den nationalen Durchschnitt angehoben, bräuchte es 837 zusätzliche Einsatzkräfte, rechnete der Regierungsrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss vor).

Qualitative Aspekte nicht berücksichtigt

Die vier Grossräte Titus Meier (FDP), Roland Kuster (CVP), Michael Wetzel (CVP) und Roland Vogt (SVP) haben letzte Woche im Grossen Rat einen weiteren Vorstoss zum Thema eingereicht. Sie fordern den Regierungsrat auf, im Hinblick auf den Planungsbericht zur Weiterentwicklung der Polizeiorganisation und Polizeibestände auch die Zweckmässigkeit der 1:700-Bestimmung im Polizeigesetz zu überprüfen.
Sie halten fest, die Regelung stelle zwar sicher, dass auch in den finanziell schwierigen Jahren das Polizeikorps und damit die öffentliche Sicherheit personell gestärkt wurden und werden.

Auf der anderen Seite habe sich durch die Regelung ein rein quantitativer Mechanismus etabliert, der qualitative Aspekte nicht berücksichtige. Die Sicherheitslage ändere sich nicht nur aufgrund des Bevölkerungswachstums, halten sie fest. Die Urbanisierung des Kantons, die 24-Stunden-Gesellschaft oder die Digitalisierung seien weitere Faktoren, die sich ebenso auf die Sicherheitslage auswirken. Die 1:700-Regelung lasse diese Faktoren ausser Acht.

Ist die Lösung zweckmässig oder gibt es eine bessere?

Es sei deshalb – knapp 15 Jahre nach der Abstimmung – an der Zeit, zu überprüfen, ob die Bestimmung zweckmässig ist, um die Sicherheit im Kanton zu gewährleisten, oder ob es bessere Lösungen gebe, so die Grossräte.

Grossrat Daniel Hölzle (Grüne) hatte 2015 mit einer Motion verlangt, die Bestimmung ersatzlos zu streichen, weil die gesetzliche Verankerung des Mindestbestands wenig Sinn mache. Während überall beim Personal gespart werden könne, habe die Regierung beim Polizeikorps keinen Spielraum. Das Anliegen war im Grossen Rat chancenlos und wurde mit 107:18 Stimmen abgelehnt. (nla)