
3000 Franken Busse und 12’000 Franken bedingte Geldstrafe gegen Andreas Glarner
Strafanzeige gegen SVP-Nationalrat Andreas Glarner ein. Glarner hatte zuvor auf Facebook einen Strafbefehl publiziert, in dem Spörli verurteilt worden war. Darin hiess es, der Wettinger Musiker habe sich auf Facebook der üblen Nachrede gegen den Politiker aus Oberwil-Lieli schuldig gemacht.

Wegen diesem Facebook-Post im Sommer 2018 wurde SVP-Nationalrat Andreas Glarner nun per Strafbefehl verurteilt.
«Indem der Beschuldigte den Strafkläger in seinem Beitrag als ‹dummen Menschen›, ‹infantilen Dummschwätzer› und ‹üblen, verlogenen Profiteur› bezeichnete, bezichtigte er diesen vor anderen eines unehrenhaften Verhaltens», hielt die Staatsanwaltschaft Baden damals fest. Glarner schrieb dazu, Spörli sei öffentlich über ihn hergezogen und dafür auch «erstinstanzlich verurteilt» worden.
Glarner stellte nicht rechtskräftigen Strafbefehl gegen Spörli auf Facebook
Das Problem bei Glarners Post: Der Strafbefehl gegen Spörli war noch nicht rechtskräftig, als der SVP-Nationalrat ihn auf Facebook postete. Spörli focht den Strafbefehl an und wurde vom Bezirksgericht Baden später freigesprochen. Dies wollte Glarner nicht akzeptieren und zog den Fall weiter, doch im Januar 2020 bestätigte auch das Aargauer Obergericht den Freispruch für Spörli. Danach stand fest, dass sich der Musiker mit seinen Aussagen über Glarner nicht strafbar gemacht hatte.
Ganz im Gegenteil: Inzwischen ist in diesem Streitfall ein Strafbefehl gegen Glarner ergangen. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat den SVP-Politiker wegen übler Nachrede gegen Spörli verurteilt, wie ArgoviaToday berichtet. Der Strafbefehl liegt der AZ vor, darin wird Glarner verurteilt, weil er im Sommer 2018 den noch nicht rechtskräftigen Entscheid der Staatsanwaltschaft Baden gegen Spörli auf Facebook gestellt hatte.
Busse von 3000 Franken und bedingte Geldstrafe von 12’000 Franken
Damit habe der SVP-Politiker den Wettinger Musiker eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt, heisst es im aktuellen Strafbefehl gegen Glarner. Der Nationalrat habe gewusst, dass sein Post einen ehrverletzenden Charakter habe und den Ruf von Spörli schädige, schreibt die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten. Mit der öffentlichen Facebook-Publikation sei zudem klar, dass Glarner gewollt habe, dass seine Äusserungen über Spörli «durch Dritte wahrgenommen werden», steht im Strafbefehl.
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten sieht den Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllt und verurteilt Glarner deshalb zu einer Busse von 3000 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 12’000 Franken (30 Tagessätze zu 400 Franken). Datiert ist der Strafbefehl vom 2. September, der SVP-Nationalrat kann diesen innerhalb von zehn Tagen anfechten. Ob er das tut oder Busse, bedingte Geldstrafe und Eintrag im Strafregister akzeptiert, lässt Glarner auf Anfrage der AZ offen.
Glarner prüft Weiterzug des Strafbefehls und kritisiert Post von Spörli
«Ich habe den Fall meinem Anwalt übergeben, er prüft derzeit, ob wir den Strafbefehl anfechten», sagt er nur. Inhaltlich äussert sich Glarner nicht zur Frage, ob der Straftatbestand der üblen Nachrede aus seiner Sicht erfüllt ist. Der SVP-Politiker kritisiert aber:
«Herr Spörli hat genau dasselbe gemacht, was er mir vorgeworfen hat: Er postete auf Facebook diese Woche den Strafbefehl gegen mich, der noch nicht rechtskräftig ist.»
Tatsächlich findet sich auf Spörlis Profil ein Eintrag von Sonntag, in dem er schreibt: «Hier der Strafbefehl für den Kantonalen Parteipräsidenten der SVP Aargau …als Resultat der Klage, die ich gegen Herrn A. Glarner vor 3 JAHREN!! gestellt habe… Er hat nun 10 Tage Zeit, schriftliche Einsprache zu erheben. Ansonsten, wird dies im Strafregister eingetragen und hat 2 Jahre Probezeit.»

Reto Spörli hatte den nicht rechtskräftigen Strafbefehl gegen Andreas Glarner auf Facebook gepostet und später wieder gelöscht.
Spörli postete nicht rechtskräftigen Strafbefehl gegen Glarner auf Facebook
Der Strafbefehl ist beim Post nicht mehr angehängt, Spörli hatte diesen aber ursprünglich hochgeladen. Dies belegt ein Blick in den öffentlich einsehbaren Bearbeitungsverlauf seines Posts: Dieser zeigt, dass der Wettinger Musiker seinem Post am Sonntagnachmittag drei Dokumente angefügt und diese später wieder gelöscht hatte.
Auch ein Kommentar unter dem Post zeigt, dass Spörli den nicht rechtskräftigen Strafbefehl gegen Glarner auf Facebook publiziert hatte. Der User fragt, ob der Musikstudio-Betreiber seine Adresse auf Seite 2 des Dokuments «unzensiert veröffentlichen» möchte. Spörli antwortet, er habe vor nichts Angst, werde die Anschrift aber verpixeln und das Dokument wieder hochladen.
Dies hat der Wettinger bisher nicht getan, sondern das PDF «präventiv runtergenommen», wie er auf Anfrage sagt. Zu jenem Zeitpunkt hätten nur zwei Leute auf Facebook den Strafbefehl gesehen, dies sei zu vernachlässigen, hält Spörli fest. Zu Glarners Kritik, er habe ebenfalls einen nicht rechtskräftigen Strafbefehl auf Facebook publiziert, sagt Spörli:
«Ich finde diese Aussage lächerlich, denn ich habe bei meinem Post genau geschrieben, dass er die Möglichkeit hat, den Strafbefehl innert zehn Tagen anzufechten.»
Der SVP-Nationalrat habe in seinem Post vor gut drei Jahren von einer erstinstanzlichen Verurteilung geschrieben, was falsch sei, sagt Spörli. Zudem sei er im Gegensatz zu Glarner keine Person des öffentlichen Interesses, betont der Wettinger.