Klage gegen zu wenig Prämienverbilligung – SP Aargau erleidet Schlappe vor Bundesgericht

Die SP Aargau hat den Kanton verklagt. Die Partei ist überzeugt, dass der Kanton zu wenig Mittel für Prämienverbilligungen zur Verfügung stellt und damit gegen die bundesrechtlichen Vorgaben verstösst.

Für ihre Klage hat die Partei Personen gesucht, die auf die Verbilligung angewiesen sind. Danach wurde in deren Namen beim Verwaltungsgericht beantragt, dieses solle prüfen, ob das, was der Kanton in Sachen Prämienverbilligung tut, den bundesrechtlichen Vorgaben entspricht.

Ein Budgetbeschluss begründet keine Rechte für Private

Im März hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass es auf das Normenkontrollbegehren nicht eintritt. Das heisst: Es wurde gar nicht geprüft, ob der Kanton bei der Prämienverbilligung gegen die bundesrechtlichen Vorgaben verstösst.

Das Verwaltungsgericht argumentierte, es handle sich beim Dekret zur Prämienverbilligung um einen Budgetbeschluss, der für Private keine unmittelbaren Rechte und Pflichten begründe. Ausserdem sei das Verwaltungsgericht nicht zuständig, im Einzelfall über Prämienverbilligungen zu befinden.

Bundesgericht: Ein nachvollziehbarer Entscheid

Die SP Aargau beziehungsweise die drei Klägerinnen und Kläger haben das Urteil nicht akzeptiert und ans Bundesgericht weitergezogen. Doch die höchsten Richter stützen den Entscheid der Vorinstanz und weisen die Beschwerde ab, wie aus dem heute Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Die Auslegung des Verwaltungsgerichts, wonach Budgetbeschlüsse keine unmittelbaren Rechte und Pflichten für Privat begründeten, beruhe auf «nachvollziehbaren Überlegungen» und erweise sich damit «jedenfalls nicht als völlig unhaltbar», heisst es im Urteil. Die Auslegung stehe im Einklang mit der bundesgerichtlichen Rechtssprechung. Ein Budgetentscheid entfalte keine Rechtswirkungen und unterliege keiner gerichtlichen Anfechtung.