Ein Viertel der Ferienrückkehrer meldet sich nicht – ab jetzt gibt es Strafen

5043. So viele Aargauerinnen und Aargauer haben sich im vergangenen Monat nach der Rückkehr aus einem Risikoland beim Kanton gemeldet. Die allermeisten davon waren im Balkan. Sie mussten zehn Tage in Quarantäne. Ob sich alle Rückkehrer auch tatsächlich melden, konnte der Kanton bisher nur mit einzelnen Passagierlisten von Flügen, die er vom BAG erhält, kontrollieren.

Seit einer Woche ist dies anders: Seither bekommt er vom Flughafen Zürich die Daten aller Aargauerinnen und Aargauer, die über Kloten einreisen. Die Kontrollen, die nun aufgrund dieser neuen Datenlage möglich sind, zeigen: Etwa 75 Prozent derjenigen Ferienrückkehrer, die mit dem Flugzeug eingereist sind, melden sich rechtzeitig beim Kanton. Ein Viertel nicht. Ein kleines Rechenspiel: Wenn sich 5000 Rückkehrer gemeldet haben und diese Zahl auch diejenigen enthält, die sich nicht gemeldet haben, aber bei den Stichprobenkontrollen aufgeflogen sind, dann dürfte es immer noch über 1000 Rückkehrer geben, die sich nicht gemeldet haben.

Für diese gab es bisher keine Konsequenzen. Flogen sie auf, konnten sie sich nachmelden. Das ändert sich nun. Ab jetzt wird angezeigt, wer aus einem Risikoland einreist und sich nicht meldet. Dies teilte der Kanton am Donnerstag mit. Allerdings: Die Ferien sind zu Ende: Reisten in der vergangenen Woche im Schnitt pro Tag über 100 Aargauerinnen und Aargauer aus einem Risikoland ein, waren es diese Woche noch knapp 30. Ob es rückwirkende Anzeigen geben wird, konnte der Kanton Stand Donnerstag weder bestätigen noch verneinen. «Der Fokus liegt aktuell darauf, die Ansteckungsketten zu unterbrechen und nicht die Aargauer Bevölkerung zu bestrafen, so Michel Hassler, Mediensprecher des kantonalen Gesundheitsdepartements.

Einzelne Betriebe wurden geschlossen

Weiter informierte der Kanton am Donnerstag über die Kontrollen der Schutzkonzepte von Betrieben, vom Restaurant über den Laden bis zum Coiffeur. Das Fazit ganz grundsätzlich: Die allermeisten Betriebe halten sich an die Vorgaben. Aber nicht alle.

Je nach Branche waren unterschiedliche Stellen für die Kontrollen zuständig. Betriebe im Lebensmittelbereich kontrolliert das Amt für Verbraucherschutz. 230 Betriebe wurden seit dem 11. Mai (seither gilt die 100er-Regel in Clubs und Bars) durchgeführt, 38 davon in Clubs und Bars. Die erforderlichen Schutzkonzepte seien meistens umgesetzt gewesen, oder aber man habe die Mängel vor Ort beheben können, heisst es. Ob es in diesem Bereich zu Schliessungen und Anzeigen kam, kommuniziert der Kanton nicht.

Das Arbeitsinspektorat seinerseits kontrolliert seit Anfang Juli verstärkt kleingewerbliche Dienstleistungsbetriebe: Physiotherapeuten, Beauty-Salons, Coiffeuren. Grösstenteils würden auch hier die Massnahmen umgesetzt werden. Allerdings: «Auffallend ist, dass in der Coiffeure-Branche am meisten Abweichungen festgestellt werden», so der Kanton. 40 Betriebe wurden insgesamt seit Anfang Juli kontrolliert, zwei wurden wegen «gravierender Mängel» geschlossen.

Die Polizeien schliesslich haben seit Anfang Juli vermehrt das Gewerbe kontrolliert. 120 Kontrollen wurden durchgeführt. Auch hier: Meistens waren die Schutzkonzepte in Ordnung, Einzelfälle wurden jedoch angezeigt. Wie viele und in welcher Branche, kommuniziert der Kanton nicht.

100er-Grenze in Clubs und Bars wird verlängert

Schliesslich hat der Kanton am Donnerstag noch bekanntgegeben, dass er verschiedene kantonale Massnahmen gegen das Coronavirus bis Ende September verlängert hat. Das betrifft: die Ausweispflicht in Bars und Clubs. Weiter die Beschränkung von maximal 100 Personen in Clubs und Bars. Und schliesslich wurde auch die Regel verlängert, dass bei Veranstaltungen von über 100 Personen die Menschen in Gruppen à je 100 Personen unterteilt werden müssen, um das Contact-Tracing zu vereinfachen. «Die aktuelle Lage sowie die fehlenden Anzeichen einer Entspannung geben keinen Anlass, die Massnahmen aufzuheben», so der Kanton.

Ab Oktober sind wieder Veranstaltungen von über 1000 Personen erlaubt, dies hat der Bund bekanntgegeben. Die Kantone müssen solche Veranstaltungen auf ihre Schutzkonzepte überprüfen und sie bewilligen. Aktuell ist der Aargau dabei, ein Bewilligungsverfahren aufzugleisen. Darin werden auch die epidemiologische Lage und die Kapazitäten des Contact-Tracing-Centers eine Rolle spielen, so der Kanton.