
So unterstützt der Aargau die Wirtschaft in der Coronakrise
Die Regierung hat Mitte April ein kantonales Massnahmenpaket zur Unterstützung der unter den Folgen der Coronavirus-Pandemie leidenden Aargauer Wirtschaft sowie des Kulturbereichs beschlossen. Es soll die auch im Aargau stark beanspruchte Bundeshilfe ergänzen und verstärken. Jetzt hat die Regierung zum ihrem kantonalen Massnahmenpaket Wirtschaft und Kultur eine entsprechende Sonderverordnung erlassen. Sie informierte laut Mitteilung die grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (Kapf) über deren Inhalt und das Vorgehen. Die Kapf hat die Regierung ermächtigt, für die erste Phase 150 Millionen der vorgesehenen 300 Millionen Franken freizugeben.
Die Tabelle unten zeigt die Zuweisung dieser Mittel auf die vier Massnahmen des Massnahmenpakets Wirtschaft. Die weiteren 150 Millionen Franken des Verpflichtungskredits über gesamthaft 300 Millionen Franken verstehen sich als Reserve für eine allfällige zweite Etappe. Denkbar ist, dass in der zweiten Etappe neue Massnahmen hinzukommen, welche die Massnahmen 1–4 ergänzen oder allenfalls ersetzen, heisst es in der Botschaft. Ob eine zweite Etappe nötig wird, sei abhängig von der weiteren Entwicklung und den Auswirkungen der Pandemie und könne aus heutiger Sicht nicht abgeschätzt werden. Entscheidend sei, dass im Fall einer Dringlichkeit eine zweite Etappe rasch ausgelöst und das Massnahmenpaket bei Bedarf weiterentwickelt und neu justiert werden könne.
Jetzt legt die Regierung – wie Mitte April angekündigt – zum Massnahmenpaket eine entsprechende Botschaft für Verpflichtungs- und Nachtragskredite zur nachträglichen Beschlussfassung durch den Grossen Rat vor. Die Vorlage soll schon Anfang Juni in die Kommissionsberatung, sodass das Paket noch vor den Sommerferien – voraussichtlich am 23. Juni – im Grossen Rat debattiert werden kann. Das kantonale Massnahmenpaket werde regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst, teilt sie dazu mit. Zum Beispiel aufgrund der Nachfrageentwicklung oder neuer Bundesbeschlüsse zur Un- terstützung von Wirtschaft und Kultur.
Der Kanton Aargau zählt rund 40’000 Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden. Diese werden als Kleine und mittlere Unternehmungen (KMU) bezeichnet. Sie beschäftigen insgesamt rund 200’000 Personen. Dazu zählen laut regierungsrätlicher Botschaft auch rund 35000 Mikrounternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden, welche Sofortzahlungen beantragen könnten, sofern sie die Bedingungen erfüllen.
Insgesamt haben in den ersten drei Wochen seit dem Start des Massnahmenpakets gut 1 Prozent aller Unternehmen eine Unterstützung nachgefragt. Im Vergleich mit den 123’000 schweizerischen Unternehmen, welche Überbrückungskredite des Bundes bezogen haben, entspreche dies einer eher zurückhaltenden Inanspruchnahme, heisst es dazu weiter. Die Massnahmen würden durch die Wirtschaftsverbände und die betroffenen Unternehmen sehr geschätzt. Die Massnahmen sollen daher grundsätzlich bis zum geplanten Ende der jeweiligen Laufzeiten aufrechterhalten bleiben.
Bisher wurden Begehren für 11 Millionen Franken angemeldet
Doch wie ist das Paket bisher konkret aufgenommen worden, wie hoch ist im Aargau der Anteil derjenigen, die das Geld, das sie abholen könnten, bisher gar nicht nachgefragt haben? Wichtig zu wissen sei, dass der Kanton ergänzend zu den Massnahmen des Bundes Unterstützung gibt, sagt dazu Volkswirtschaftsdirektor Urs Hofmann gegenüber dieser Zeitung. Zudem habe die Regierung bewusst separate Gefässe für die Wirtschaft und den Kulturbereich geschaffen. Tatsächlich wurden bisher längst nicht alle Mittel abgerufen, sagt Landammann und Finanzdirektor Markus Dieth. In den ersten drei Wochen, in denen diese Möglichkeit besteht, seien bisher Begehren für 11 Millionen Franken angemeldet worden: «Bis am 13. Mai wurden 2,57 Millionen Franken Sofortzahlungen an 411 Firmen ausbezahlt. Für eine Kreditausfallgarantie beworben haben sich bisher 52 Firmen. 49 haben bereits eine Zusage, dass ihr Kreditantrag durch die Bank geprüft wird. Es geht hier derzeit um einen Gesamtbetrag von 8,76 Millionen Franken.»
Um Leistungen für Härtefälle haben sich bisher elf Firmen beworben. Sechs davon haben inzwischen eine Zusage, dass ihr Antrag im Entscheidgremium behandelt wird. Offen sei aber noch, so Dieth, «ob Geld als Kredit oder als Direktzahlung gesprochen wird». Um Leistungen für Start-ups habe sich bis am 13. Mai noch niemand beworben, so Dieth weiter: «Das ist aber verständlich, gilt diese doch erst seit dem 11. Mai.»
Jetzt, da grosse Teile der Wirtschaft wieder anlaufen, gehe die Nachfrage etwas zurück, sagt der Finanzdirektor. Er und Hofmann sind froh um diese Entwicklung: «So bleibt eine Reserve, falls eine zweite oder gar dritte Corona- Welle kommt, was natürlich niemand hofft.» Viele Firmen haben den Bundeskredit zwar beansprucht, aber erst einen Teil davon bezogen. Der Rest steht ihnen bei ihrer Bank bei Bedarf zur Verfügung. Hofmann: «Es ist der Idealfall, dass das Geld nur abgerufen wird, wenn es wirklich nötig wird. Die Firmen wissen ja, dass sie einen Kredit zurückzahlen müssen.» Wichtig zu wissen sei, dass eine Firma beim Bund einen Kredit nur einmal und nicht in Tranchen beantragen kann, betont Hofmann. «Via Banken hören wir von vielen Firmen, dass sie sowohl über diese Hilfe des Bundes als auch des Kantons froh sind.»
Missbrauch: Bis jetzt wurden sieben Verfahren eröffnet
Missbräuche seien bis jetzt wenige bekannt, so der Volkswirtschaftsdirektor: «Bis am Dienstag sind im ganzen Kanton sieben Verfahren eröffnet worden, bei denen geprüft wird, ob eine strafbare Handlung vorliegen könnte.» Markus Dieth ergänzt, dass die Banken für die vergebenen Kredite Nachkontrollen durchführen, das gehöre zu ihrer Verantwortung: «Sie haben ein Auge darauf, ob Falschangaben gemacht werden.»