«Man will an uns ein Exempel statuieren»: Sandkastenstreit am Hallwilersee eskaliert

Ebenso fast alles andere im Garten. (Bild: Urs Helbling)
Ebenso fast alles andere im Garten. (Bild: Urs Helbling)
So auch dieser Pavillon. (Bild: Urs Helbling)
So auch dieser Pavillon. (Bild: Urs Helbling)

Paragraphen-Reiterei im Seetal? Aargauische Beamten-Willkür? Gemäss einer kantonalen Verfügung muss der kleine Sandkasten weg. Ebenso der Granittisch. Ebenso der filigrane Pavillon aus Eisen. Faktisch der ganze Garten. Liebevoll erstellt über mehrere Jahre hinweg – mit der teils mündlichen, teils schriftlichen Bewilligung durch die damaligen Gemeindebehörden.

Ins Rollen kam die Sache, als der Kanton dank Luftbildaufnahmen den vermeintlichen Skandal entdeckte. Die Betroffenen sind überzeugt: «Man will an uns ein Exempel statuieren.» Mehr noch: «Man will ein Präjudiz schaffen, das Auswirkungen auf viele andere Hausbesitzer haben wird.» Und: «Die Auffassung der kantonalen Behörden geht an jeglicher Realität vorbei.»

«Ein Stück meiner Seele würde sterben»

Die Ausgangslage: Ein Landhaus mit traumhafter Aussicht auf den Hallwilersee. Gelegen am Krebsackerweg zwischen Seengen und Tennwil (auf Gemeindegebiet Meisterschwanden). Das Gebäude steht ausserhalb der Bauzone und innerhalb des Perimeters des Hallwilerseeschutzdekrets. Das Haus stammt aus dem Jahr 1964, das Dekret trat über 20 Jahre später (1986) in Kraft.

2006 bekam die Liegenschaft eine neue Besitzerin. Sie hat zwischenzeitlich Haus und Garten umfassend renovieren lassen. Das Haus ist juristisch kein Problem, der Rechtsstreit tobt ausschliesslich um den Garten. Er liegt im Moment beim Rechtsdienst des Regierungsrats. Es geht um die Rückbau-Verfügung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), das von FDP-Regierungsrat Stephan Attiger geleitet wird. Letztlich dreht sich alles um die Frage, was ins Landschaftsbild passt, was regionaltypisch ist und wie ein Garten im Dekretsgebiet gestaltet werden darf. Und wie weit die Behörden – speziell in geschützten Regionen wie dem Hallwilersee – die Möglichkeit haben, zu intervenieren.

Gärten sind, ebenso wie Landschaftseindrücke, Geschmackssache. Der betreffende Garten am Krebsackerweg hätte durchaus das Potenzial in einem Magazin vom Typ «Landliebe» erscheinen zu können. Der Betrachter spürt, dass seine Besitzerin eine künstlerische Ader hat. Sie sagt: «Wir haben zwölf Jahre lang mit viel Herzblut an diesem Garten gearbeitet. Wenn ich ihn rückbauen müsste, würde ein Stück meiner Seele sterben.»

Das in den frühen 60er-Jahren errichtete Haus hatte ursprünglich im Garten Wege mit klassischen Beton-Platten. Jetzt sind es Kieswege mit Granitpflastersteinen als Einfassung. Diese, so berichtet die Hausbesitzerin, stören die Beamten ebenso wie der Granittisch: «Sie sagen, der sei typisch für das Tessin, passe aber nicht ins Seetal.» Ihr Garten werde mit einem Katalog von über einem Dutzend Punkten kritisiert. Es gehe etwa um Bollensteine, die ebenfalls nicht regionaltypisch seien. Der benachbarte Landwirt dürfe auf seinem Acker natürlicherweise vorkommende grosse Steine aber sehr wohl entfernen und andernorts, dem Naturschutz dienlich, wieder anhäufen. Oder um eine Feuerstelle, die in den Augen der Beamten durch einen mobilen Grill ersetzt werden könnte.

Die gesamte Situation ist für die Gartenbesitzerin absolut ärgerlich und unverständlich und kostet auch Nerven. Das nimmt sie aber auf sich, um, wie sie sagt, der Beamtenwillkür entgegen zu treten. Es sei unverständlich, was alles beanstandet werde – unter anderem auch Sandkasten oder Material und Farben von Gartenmöbeln.

Die Hausbesitzerin verschweigt nicht, wie sie in einem Fall von den kantonalen Behörden schon zurückgebunden worden ist. Sie habe die kritisierten Granitstelen 2016 auch sofort entfernt. Der Garten als Ganzes, der Sandkasten, der Pavillon – all das sei damals kein Thema gewesen. Und das, obwohl einmal für eine Besprechung gegen zehn Personen, Experten und Behördenmitglieder, vor Ort gewesen seien.

Warum nicht auch bei anderen, ähnlichen Gärten?

Schwer tut sich die Betroffene auch damit, dass sich die Behörden an anderen Gärten im Schutzdekret rund um den See nicht stören. An Gärten, die ähnlich gestaltet sind. Also mit Cheminées, Steintischen, Brunnen – und Sandkästen: «Wo ist da die Gleichbehandlung?» Der Fall «Krebsackerweg Tennwil» ist von grundsätzlicher Bedeutung. Es geht letztlich darum, was lässt das Hallwilerseeschutzdekret noch zu? Wie weit ist eine individuelle Gartengestaltung noch möglich? Und wie gross ist der Handlungsspielraum der kommunalen Behörden noch? Weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kann der Kanton zum konkreten Fall nichts sagen.