Kanton Aargau gibt 150 Millionen Franken für Unternehmen frei – nicht alles à fonds perdu

Vor vier Wochen kündigte Finanzdirektor Markus Dieth an, der Kanton schnüre ein umfangreiches Hilfspaket zur Unterstützung von Aargauer Unternehmen in der Coronakrise. Nach den grossen Überschüssen der letzten drei Jahre stehen dafür insgesamt 300 Millionen Franken zur Verfügung, die derzeit in der Ausgleichsreserve des Kantons liegen. An einer Medienkonferenz am Donnerstagnachmittag gab Dieth nun bekannt, wie die Mittel eingesetzt werden sollen.

In einer ersten Tranche stehen 150 Millionen Franken zur Verfügung – die Finanzkommission des Grossen Rats hat den Regierungsrat ermächtigt, diese Summe auszugeben. „Je nach Bedarf und Entwicklung werden dann in einer zweiten Phase die restlichen 150 Millionen Franken eingesetzt“, sagte der Finanzdirektor. Es sei möglich, dass aufgrund der ersten Erfahrungen bei der Umsetzung des kantonalen Massnahmenpakets Anpassungen notwendig sein werden; insbesondere auch im Zusammenhang mit weiteren Beschlüssen des Bundesrats zur Unterstützung von Wirtschaft und Selbstständigerwerbenden.

Sofortzahlungen, Kreditgarantien, Härtefall-Leistungen – aber nicht alles à fonds perdu

Das kantonale Massnahmenpaket umfasst Sofortzahlungen, Kreditausfallgarantien und Härtefall-Leistungen, wie Dieth ausführte. Kurt Schmid, der Präsident des Aargauischen Gewerbeverbandes, hatte letzte Woche gefordert, die 300 Millionen müssten als Beiträge à fonds perdu an die Unternehmen gehen. Kredite würden nur zu einer weiteren Verschuldung von KMU führen, deshalb seien Beiträge nötig, die nicht zurückbezahlt werden müssten. Diesen Wunsch des Gewerbepräsidenten erfüllt der Regierungsrat nicht – das Hilfspaket ist aufgeteilt in drei Kategorien.

  • Sofortzahlungen sind für Selbstständigerwerbende und Mikrounternehmen mit maximal 10 Mitarbeitenden (Umsatz bis 1 Million Franken) vorgesehen, die aufgrund ihrer Betriebsgrösse nur begrenzt Bundesmittel in Anspruch nehmen können. Sie können bis Ende Juni à-fonds-perdu-Beiträge bis maximal 10’000 Franken beantragen. Sofortzahlungen können ausgerichtet werden, wenn sie erforderlich und ausreichend sind, um die wirtschaftliche Durchhaltefähigkeit der Firmen in den nächsten drei Monaten sicherzustellen.

  • Kreditausfallgarantien sind als Hilfe für kleinere und mittlere Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitenden vorgesehen, um ihre Situation über die Bundesbürgschaften hinaus zu verbessern. Solche Firmen können bis Ende September zusätzliche Kredite beantragen, die vom Kanton zu 85 Prozent abgesichert werden. Die Kredite dürfen nicht mehr als 10 Prozent des jährlichen Umsatzes betragen, das Minimum liegt bei 50’000 Franken, das Maximum bei 500’000 Franken.

  • Härtefall-Leistungen können für Unternehmen geprüft werden, für die eine Sofortzahlung oder eine KMU-Kreditausfallgarantie nicht reichen. Als Härtefall-Leistungen sind vom Kanton abgesicherte Kredite bis maximal 1 Million Franken oder à-fonds-perdu-Beiträge bis maximal 20’000 Franken vorgesehen. Gesuche für Härtefall-Leistungen können Firmen bis Ende September einreichen.

Sofortzahlungen, Kreditausfallgarantien und Härtefall-Leistungen sind nicht kumulierbar – und sie sind beschränkt auf kleinere Firmen. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden sollen Bundesbürgschaften in Anspruch nehmen, die im Einzelfall bis zu 20 Millionen Franken betragen.

Unternehmen oder Selbstständigerwerbende können ab Montag, 20. April, entsprechende Gesuche stellen. Anträge sind elektronisch über eine kantonale Web-Plattform einzureichen, Koordinations- und Anlaufstelle für die Gesuchsabwicklungen ist das Hightech Zentrum Aargau in Brugg. Der Regierungsrat hat alle grösseren Aargauer Banken in die Entwicklung des Massnahmenpakets einbezogen. Sie spielen vor allem bei der Abwicklung der Kreditausfallgarantien eine wichtige Rolle.

Sofortzahlungen und Kreditausfallgarantien werden nach dem Prinzip der Selbstdeklaration abgewickelt. Gesuchsteller unterbreiten ihre Anträge auf elektronischem Weg und werden auf die strafrechtlichen Folgen bei unwahren Angaben hingewiesen. Kreditanträge prüfen die Banken direkt, über Härtefall-Leistungen entscheidet ein Gremium des Volkswirtschafts- und des Finanzdepartements.

Finanzkommission einverstanden – Grosser Rat hat das letzte Wort

„Der Fokus des kantonalen Massnahmenpakets liegt auf der kurzfristen Nothilfe sowie Liquiditätssicherung von normalerweise wirtschaftlich gesunden Unternehmen und Selbstän-digerwerbenden, deren wirtschaftliche Substanz erhalten werden soll“, erläuterte Landammann Dieth. Damit sollen die wirtschaftliche Grundstruktur des Kantons gestützt und Konkurse von Unternehmen verhindert werden.

Um eine möglichst grosse Wirkung zugunsten der Wirtschaft und der Bevölkerung zu erzielen, dürfe es keine Doppelspurigkeiten, Überschneidungen oder Leerläufe geben. „Wir stehen in der Verantwortung, dass die kantonale Unterstützung dort greift, wo die Massnahmen des Bundes nicht ausreichen“, führte Dieth aus. Er geht davon aus, dass aus dem Bundespaket insgesamt rund 4,5 Milliarden Franken an die Aargauer Wirtschaft fliessen.

Angesichts der drastischen Folgen der Coronavirus-Pandemie für die Aargauer Wirtschaft und die Bevölkerung unterstützt die Finanzkommission das Vorhaben und Vorgehen des Regierungsrats, sagte deren Präsident Grossrat Ralf Bucher. „Wichtig ist, dass mit rascher Hilfe noch grösserer Schaden abgewendet werden kann“, sagte der Grossrat. Das letzte Wort hat indes das Kantonsparlament: Dem Grossen Rat wird die vorzeitige Freigabe der finanziellen Mittel mit einer Botschaft zur nachträglichen Beschlussfassung unterbreitet.