Aargauer Zigarrenbaron Villiger gewinnt Rechtsstreit um kubanischen Tabak

Über einen Erfolg in einem Rechtsstreit um die Herkunftsbezeichnung für kubanischen Tabak hat die Firma Fifth Avenue Products mit Sitz Waldshut-Tiengen (D) an der Aargauer Grenze, berichtet, Alleinimporteur von Habanos-Zigarren für Deutschland, Polen und Österreich. Teilhaber ist Heinrich Villiger, der bekannte Zigarrenunternehmer mit Wohnsitz in Full im Aargauer Bezirk Zurzach und Bruder von alt Bundesrat Kaspar Villiger.

Konkurrenzunternehmen dürfen nicht länger damit werben, dass ihre ausserhalb von Kuba hergestellten Produkte mit angeblichem Saatgut von der Karibikinsel hergestellt wurden.

Christoph Puszkar, Marketingleiter des im Stadtteil Tiengen ansässigen Unternehmens, begrüsste das Urteil des Oberlandesgerichts München und erklärte: «Wir können ab sofort allen, die ihre Produkte missbräuchlich bewerben, Einhalt gebieten.»

1) Worum ging es in dem Rechtstreit?

Hintergrund ist der besondere Ruf, den kubanischer Tabak geniesst. Verklagt wurde ein deutsches Konkurrenz-Unternehmen. Es vertreibt handgerollte Zigarren, die in Übersee, jedoch nicht in Kuba gefertigt werden.

Produkte aus dem Sortiment wurden damit angepriesen, dass sie unter Verwendung von ursprünglich aus Kuba stammendem Saatgut hergestellt seien.

Auch andere Firmen haben in der Vergangenheit Zigarren auf den Markt gebracht mit Tabakblättern aus Samen, die angeblich nach der kubanischen Revolution ausser Landes gebracht wurden.

2) Wer hat geklagt?

Kläger war das kubanische Staatsunternehmen Habanos S.A.. Es ist neben dem schweizerischen Unternehmer Heinrich Villiger Teilhaber des deutsch-kubanischen Gemeinschaftsunternehmens Fifth Avenue Products.

Die Firma in einer Erklärung zu dem Rechtsstreit: «Bezeichnungen, die auf ursprünglich aus Kuba stammendes Saatgut Bezug nehmen, beeinträchtigen den Ruf und die Unterscheidungskraft der kubanischen Herkunftsbezeichnungen in unlauterer Weise und ohne rechtfertigenden Grund.»

3) Was unterscheidet echten Tabak aus Kuba und in anderen Ländern verwendetes Saatgut, das angeblich von der Karibikinsel stammt?

Das klagende Unternehmen argumentierte, dass Tabakpflanzen – selbst wenn sie denn tatsächlich aus Kuba stammten – unter dem Einfluss von Boden und Klima binnen kurzer Zeit starken Veränderungen unterlägen. Weinliebhabern ist der Effekt bekannt: Trauben gleicher Rebsorte können selbst bei benachbarten Hanglagen unterschiedliche Eigenschaften entwickeln.

4) Was sagte das Gericht zum Streit um die Herkunftsangaben?

Das Oberlandesgericht München schloss sich der Sichtweise des Klägers an. Fifth Avenue Products veröffentlichte aus der Urteilsbegründung unter anderem diese Feststellung: «Die willkürliche Verwendung dieser Herkunftsangaben unabhängig von einem aktuellen konkreten Bezug zu Kuba/Havanna beeinträchtigen ihre Unterscheidungskraft, weil dadurch die besondere Bedeutung dieser Begriffe für höchsten Tabakgenuss aus Kuba verloren geht.» Bislang bei Werbung für nichtkubanische Zigarren verwendete Begriffe wie etwa «Deckblatt: Habano 2000 Seco» sind damit nicht mehr zulässig.

5) Ist das Urteil endgültig?

Fifth Avenue Products hatte bereits 2018 in der Sache in erster Instanz am Landgericht München gewonnen, dann jedoch Berufung eingelegt – laut Marketingleiter Puszkar, weil das erste Urteil zwar auf die Markenrechte, jedoch nicht auf das Deutsch-Kubanische Abkommen von 1954 zum Schutz geographischer Herkunftsbezeichnungen eingegangen sei. Dies sei in dem letztinstanzlichen Spruch der Fall. Das beklagte Unternehmen habe alle Ansprüche des Klägers anerkannt.

Das Unternehmen besteht seit 30 Jahren

Zigarren: Der Markt kann grob eingeteilt werden in maschinell hergestellte Ware (wie etwa bei der Villiger-Fabrik in Tiengen) und handgerollte Produkte. Letztere werden vorwiegend in der Karibik und Mittelamerika gefertigt.

Dabei zu unterscheiden sind Zigarren aus Kuba (Oberbegriff Habanos, über 30 verschiedene Marken wie etwa Romeo y Julieta, Montecristo und Cohiba) und Zigarren, die aus anderen Ländern stammen, beispielsweise Dominikanische Republik, Nicaragua oder Honduras.

Fifth Avenue Products: Das deutsch-kubanische Gemeinschaftsunternehmen wurde 1989 gegründet. Es hat in Deutschland, Polen und Österreich die Exklusiv-Vertriebsrechte für kubanische Zigarren.

Teilhaber sind die kubanische Staatsfirma Habanos S.A. und der Schweizer Zigarrenunternehmer Heinrich Villiger. Die Firma ist auf dem Areal der Zigarrenfabrik Villiger in Tiengen angesiedelt und unterhält dort ein zentrales Auslieferungslager.

Geschäftsentwicklung: Für das Geschäftsjahr 2018 hat Fifth Avenue Products über eine Zunahme von knapp zwei Prozent bei der Zahl der verkauften Zigarren und über eine Umsatzsteigerung von 9,3 Prozent berichtet. Damit setzt sich der Aufwärtstrend der vergangenen Jahre fort.