Vier Fiat Cinquecento Abarth-Fahrer wehren sich erfolgreich gegen eine Lärmbusse

Tatort war die im Aargau wohl bekannteste Kreuzung – jene in Baden, an der die Stadt den ersten stationären Blitzer des Kantons installieren will. An einem Freitag Mitte Dezember letzten Jahres stand um 21.40 Uhr beim Rotlicht an der Rütistrasse ein Kantonspolizist in einem Zivilfahrzeug.

Vor der Ampel auf der Bruggerstrasse hätten, so der Beamte, auf der rechten Spur hintereinander vier Autos gestanden, die alle beim Anfahren so schnell beschleunigten, dass sie unnötigen Lärm verursachten. An der Mellingerstrasse beim Schulhausplatz hatte der Polizist die vier Lenker angehalten.

Gut zwei Monate später hatten die Vier einen Strafbefehl über 200 Franken Busse plus Gebühr – summa summarum 605.15 Franken – erhalten. Drei hatten bezahlt, der vierte – Enzo (alle Namen geändert) – hatte Einspruch erhoben und erschien mit einem Anwalt seiner Rechtsschutzversicherung zur Verhandlung. Zu dieser hatte die Einzelrichterin nebst ihm auch vier Zeugen aufgeboten.

Vier waren es, weil an jenem Freitagabend fünf Kumpel unterwegs zum Bowling im Baregg-Center gewesen waren. Zwei sind im Baselbiet zuhause, einer in Zürich und zwei leben im Aargau. Als langjährige Freunde sind sie nicht nur im selben Whatsapp-, sondern auch im Schweizer Abarth-Club. Logo – fährt doch jeder von ihnen mit Leidenschaft einen Fiat Cinquecento Abarth.

Mangelnde Orts-Kenntnis erschwert Befragung

Die Zeugenbefragung von Elektriker Pit (24), Servicetechniker Mike (28) und Kaufmann Tom (25) durch Einzelrichterin Gabriella Fehr gestaltete sich wegen teils mangelnder Orts-
Kenntnisse recht aufwendig. So meinte der Eine, es gäbe noch eine Ampel vor dem Tunnel und war ein anderer unsicher, ob er direkt vor der Gstühl-Ampel oder erst bei der Fussgänger-Ampel etwas weiter hinten gestanden hatte.

Einig waren sich Pit, Mike und Tom aber ganz klar, dass Enzo und Gino (36) die Kreuzung bereits überquert gehabt hätten. Und unisono bekräftigte das Zeugen-Trio, dass die beiden einige Meter nach der Ampel am Strassenrand auf sie gewartet hätten, was Gino seinerseits als vierter Zeuge bekräftigte.

Er erklärte auch, dass er – «ich hatte am Schulhausplatz noch Grün» – bereits bei der «Linde» angekommen war, als der Beamte die vier «Cinquecentos» bei der Bushaltestelle anhielt. 75 Minuten hatte die Zeugenbefragung in Anspruch genommen, jene vom Beschuldigten nur zehn Minuten. Autofachmann Enzo (26) hatte naturgemäss nichts Neues auszusagen. Ja, Gino und er hatten noch bei Grün über die «Gstühl»-Kreuzung fahren können und ja, danach hätten sie auf Pit, Mike und Tom gewartet.

«Polizei gilt grundsätzlich als glaubwürdiger»

Wie auch die Zeugen räumte Enzo ein, sich vorgängig über die Verhandlung ausgetauscht zu haben. «Vor allem darüber, dass das ja wegen so einer Kleinigkeit ein wahnsinniger Aufwand ist.» In seinem Plädoyer betonte sein Verteidiger, dass «die Polizei grundsätzlich zwar als glaubwürdiger gilt als ein Beschuldigter», doch hinter seiner Behauptung, es seien vier Fiats von der Ampel losgefahren, sei ein grosses Fragezeichen zu setzen. Jedenfalls hätten die Zeugen «wegen einer solch kleinen Sache keinesfalls bewusst falsche Aussagen gemacht».

Richterin Gabriella Fehr sprach Enzo nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» frei. «Zwar ist die Glaubwürdigkeit aller Beteiligten darüber, wer vor der Ampel an welcher Position gestanden hatte, nicht wahnsinnig gross, doch muss der Staat eine Schuld rechtsgenüglich nachweisen, was hier nicht der Fall ist.»