Grosse Waldbrandgefahr – kantonsweites absolutes Feuerverbot am 1. August nicht in Sicht

Der Kanton Aargau mahnt die Bevölkerung zur Vorsicht mit Feuer im Freien. Nach den heissen und trockenen letzten Tagen herrsche grosse Waldbrandgefahr, teilt der kantonale Führungsstab am Donnerstag mit. Er bittet die Bevölkerung

  • keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegzuwerfen.
  • bei starkem Wind im Freien nicht zu feuern (gefährlicher Funkenflug).
  • im Wald nur in festen Feuerstellen zu feuern.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen.
  • Feuer immer vor Verlassen der Feuerstelle zu löschen und sich zu vergewissern, dass Feuer und Glut erloschen sind.
  • keinen Schlagabraum im Wald abzubrennen.

Am Wochenende sind Gewitter prognostiziert. Ob die Niederschläge die Waldbrandgefahr entschärfen, beurteilt der Führungsstab am Montag. Sollte die Trockenheit anhalten, dürfte er ein bedingtes Feuerverbot aussprechen. Mit einem absoluten Verbot auf den 1. August sei derzeit indes nicht zu rechnen. Ohnehin gilt aber: Für fliegendes Feuerwerk ist in jedem Fall ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zum Waldrand einzuhalten. Höhenfeuer müssen mindestens 50 Meter vom Waldrand entfernt sein. Ausserdem braucht es ein Sicherheitskonzept, das mit der Gemeinde abgestimmt ist.

Die Mahnung des Führungsstabs gilt für den ganzen Kanton. Die Gemeinden können jedoch selber schärfere Verbote und Weisungen erlassen.